5939/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Förderung des "Kulturvereines Alsergrund - unser 9.“

 

Bei der Beiratssitzung am 12. Februar 1999 wurde dem Beirat der Abteilung 11/8

(Kulturinitiativen) mitgeteilt, daß die Kunstsektion den Verein „Kulturverein Alsergrund -

unser 9." für das Projekt „summer stage“ mit einer Fördersumme von 400.000,- Schilling aus

dem Budget der Abteilung II/8 bedacht hat. Diese Förderung erfolgte, obwohl der Beirat in

der Beiratssitzung vom 15. April 1998 eine Förderung einstimmig abgelehnt hatte. Im

Protokoll wurde dazu begründet:

 

„Es handelt sich um eine rein kommerzielle Veranstaltung. Der Großteil der Förderungen

kommt nicht den Künstlern zugute, sondern der organisierenden Veranstaltungsgesellschaft.

Da dies eine Veranstaltung der SPÖ - Alsergrund ist, handelt es sich - wie Herr Dr. Gröchenig

meint - um eine verdeckte Parteienfinanzierung. Der Beirat empfiehlt eine Ablehnung, da das

Kulturprogramm nicht förderwürdig erscheint. Außerdem liegt das Projekt im

Zuständigkeitsbereich der Stadt und des Bezirks.“

 

Der Beirat begründet zudem in einem Schreiben an Staatssekretär Wittmann ausführlich,

warum er eine Förderung dieses Vereins für unverständlich hält:

„ - Dem Beirat erschien das Programm dieses Projekts wie auch das Projekt selbst

entsprechend seinen Leitlinien als nicht förderbar.

- Sowohl die beantragte wie auch die letztendlich von Ihnen zugestandene Fördersumme

(ATS 400.000,--) stehen in keinem Verhältnis zu den Fördersummen, wie sie sonst an

Kulturorganisationen von Seiten der Abt. II/8 im BKA vergeben werden.

- Es ist wohl einmalig in der Geschichte der Abteilung, daß ein Verein gefördert wird, der so

wenig mit Kulturarbeit zu tun hat, daß er „Konzept, Gesamtorganisation, Koordination und

Programmgestaltung“ (soweit das Ansuchen) an eine Kulturveranstaltungsgesm.b.H. und Co

KG übertragen muß.

- Das daraus resultierende Mißverhältnis zwischen Kosten für Verwaltung und künstlerische

Tätigkeit würde auch in jedem anderen Fall eine Ablehnung durch den Beirat bedingen.

- Für weitaus geringere Fördersummen werden von uns die Einreicher angehalten, detaillierte

Ziel - und Finanzkonzepte vorzulegen. Dies soll einen leitlinienkonformen und effizienten

Einsatz der Fördermittel gewährleisten. Die absolut dürftige Einreichung für das vorliegende

Projekts entspricht dem in keinem Fall.“

 

Da es also keinen den Leitlinien der Abteilung II/8 entsprechenden Grund für eine Förderung

gibt, muß es andere Gründe für diese Förderung geben. Weil es sich beim Verein

„Kulturverein Alsergrund - unser 9.“ um einen zumindest der SPÖ nahestehenden Verein

handelt, immerhin sind (fast) alle Präsidiumsmitglieder Funktionäre der SPÖ, und da es sich

offenbar um eine Veranstaltung der SPÖ Alsergrund gehandelt hat, liegt der Verdacht nahe,

daß es sich bei dieser Förderung um eine verdeckte Parteienfinanzierung handelt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1) Ist es richtig, daß der Beirat der Abteilung II/8 in der Beiratssitzung vom 15. April 1998

eine Förderung des Projektes „summer stage“ des „Kulturvereins Alsergrund - unser 9.“ mit

der obenstehenden Begründung einstimmig abgelehnt hat?

 

2) Ist es richtig, daß dieses Projekt im Jahr 1998 entgegen der Empfehlung des Beirates mit

ATS 400.000,-- gefördert wurde?

 

3) Ist es richtig, daß das bewilligte Projekt von „Konzept, Gesamtorganisation, Koordination

und Programmgestaltung“ nicht vom einreichenden Verein, sondern einer kommerziellen

Kulturveranstaltungsges.m.b.H. und Co KG durchgeführt wurde?

 

4) Wie begründen Sie Ihre Entscheidung, den „Kulturverein Alsergrund - unser 9.“ - entgegen

der Empfehlung des Beirates - zu fördern? Wie begründen Sie die Höhe der Förderung,

insbesondere angesichts der Kritik des Beirats über die „absolut dürftige Einreichung für das

vorliegende Projekt“?

 

5) Werden Sie in Zukunft das Projekt „summer stage“ - ein neuerliches Ansuchen

vorausgesetzt - wiederum auch gegen die Empfehlung des Beirates fördern? Wenn ja, mit

welcher Begründung?

 

6) Welche weiteren Förderungen wurden von Ihnen entgegen den Empfehlungen des

Beirats bewilligt? (Bitte einzeln anführen und begründen!)

 

7) Zweifellos haben Entscheidungen eines Beirates nur Empfehlungscharakter, dennoch ist es

eine Desavouierung des Beiratsprinzips, wenn einer einstimmigen Empfehlung eines Beirates,

vor allem ohne jegliche Begründung, nicht gefolgt wird. Werden Sie daher in Zukunft

Entscheidungen, die von den Empfehlungen des Beirats abweichen, gegenüber diesem

begründen?

 

8) Werden Sie in Zukunft Förderungen, die von der Empfehlung des Beirates abweichen

gegenüber dem Parlament begründen?

 

9) Kann man bei der Förderung dieses Vereins von einer verdeckten Parteienfinanzierung

seitens der Kunstsektion sprechen, zumal fast alle Präsidiumsmitglieder dieses Vereins

Funktionäre der SPÖ sind und die Veranstaltung offenbar eine Veranstaltung der SPÖ

Alsergrund war?