6060/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Graf und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Sexuelle Übergriffe unter Volksschülern und das Verhalten des
Lehrkörpers, des Elternvereins und der Schulverwaltung
In der Übungsvolksschule Ettenreichgasse 45b, 1100 Wien, hat sich im März 1998
nachstehender Vorfall ereignet;
Ein Mädchen der 3. Klasse, das seit der ersten Klasse andere Kinder sexuell
belästigt haben soll, hat in der Garderobe der Schule nach Schulschluß drei Buben
dazu überredet mit ihr Oralverkehr zu betreiben. Zitat Mädchen; „Wir haben uns
gegenseitig geschleckt." Wie sich herausstellte, hat eine Lehrerin die Kinder
gesehen. Diese hat nichts unternommen sondern lediglich die Klassenlehrerin
gefragt, ob sie wisse, was ihre Kinder machen wenn sie nicht dabei sei.
Das Mädchen hat der Klassenlehrerin gegenüber den Vorfall bestätigt. Die Lehrerin
lud die Eltern der betroffenen Kinder zu einem Gespräch in die Schule ein und bat
um „Diskretion“. Zwei der betroffenen Elternpaare wurden nicht eingeladen, und zwar
mit der Begründung, daß diese ohnehin nicht Deutsch könnten und die Lehrerin der
Türkischen Sprache nicht mächtig sei.
Bei der Diskussion kommt es zu keinem befriedigenden Ergebnis, denn für die
Lehrerin stand nicht das Verhalten der Pädagogen (die nichts unternommen haben)
sondern vielmehr das Verhalten der betroffenen Buben (die sich ihren Eltern
anvertraut haben) zur Debatte. Das Verhalten der Kinder (Oralverkehr in der
Schulgarderobe) wurde als sexuelle Neugierde und Experiment von den involvierten
Pädagogen abgetan und bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr als ganz normal
bezeichnet.
Laut Auskunft der Klassenlehrerin gegenüber den Eltern soll es wegen des besagten
Mädchens schon seit der ersten Klasse Vorfälle in diese Richtung gegeben haben,
die zur Auflösung der Kuschelecke führten. Auch einige Studenten der
Pädagogischen Akademie weigerten sich mit dem Mädchen alleine in der Klasse zu
bleiben, weil sie sich mit dem Kind überfordert fühlten.
Das Verhalten der Lehrer ist auch bei der im Herbst 1998 stattgefundenen
Projektwoche in Frage zu stellen. So hat ein geschockter Bub den gemütlich
zusammensitzenden Lehrern gemeldet, daß die Kinder im Schlafsaal
„Flaschendrehen“ spielen und, daß die Aufgaben, die die einzelnen Kinder
auszuführen haben, sexuellen Handlungen ähneln. Die Lehrer haben auf diese
Meldung nicht reagiert. Sie fanden es nicht der Mühe wert, die Aussagen des Buben
umgehend zu kontrollieren und gegebenenfalls einzuschreiten.
Des weiteren wurden für diese Projektwoche den türkischen Familien moslemischen
Glaubens für
Ihre Töchter Einzelzimmer zugesagt. Die Mädchen hätten sonst
nicht
an der Projektwoche teilnehmen dürfen (Verbot der Eltern). Wie sich später
herausstellte gab es keine Einzelzimmer, sondern die Kinder wurden sogar in
gemischten Zimmern untergebracht! Daraus ergaben sich religiöse und moralische
Konflikte, die zu massiven Schwierigkeiten bei den türkischen Familien führten.
Die Lehrer haben offensichtlich in der speziellen Fällen aber auch allgemein in der
bekannten Situation nichts unternommen. Einige Eltern finden sich damit nicht ab,
woraufhin von Seiten des Lehrkörpers und des von den Lehrern instrumentalisierten
Elternvereins ein Mobbing gegen diese Eltern und deren Kinder einsetzt:. (siehe
Beilage) Letzte Aussage zu den betroffenen Eltern: „Dann müssen Sie halt Ihr Kind
aus der Schule nehmen.“
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für Unterricht und
kulturelle Angelegenheiten folgende schriftliche
Anfrage
1) Ist Ihnen dieser spezielle Vorfall bekannt?
2) Sind Ihnen vergleichbare Fälle bekannt?
Wenn ja, gibt es eine Aktenanlage über diese?
Um wieviel Falle handelt es sich?
3) Wie wird in solchen Fällen üblicherweise verfahren?
