5946/J XX.GP
der Abgeordneten Kiss
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend weitere Verbesserung des Vollzugs des Waffengesetzes und des Kampfes
gegen illegalen Waffenhandel
In seiner Anfragebeantwortung vom 11. März 1999 (5241/AB) zur Anfrage 553 1/J der Abg.
Kiss und Kollegen betreffend „Vollzug der 2. Waffengesetz - Durchführungsverordnung“ führt
der Bundesminister für Inneres aus, daß über Verständigungen gem. § 2 der 2. WaffV ebenso
wie über die Anzahl der Überprüfungen der Verwahrung gem. § 4 Abs 1 der 2. WaffV keine
Statistiken geführt wurden.
Die Frage betreffend den Kampf gegen illegale Waffen hat der Bundesminister für Inneres
unter Verweis auf die Aufgriffe im Rahmen der Grenzkontrolle und - überwachung
beantwortet. Die Maßnahmen müssen aber auch im Inland verstärkt werden, um die
bekannten Umschlagplätze für illegale Waffen auszutrocknen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Sind Sie bereit, Statistiken über Verständigungen gem. § 2 der 2. WaffV einzurichten?
2. Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
3. Sind Sie bereit, Statistiken über die Anzahl der Überprüfungen der Verwahrung gem. § 4
Abs. 1 der 2. WaffV einschließlich des Ergebnisses der Überprüfungen einzurichten?
4. Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Maßnahmen werden Sie im Inland setzen, um dem illegalen Waffenhandel im
Inland entsprechend zu begegnen?
6. Wie viele Waffen wurden im Jahr 1998 im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen den
illegalen Waffenhandel in Inland beschlagnahmt?
7. Wie viele Personen wurden der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht?