6038/J XX.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kopf, Dr. Feurstein

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Berufszugangs -  Verordnung Güterkraftverkehr ( BZGü -  VO BGBL 221)

 

Die Berufszugangs -  Verordnung Güterkraftverkehr regelt derzeit die

Voraussetzungen, um das Güterbeförderungsgewerbe ausüben zu können. § 14

Abs. 1 dieser Verordnung sieht die Anrechnungsmöglichkeiten für die

Konzessionsprüfung, welche die fachliche Eignung für dieses Gewerbe sicherstellen

soll, vor. Die geltende Regelung führt seit Jahren in der praktischen Anwendung zu

Problemen: So sind die in der Anlage zu § 14 Abs. 1 angeführten Sachgebiete nur

auf den mündlichen Teil der Prüfung - die Konzessionsprüfung setzt sich aus

schriftlicher und mündlicher Prüfung zusammen -  anzurechnen.

Die konsolidierte Richtlinie 96/26 des Rates vom 26. April 1996 über den Zugang

zum Beruf des Güter -  und Personenkraftverkehrsunternehmers ist Grundlage für die

innerösterreichische Berufszugangsverordnung Güterkraftverkehr. Die

Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinie bis spätestens 1. Oktober 1999

umzusetzen. Die Umsetzung dieser Richtlinie wurde vom Verkehrsministerium noch

nicht eingeleitet.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr die nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wie rechtfertigen Sie die Tatsache, daß graduierte Betriebswirte schriftliche

     Buchhaltungsprüfungen im Rahmen der Konzessionsprüfung für die Ausübung

     des Güterkraftverkehrsgewerbes ablegen müssen?

 

2. Mit welcher Argumentation rechtfertigen Sie gegenüber langjährigen

     Geschäftsführern, die einen höheren kaufmännischen Schulabschluß nachweisen

     können, die Tatsache, daß Sie über die Fächer Buchhaltung, Lohnverrechnung

     und Finanzanalyse ein Unternehmenstraining besuchen müssen, nur um

     anschließend Teile einer Prüfung ablegen zu können, die in allen anderen

     Branchen zusätzlich nicht notwendig sind?

3. Wie rechtfertigen Sie gegenüber zahlreichen Prüfungskandidaten, die vor der

     Konzessionsprüfung die Unternehmensprüfung abgelegt haben, die Tatsache,

     daß sie denselben Prüfungsstoff innerhalb weniger Wochen doppelt absolvieren

     müssen?

 

4. Beabsichtigen Sie die bestehende Regelung vor den im Mai bzw. Juni

     stattfindenden Konzessionsprüfungen zu ändern?

 

5. Wann beabsichtigen Sie die Richtlinie 98/76 des Rates vom 1. Oktober 1998

     umzusetzen, und welche Änderungen gegenüber der geltenden

     Berufszugangsverordnung Güterkraftverkehr planen Sie in der Umsetzung

     bezüglich der Anrechnungsmöglichkeiten bei der Konzessionsprüfung?