6086/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Verhetzung durch eine Postwurfsendung der FPÖ

 

 

 

 

 

 

Die FPÖ hat in einer Postwurfsendung an die Wählerinnen in Wien eine Aussendung

mit folgendem Inhalt verschickt: „Wer kümmert sich um unsere jungen Mütter? SPÖ

und ÖVP nicht, denn sonst würden sie nicht zulassen, daß die Wiener

Gemeindekindergärten von Ausländerkindern überfüllt sind. "Wer kümmert sich um

mein Kind, während ich arbeite?“

 

Gemäß § 283 Abs 1 StGB ist zu bestrafen, wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet

ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, - zu einer feindseligen Handlung gegen eine,

durch ihre Zugehörigkeit zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte

Gruppe auffordert oder - aufreizt.

 

Gemäß Abs. 2 ist ebenso zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine solche Gruppe hetzt

oder sie in einer, die Menschenwürde verletzende Weise beschimpft oder verächtlich

zu machen sucht.

 

Laut Judikatur handelt es sich dabei um ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Die

Tathandlung nach Abs. 1 besteht darin, dass der Täter qualifiziert öffentlich zu einer

feindseligen Handlung gegen eine derartige Gruppe auffordert oder aufreizt. Der

Vorsatz des Täters muss darauf gerichtet sein, dass nicht bloß feindselige Gefühle,

sondern feindselige Akte entstehen.

 

Dass es tatsächlich zu feindseligen Handlungen kommt, gehört aber nicht zum Tatbild.

Nicht nur strafbare Handlungen können feindselige Handlungen sein. Vielmehr

kommen alle Handlungen in Betracht, die sich gefühlsbetont gegen die Angehörigen der

gegnerischen Gruppe richten. Eine solche Haltung ist gerade in der Demokratie

besonders verderblich (siehe Foregger - Serini, Kurzkommentar zum StGB, § 283).

 

Mit der gegenständlichen Postwurfsendung wird von Seiten der FPÖ eindeutig zu

einem feindseligen Akt gegenüber „Ausländerkindern“, nämlich zum Ausschluss aus

den Gemeindekindergärten, aufgerufen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Ist die Staatsanwaltschaft Wien aufgrund dieser Postwurfsendung der Wiener

    Freiheitlichen tätig geworden?

 

2. Wenn nein, warum nicht?

 

3. Werden Sie dafür sorgen, dass die Staatsanwaltschaft bei derartigen

    Postwurfsendungen einschreitet?

 

4. Mit der Strafbestimmung des § 283 StGB wurde dem UN - Übereinkommen über

    die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung Rechnung getragen. Stellt

    nach Rechtsauffassung des Justizministeriums diese Postwurfsendung der Wiener

    Freiheitlichen eine Verletzung der Grundsätze dieses UN  - Übereinkommens dar?