5935/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

 

betreffend gesetzwidriges und elementaren Grundsätzen der Führung eines öffentlichen

Amtes widersprechendes Verhalten vom Vorsitzenden der Kommission für

Siedlungswasserwirtschaft, Stadtrat Svihalek

 

1. Sachlage

 

Aktenkundig und zumindest der Sie umhüllenden Ministerialtechnobürokratie (Streeruwitz,

Glantschnigg, Doleisch, .... wohlbekannt ist:

 

• Die Teerag - Asdag ist in Preisabsprachen verwickelt. Siehe etwa auch die Feststellungen

   des Handeslgerichtes Wien im Zusammenhang mit der Aufhebung der einstweiligen

   Verfügung gegen GR Dr. Pilz (zB „Standard“ vom 5.11.1998).

 

• Die Stadt Wien übt einen kontrollierenden Einfluß über die Teerag - Asdag aus.

 

• Die Teerag - Asdag ist österreichweit in der Siedlungswasserwirtschaft tätig, auch bei

  Großprojekten wie etwa dem Abwasserverband Unteres Pustertal.

 

• Es hat, wie aus den Protokollen der KSWW - Sitzungen klar hervorgeht, keine

   Aktivitäten von Vorsitzenden Svihalek gegeben, die auf eine Diskussion der Teerag -

   Asdag Problematik und/oder Lösungsvorschlägen zur Abstellung dieser Problematik

   hinweisen würden.

 

• Sehr wohl geht aus den Protokollen der KSWW - Sitzungen hervor, daß Stadtrat Svihalek

  die Grüne Kritik innerhalb der KSWW (Wabl, Schirrmeister) geschäftsordnungswidrig

  behinderte - bis hin zu dem letztendlich vergeblichen Versuch, dem Ersatzmitglied

  Schirrmeister das Rederecht zu entziehen.

 

• Nach UFG §10, Abs. 3 sind die Mitglieder „zur gewissenhaften und objektiven

  Ausübung ihrer Funktion verpflichtet“.

2. Schlußfolgerung

 

Daß die gewissenhafte und objektive Ausübung der Funktion des Vorsitzenden der KSWW

auf Grund der oben dargestellten Sachlage nicht gewährleistet ist, liegt auf der Hand.

Dies gilt auch, obwohl Stadtrat Svihalek nicht im Aufsichtsrat sitzt und auch dann, wenn die

Teerag Asdag nicht in Preisabsprachen verwickelt wäre. Es liegt immer noch ein klassischer

Fall von Unvereinbarkeit auf der Ebene der politischen Verantwortung vor.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Sind Sie bereit, die Abberufung von Stadtrat Svihalek aus der KSWW umgehend, d.h.

    noch vor den bevorstehenden Nationalratswahlen, zu veranlassen?

 

2. Wenn nein, warum nicht?

 

3. Sind Sie bereit, eine Änderung der KSWW - GO und des UFG dahingehend zu

    unterstützen, daß explizite Unvereinbarkeitsregeln für die Mitglieder aufgenommen

    werden?

 

4. Wenn nein, warum nicht?