6004/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Keppelmüller, Brix

und Genossen

an den Präsidenten des Rechnungshofes

betreffend Bericht des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen 1996/1997

und die daraus resultierenden Kosten

 

Der Rechnungshof beschreibt auf Seite 1 dieses Berichtes unter der Überschrift

„Datengewinnung“, dass er einen Sachverständigen mit der Erstellung eines entsprechenden

Gutachtens beauftragen mußte, da sowohl beim Österreichischen Statistischen Zentralamt wie

auch bei den Finanzämtern die notwendigen Daten nicht nach den Gliederungselementen

„Branchen, Berufsgruppen und Funktionen“ aufgeschlüsselt sind.

 

Als Ergebnis des in diesem Zusammenhang vorgenommenen Ausschreibungsverfahrens

wurde der Auftrag an die Firma Kreutzer, Fischer und Partner, Consulting GmbH (KFP)

vergeben.

 

Dennoch beinhaltet der Bericht ausschließlich Daten über die durchschnittlichen

unselbständig Erwerbstätiger und nicht wie im Bezügebegrenzungsgesetz vorgesehen -

Daten aller Erwerbstätigen - also auch jene der selbständig Erwerbstätigen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Rechnungshofes

nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Welche Kosten verursachte die Beauftragung der Firma KFP?

 

2. Wann wird der Rechnungshof seiner gesetzlichen Verpflichtung vollständig

    nachkommen und alle Daten - also auch die der selbständig Erwerbstätigen - in

    Berichtsform dem Nationalrat vorlegen?