5946/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Kiss

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend             weitere Verbesserung des Vollzugs des Waffengesetzes und des Kampfes

                               gegen illegalen Waffenhandel

 

In seiner Anfragebeantwortung vom 11. März 1999 (5241/AB) zur Anfrage 553 1/J der Abg.

Kiss und Kollegen betreffend „Vollzug der 2. Waffengesetz - Durchführungsverordnung“ führt

der Bundesminister für Inneres aus, daß über Verständigungen gem. § 2 der 2. WaffV ebenso

wie über die Anzahl der Überprüfungen der Verwahrung gem. § 4 Abs 1 der 2. WaffV keine

Statistiken geführt wurden.

 

Die Frage betreffend den Kampf gegen illegale Waffen hat der Bundesminister für Inneres

unter Verweis auf die Aufgriffe im Rahmen der Grenzkontrolle und - überwachung

beantwortet. Die Maßnahmen müssen aber auch im Inland verstärkt werden, um die

bekannten Umschlagplätze für illegale Waffen auszutrocknen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1. Sind Sie bereit, Statistiken über Verständigungen gem. § 2 der 2. WaffV einzurichten?

 

2. Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?

    Wenn nein, warum nicht?

 

3. Sind Sie bereit, Statistiken über die Anzahl der Überprüfungen der Verwahrung gem. § 4

    Abs. 1 der 2. WaffV einschließlich des Ergebnisses der Überprüfungen einzurichten?

 

4. Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?

    Wenn nein, warum nicht?

 

5. Welche Maßnahmen werden Sie im Inland setzen, um dem illegalen Waffenhandel im

    Inland entsprechend zu begegnen?

 

6. Wie viele Waffen wurden im Jahr 1998 im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen den

    illegalen Waffenhandel in Inland beschlagnahmt?

 

7. Wie viele Personen wurden der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht?