6102/J XX.GP
der Abgeordneten Kiss
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Anfrage 1625/J und Anfragebeantwortung 1638/AB über
Aufklärung von Gewalttaten - Rohrbombe auf ein
Ausländerwohnheim in Salzburg am 11.10.1994
Mit der Anfragebeantwortung 1638/AB zu der Anfrage 1625/J betreffend den
Anschlag auf ein Ausländerwohnheim in Salzburg am 11.10.1994 wurde
ausgeführt, daß gegen zwei Jugendliche beim Landesgericht Salzburg
Voruntersuchungen wegen des Verbrechens der versuchten Brandstiftung nach
den § § 15, 169 Abs. 1 StGB, der vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel
nach § 173 Abs. 1 StGB und der Sachbeschädigung nach den §§ 125 f StGB
geführt wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz
folgende
Anfrage:
1) Wie ist der Stand des Strafverfahrens?
2) Gibt es in diesem Strafverfahren Verurteilungen und Haftstrafen?
3) Wenn ja, welche Verurteilungen und wie hoch war das Strafausmaß?
4) Wenn nein, wieso nicht?
5) Gibt es Zusammenhänge mit anderen in Österreich verübten Anschlägen?