6076/J XX.GP
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Rundfunkbewilligung
Die Einhebung der Gebühren für die Rundfunkbewilligung wird seit September des
Vorjahres von der „Gebühren Inkasso Service GmbH“ (GIS) bewerkstelligt - einer aus der
Post & Telekom Austria ausgegliederten eigenen Firma. Personell zugeordnet sind der GIS
auch rund 20 Beamte des Ausforschungsdienstes der Femmeldebehörde. Diese
Kontrollorgane prüfen, wer über eine Rundfunkbewilligung verfügt und damit TV -
Gebühren bezahlt (den berühmten Peilwagen gibt' s nur im TV - Spot). Nach dem
Telekommunikationsgesetz haben die Kontrolleure ein Zutrittsrecht zur Wohnung. Eine
„Durchsuchung“ ist damit aber nicht umfaßt.
Wer den Zutritt verweigert (in eskalierenden Fällen kann die Polizei angefordert werden,
deren Einschreiten ist aber rechtlich umstritten), riskiert Geldstrafen bis zu öS 50.000,--.
Ertappten Schwarzsehern droht derselbe Strafrahmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Halten Sie die Höhe der Strafgebühr bei Verweigerung des Zutritts zur Wohnung für
angemessen? Wenn ja, warum?
2. Halten Sie die Höhe der Geldstrafen bis zu ÖS 50.000,-- bei Zutrittsverweigerung für
angemessen? Wenn ja, warum?
3. In welcher Höhe bewegt sich der durchschnittliche Strafrahmen?
4. Wie hoch ist die jährliche Erfolgsquote der Kontrollorgane?