6004/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Keppelmüller, Brix
und Genossen
an den Präsidenten des Rechnungshofes
betreffend Bericht des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen 1996/1997
und die daraus resultierenden Kosten
Der Rechnungshof beschreibt auf Seite 1 dieses Berichtes unter der Überschrift
„Datengewinnung“, dass er einen Sachverständigen mit der Erstellung eines entsprechenden
Gutachtens beauftragen mußte, da sowohl beim Österreichischen Statistischen Zentralamt wie
auch bei den Finanzämtern die notwendigen Daten nicht nach den Gliederungselementen
„Branchen, Berufsgruppen und Funktionen“ aufgeschlüsselt sind.
Als Ergebnis des in diesem Zusammenhang vorgenommenen Ausschreibungsverfahrens
wurde der Auftrag an die Firma Kreutzer, Fischer und Partner, Consulting GmbH (KFP)
vergeben.
Dennoch beinhaltet der Bericht ausschließlich Daten über die durchschnittlichen
unselbständig Erwerbstätiger und nicht wie im Bezügebegrenzungsgesetz vorgesehen -
Daten aller Erwerbstätigen - also auch jene der selbständig Erwerbstätigen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Rechnungshofes
nachstehende
Anfrage:
1. Welche Kosten verursachte die Beauftragung der Firma KFP?
2. Wann wird der Rechnungshof seiner gesetzlichen Verpflichtung vollständig
nachkommen und alle Daten - also auch die der selbständig Erwerbstätigen - in
Berichtsform dem Nationalrat vorlegen?