6069/J XX.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lafer, DI Hofmann, Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einstufung der Sachbearbeiter bei den Bezirksgendarmerie-

kommandos

 

Das Aufgabengebiet der Sachbearbeiter an den Bezirksgendarmeriekommandos hat

sich im Laufe der Jahre gewandelt und ist vielfältiger geworden.

Die von den Bezirksgendarmeriekommandanten an die Sachbearbeiter zur

eigenverantwortlichen Erledigung übertragenen Tätigkeiten beinhalten u. a.

Kanzleiführung, Vorschriftswesen, Inventarführung, Kanzleierfordernisse, Massa -

und Naturalwirtschaft, Statistik, Personalinformationssystem des Bundes (PIS),

EDV - Angelegenheiten sowie ökonomische, administrative und technische

Angelegenheiten.

In der derzeitigen OGO/BGK wurde jedoch verabsäumt, für die Sachbearbeiter ein

eigenes autonomes Sachgebiet festzulegen, es ist lediglich erwähnt, „daß am

Bezirksgendarmeriekommando ein dienstführender Beamter zu bestellen ist.“

Ein dementsprechende Änderung des OGO/BOK wäre dringend notwendig und

auch gerechtfertigt.

In weiterer Folge bedingen die vielfältigen Aufgaben der Bezirksgendarmerie -

kommandanten sowie deren Referatsleiter oftmals deren Abwesenheit (u. a. Urlaub,

Krankheit, Auslandseinsätze), so daß der jeweilige Sachbearbeiter neben seinen

eigentlichen Aufgaben auch in allen das Bezirksgendarmeriekommando

betreffenden Belangen Bescheid wissen sowie vielfach im Namen des

Bezirksgendarmeriekommandanten bzw. seines Referenten Entscheidungen treffen

muß.

Dennoch wurden die Sachbearbeiter bei den Bezirksgendarmeriekommandos

die letzten vier Jahre hindurch bei den Bewertungsverhandlungen nicht

berucksichtigt und sind nach wie vor in Funktionsgruppe II eingestuft.

Zumindest eine Einstufung in Funktionsgruppe IV wäre angebracht.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Inneres nachstehende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Welche Verwendungen in den Gendarmeriedienststellen (z.B. Bezirks -

    gendanneriekommandos, Gendarmerieposten) wurden jeweils im Zuge der

    Bewertungsverhandlungen in den letzten vier Jahren in eine höhere

    Funktionsgruppe aufgewertet?

2. In welcher Funktionsgruppe befanden sich diese vor der betreffenden

    Bewertungsverhandlung und in welche Funktionsgruppe wurden diese jeweils

    aufgewertet?

 

3. Mit welcher Begründung wurden die einzelnen Verwendungsgruppen jeweils

    aufgewertet?

 

4. Welche Verwendungen in den Gendarmeriedienststellen (z.B. Bezirks -

    gendarmeriekommandos, Gendarmerieposten) wurden jeweils im Zuge der

    Bewertungsverhandlungen in den letzten vier Jahren nicht in eine höhere

    Funktionsgruppe aufgewertet?

 

5. In welcher Funktionsgruppe befinden sich diejenigen Verwendungen in den

    Gendarmeriedienststellen (z.B. Bezirksgendarmeriekommandos, Gendarmene -

    posten), die im Zuge der Bewertungsverhandlungen in den letzten vier Jahren

    nicht in eine höhere Funktionsgruppe aufgewertet wurden?

 

6. Aus welchen konkreten Gründen wurden diese Verwendungsgruppen in den

    letzten vier Jahren jeweils nicht aufgewertet?

 

7. Wer nahm an den Bewertungsverhandlungen in den letzten vier Jahren jeweils

    teil?

8. Was ist die Grundlage für ein derartige Bewertungsverhandlung?

 

9. Warum wurde im OGO/BGK kein eigenes Sachgebiet für Sachbearbeiter

     definiert?

 

10. Werden Sie entsprechende Schritte setzen, um eine diesbezügliche Änderung

       des OGO/BGK herbeizuführen?

      Wenn ja, wann und welche Änderungen bei der Definition eines eigenen

      Sachbereiches für Sachbearbeiter planen Sie konkret?

      Wenn nein, warum nicht?

 

11. Wann wurden die Sachbearbeiter bei den Bezirksgendarmeriekommandos zum

       letztem Mal in eine höhere Funktionsgruppe aufgewertet?

 

12. Werden Sie Schritte setzen, um eine Aufwertung der Sachbearbeiter bei den

       Bezirksgendarmeriekommandos in eine höhere Funktionsgruppe zu gewahr -

       leisten?

      Wenn ja, wann und in welche Funktionsgruppe werden sie aufgewertet

      werden?

      Wenn nein, warum nicht?