5956/J XX.GP
der Abg. Mag. Stadler, Wenitsch, Klein, Dr. Salzl, Mag. Schweitzer
und Kollegen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Natura 2000
Die Bundesländer Niederösterreich und Burgenland haben 31,63 % bzw. 22,98 % ihrer
Landesfläche für das EU - Projekt Natura 2000 gemeldet. Die Bundesländer Kärnten, Tirol
und Vorarlberg waren bei den Meldungen sehr restriktiv, Niederösterreich und Steier -
mark wollen Teile ihrer Meldungen wieder zurückziehen.
Natura 2000 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einhaltung der Vogelschutzrichtlinie
und der Flora - Fauna - Habitat - Richtlinie auf den ausgewiesenen Gebieten. Diese Richt -
linien wurden mit dem EU - Beitritt übernommen. Bei der Erstellung der Gebietslisten
wurden die meisten Grundeigentümer weder gefragt noch informiert, obwohl damit
massive Eigentums - und Nutzungsbeschränkungen verbunden sind. Zugangsmöglich -
keit, Art und Höhe der EU - Förderung für diese Besitzeinschränkungen bzw. die mit der
Erhaltung von Lebensräumen verbundene Mehrarbeit sind derzeit völlig ungeklärt.
Natura 2000 - Proponenten des WWF propagieren die Umschichtung von bisherigen
GAP - Mitteln, um die Land - und Forstwirte in die Pflicht zu nehmen. Das Vorhaben
nimmt also unmittelbaren Einfluß auf die vom Bundesminister für Land - und Forstwirt -
schaft sowohl als Ratsmitglied der EU als auch als Mitglied der Bundesregierung zu
koordinierende österreichische Agrarpolitik.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für
Land - und Forstwirtschaft die nachstehende
Anfrage:
1. Wie lautet Ihre Stellungnahme zu den Vorschlägen des Natura 2000 - Proponenten
WWF, die einzelnen Gebietsprojekte samt Projektmanagement aus der Umschich -
tung von bisherigen GAP - Mitteln zu finanzieren?
2. Zu welchen konkreten Eigentums - und Nutzungsbeschränkungen führt nach Auffas -
sung Ihres Ressorts die Umsetzung des Natura 2000 - Projekts bei den Grundeigen -
tümern der gemeldeten
Gebiete?
3. Gibt es in Ihrem Ressort eine finanzielle Bewertung dieser Eigentums - und
Nutzungsbeschränkungen bzw. der erforderlichen Mehrarbeit zur Erhaltung von
Lebensräumen?
4. Bei welcher Stelle hat ein Grundeigentümer in einem Natura 2000 - Gebiet allfällige
Nutzungsänderungen oder neue Vorhaben betrieblicher Art zu melden bzw. sich
bewilligen oder ablehnen zu lassen?
5. Steht diese Vorgangsweise nach Auffassung Ihres Ressorts im Einklang mit dem
geltenden
a) bürgerlichen Recht,
b) Agrarrecht?
6. Welche Vereinbarungen hinsichtlich Natura 2000 in Österreich wurden wann
zwischen Ihrem Ressort und
a) welchen Landesbehörden,
b) welchen NGOs und
c) welchen sonstigen physischen und juristischen Personen getroffen?
7. Wurde das Finanzierungs- und Abgeltungsproblem der Natura 2000 - Umsetzung im
Interesse der betroffenen Grundbesitzer von Ihnen anläßlich der Agenda 2000 -
Verhandlungen angesprochen?
Wenn ja: mit welchem Ergebnis bzw.
Wenn nein: warum nicht?
8. Ab wann und bis wann können von Natura 2000 - Projekten betroffene Grundbe -
sitzer
a) mit verläßlichen Informationen auf der Basis offizieller Dokumente,
b) mit klar definierten Förderungsrichtlinien,
c) mit voller Abgeltung der betrieblichen Nachteile bzw. der Mehrarbeit
rechnen?
9. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Grundbesitzer in gemeldeten Natura 2000 -
Gebieten, sich an dem Gebietsprojekt nicht zu beteiligen?