6069/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Lafer, DI Hofmann, Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einstufung der Sachbearbeiter bei den Bezirksgendarmerie-
kommandos
Das Aufgabengebiet der Sachbearbeiter an den Bezirksgendarmeriekommandos hat
sich im Laufe der Jahre gewandelt und ist vielfältiger geworden.
Die von den Bezirksgendarmeriekommandanten an die Sachbearbeiter zur
eigenverantwortlichen Erledigung übertragenen Tätigkeiten beinhalten u. a.
Kanzleiführung, Vorschriftswesen, Inventarführung, Kanzleierfordernisse, Massa -
und Naturalwirtschaft, Statistik, Personalinformationssystem des Bundes (PIS),
EDV - Angelegenheiten sowie ökonomische, administrative und technische
Angelegenheiten.
In der derzeitigen OGO/BGK wurde jedoch verabsäumt, für die Sachbearbeiter ein
eigenes autonomes Sachgebiet festzulegen, es ist lediglich erwähnt, „daß am
Bezirksgendarmeriekommando ein dienstführender Beamter zu bestellen ist.“
Ein dementsprechende Änderung des OGO/BOK wäre dringend notwendig und
auch gerechtfertigt.
In weiterer Folge bedingen die vielfältigen Aufgaben der Bezirksgendarmerie -
kommandanten sowie deren Referatsleiter oftmals deren Abwesenheit (u. a. Urlaub,
Krankheit, Auslandseinsätze), so daß der jeweilige Sachbearbeiter neben seinen
eigentlichen Aufgaben auch in allen das Bezirksgendarmeriekommando
betreffenden Belangen Bescheid wissen sowie vielfach im Namen des
Bezirksgendarmeriekommandanten bzw. seines Referenten Entscheidungen treffen
muß.
Dennoch wurden die Sachbearbeiter bei den Bezirksgendarmeriekommandos
die letzten vier Jahre hindurch bei den Bewertungsverhandlungen nicht
berucksichtigt und sind nach wie vor in Funktionsgruppe II eingestuft.
Zumindest eine
Einstufung in Funktionsgruppe IV wäre angebracht.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1. Welche Verwendungen in den Gendarmeriedienststellen (z.B. Bezirks -
gendanneriekommandos, Gendarmerieposten) wurden jeweils im Zuge der
Bewertungsverhandlungen in den letzten vier Jahren in eine höhere
Funktionsgruppe aufgewertet?
2. In welcher Funktionsgruppe befanden sich diese vor der betreffenden
Bewertungsverhandlung und in welche Funktionsgruppe wurden diese jeweils
aufgewertet?
3. Mit welcher Begründung wurden die einzelnen Verwendungsgruppen jeweils
aufgewertet?
4. Welche Verwendungen in den Gendarmeriedienststellen (z.B. Bezirks -
gendarmeriekommandos, Gendarmerieposten) wurden jeweils im Zuge der
Bewertungsverhandlungen in den letzten vier Jahren nicht in eine höhere
Funktionsgruppe aufgewertet?
5. In welcher Funktionsgruppe befinden sich diejenigen Verwendungen in den
Gendarmeriedienststellen (z.B. Bezirksgendarmeriekommandos, Gendarmene -
posten), die im Zuge der Bewertungsverhandlungen in den letzten vier Jahren
nicht in eine höhere Funktionsgruppe aufgewertet wurden?
6. Aus welchen konkreten Gründen wurden diese Verwendungsgruppen in den
letzten vier Jahren jeweils nicht aufgewertet?
7. Wer nahm an den Bewertungsverhandlungen in den letzten vier Jahren jeweils
teil?
8. Was ist die Grundlage für ein derartige Bewertungsverhandlung?
9. Warum wurde im OGO/BGK kein eigenes Sachgebiet für Sachbearbeiter
definiert?
10. Werden Sie entsprechende Schritte setzen, um eine diesbezügliche Änderung
des OGO/BGK herbeizuführen?
Wenn ja, wann und welche Änderungen bei der Definition eines eigenen
Sachbereiches für Sachbearbeiter planen Sie konkret?
Wenn nein, warum nicht?
11. Wann wurden die Sachbearbeiter bei den Bezirksgendarmeriekommandos zum
letztem Mal in eine höhere Funktionsgruppe aufgewertet?
12. Werden Sie Schritte setzen, um eine Aufwertung der Sachbearbeiter bei den
Bezirksgendarmeriekommandos in eine höhere Funktionsgruppe zu gewahr -
leisten?
Wenn ja, wann und in welche Funktionsgruppe werden sie aufgewertet
werden?
Wenn nein, warum nicht?