5965/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Aumayr, Wenitsch

und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Frühvermarktungsprämie.

 

Wie aus der Anfragebeantwortung 1573/AB vom 28.01.1997 des Bundesministers

für Land- und Forstwirtschaft hervorgeht, wurde die Frühvermarktunsgprämie

eingeführt, um den durch die BSE - Krise in Schwierigkeiten geratenen Rindfleisch -

markt zu stabilisieren. Daher wurde als Alternative zur Verarbeitungsprämie für

Kälber ("Herodesprämie") diese Frühvermarktungsprämie geschaffen. In diesem

Sinn war es erforderlich, die Schlachtgewichte der Kälber in jedem Mitgliedstaat zu

reduzieren. Eine einheitliche Durchschnittsgewichtsgrenze für den gesamten

Bereich der EU hätte zwar für Österreich ein attraktiveres Schlachtgewicht zur Folge

gehabt, das Ziel der Marktentlastung wäre jedoch verfehlt worden.

 

Um die Frühvermarktungsprämie der EU lukrieren zu können, muß ein Kalb in

Österreich mit 82 kg geschlachtet werden. Nach diesen EU - Bestimmungen ist das

Gewichtslimit in Österreich eines der niedrigsten in allen EU - Staaten, wodurch die

heimische Produktion unrentabel wird.

 

Laut Auskunft des Ministers, hat Österreich der Frühvermarktungsprämie für Kälber

nur deshalb zugestimmt, um die verpflichtende Einführung der Verarbeitungsprämie

für Kälber ("Herodesprämie") zu vermeiden. Da das marktfähige Karkassengewicht

aber bei mindestens 85 kg liegt, kommt die Frühvermarktungsprämie Österreichs

fast einer "Herodesprämie" gleich.

 

Aufgrund dessen, daß die Schlachtkälberproduktion im letzten Jahr um 24,2%

zurückgegangen ist, stellt sich erneut die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines derart

niedrigen Vermarktungsgewichts für Kälber.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang

nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1.    Haben die getroffenen Maßnahmen ihr Ziel, den Rindfleischmarkt zu

       entlasten, erreicht?

 

2.    Wie häufig wurde die Prämie 1998, in Österreich insgesamt und in den

       einzelnen Bundesländern, ausbezahlt?

3.    Haben Sie in der Zwischenzeit bei den zuständigen EU - Gremien bezüglich

       der Frühvermarktungsprämie für Kälber eine Gewichtsanhebung verlangt bzw.

       durchsetzen können?

 

       Wenn nein, warum nicht?

 

4.    Was spricht aus heutiger Sicht dagegen Maßnahmen zu ergreifen das

       Schlachtgewicht von 82 kg auf EU - Durchschnitt zu erhöhen?

 

5.    Aus welchen Ländern wird die österreichische Kalbfleisch- und

       Kälbernachfrage bedient?