6038/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Kopf, Dr. Feurstein
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Berufszugangs - Verordnung Güterkraftverkehr ( BZGü - VO BGBL 221)
Die Berufszugangs - Verordnung Güterkraftverkehr regelt derzeit die
Voraussetzungen, um das Güterbeförderungsgewerbe ausüben zu können. § 14
Abs. 1 dieser Verordnung sieht die Anrechnungsmöglichkeiten für die
Konzessionsprüfung, welche die fachliche Eignung für dieses Gewerbe sicherstellen
soll, vor. Die geltende Regelung führt seit Jahren in der praktischen Anwendung zu
Problemen: So sind die in der Anlage zu § 14 Abs. 1 angeführten Sachgebiete nur
auf den mündlichen Teil der Prüfung - die Konzessionsprüfung setzt sich aus
schriftlicher und mündlicher Prüfung zusammen - anzurechnen.
Die konsolidierte Richtlinie 96/26 des Rates vom 26. April 1996 über den Zugang
zum Beruf des Güter - und Personenkraftverkehrsunternehmers ist Grundlage für die
innerösterreichische Berufszugangsverordnung Güterkraftverkehr. Die
Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinie bis spätestens 1. Oktober 1999
umzusetzen. Die Umsetzung dieser Richtlinie wurde vom Verkehrsministerium noch
nicht eingeleitet.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr die nachstehende
Anfrage:
1. Wie rechtfertigen Sie die Tatsache, daß graduierte Betriebswirte schriftliche
Buchhaltungsprüfungen im Rahmen der Konzessionsprüfung für die Ausübung
des Güterkraftverkehrsgewerbes ablegen müssen?
2. Mit welcher Argumentation rechtfertigen Sie gegenüber langjährigen
Geschäftsführern, die einen höheren kaufmännischen Schulabschluß nachweisen
können, die Tatsache, daß Sie über die Fächer Buchhaltung, Lohnverrechnung
und Finanzanalyse ein Unternehmenstraining besuchen müssen, nur um
anschließend Teile einer Prüfung ablegen zu können, die in allen anderen
Branchen zusätzlich nicht notwendig sind?
3. Wie rechtfertigen Sie gegenüber zahlreichen Prüfungskandidaten, die vor der
Konzessionsprüfung die Unternehmensprüfung abgelegt haben, die Tatsache,
daß sie denselben Prüfungsstoff innerhalb weniger Wochen doppelt absolvieren
müssen?
4. Beabsichtigen Sie die bestehende Regelung vor den im Mai bzw. Juni
stattfindenden Konzessionsprüfungen zu ändern?
5. Wann beabsichtigen Sie die Richtlinie 98/76 des Rates vom 1. Oktober 1998
umzusetzen, und welche Änderungen gegenüber der geltenden
Berufszugangsverordnung Güterkraftverkehr planen Sie in der Umsetzung
bezüglich der Anrechnungsmöglichkeiten bei der Konzessionsprüfung?