4) Gibt es eine generelle Regelung, wie sich der Lehrkörper in so einem Fall
verhalten soll?
5) Wie sind die Aufsichtspflichten des Lehrpersonals definiert?
6) Da es sich hier um eine Pädagogische Akademie handelt in der zukünftige Lehrer
ausgebildet und für ihre Aufgaben in der Schule vorbereitet werden, sind Sie mit
dem Verhalten des Lehrkörpers als Vorbildwirkung zufrieden und einverstanden?
Hätten Sie auch so reagiert?
7) Was ist die Aufgabe eines Schulpsychologen?
8) In welchen Situationen wird seine Hilfe in Anspruch genommen?
9) Wurde im speziellen Fall ein Schulpsychologe herangezogen?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist er gekommen?
Wenn nein, wäre dieser Vorfall nicht Grund einen Psychologen einzuschalten?
10) Wie verfährt man mit Kindern, bei denen die Behandlung des Schulpsychologen
erfolglos bleibt?
11) Ist es Ihrer Meinung nach falsch, wenn eine Mutter das Gespräch mit den Lehrern
oder des Direktors sucht und dabei ihre Bedenken zum Ausdruck bringt, wenn sie
mit der Vorgangsweise der Lehrer nicht einverstanden ist?
12) Gibt es eine Art „Beschwerdekomission“ für Schüler und Eltern, die bei
Streitereien oder Problemen mit Lehrern helfend unterstützt und eingreift?
Wenn ja, wer betreut diese?
Wenn nein, warum nicht?
13) Ist es üblich, daß Eltern etwas versprochen wird, das letztendlich nicht einge -
halten wird? (Einzelzimmer für türkische Mädchen auf Projektwoche)
14) Ist es üblich, daß Eltern zu Schulveranstaltungen nicht eingeladen werden, weil
sie Probleme mit der deutschen Sprache haben?
15) Ist es Ihrer Meinung nach vertretbar, daß im oben geschilderten Vorfall einige
Eltern aufgrund der Sprachbarriere nicht verständigt wurden und somit nicht mit
ihren Kindern über das Problem reden konnten?
16) Ist es Ihrer Meinung nach „pädagogisch wertvoll", wenn Lehrer über die Kinder
hinterfragender Eltern lachen und sie vor den anderen Schülern lächerlich
machen oder nicht einschreiten, wenn sie von anderen Kindern gehänselt
werden?
17) Was halten Sie von offenen Briefen, die von Lehrern verfaßt werden, mit der Bitte
um Unterschrift an alle Eltern verschickt werden, und danach auf jene Eltern und
Kinder gezeigt wird, die nicht unterschrieben haben? (siehe Beilage)
18) Werden Lehrer in ihrer pädagogischen Ausbildung Ihrer Meinung nach
ausreichend auf mögliche Extremfälle vorbereitet?
19) Dürfen Lehrer Ihrer Meinung nach im Umgang mit Schülern Fehler machen?
Wenn ja, wie sollten sich die Lehrer Ihrer Meinung nach dann verhalten?
Wenn nein, würden Sie behaupten die österreichische Lehrerausbildung bildet
,,perfekte"/"konditionierte"/"fehlerfreie" Lehrer aus?
UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG
Wir, die Eltern der 4b, fühlen uns verpflichtet, den
Vorwürfen, die gegen Frau Prof. Höchtl
vorgebracht wurden, entgegenzutreten.
Mit diesem Schreiben möchten wir entschieden
feststellen, daß Frau Prof. Höchtl unser vollstes
Vertrauen genießt. Anfängliche Schwierigkeiten in
der Klassengemeinschaft wurden durch
überdurchschnittlichen Einsatz und Engagement
seitens Frau Prof. Höchtl rasch beseitigt. Seither
hat die Zusammenarbeit zwischen Lehrern, Eltern
und Kindern bestens geklappt.
Die von zwei Eltern vorgebrachten Beschwerden
bei Dir. Teiner, und zwar Unterlassung der
Aufsichtspflicht und Billigung sexueller Übergriffe
unter den Kindern, ist eine Verleumdung und somit
strafbar!
Die Eltern wollen mit ihren Unterschriften auf
dieser Erklärung das volle Vertrauen für Frau
Prof. Höchtl nochmals unterstreichen und sie
bei der völligen und vor allem raschen Aufklärung
dieses Falles unterstützen.
Unterschrift: