6102/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Kiss

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend             Anfrage 1625/J und Anfragebeantwortung 1638/AB über

                               Aufklärung von Gewalttaten - Rohrbombe auf ein

                               Ausländerwohnheim in Salzburg am 11.10.1994

 

 

 

Mit der Anfragebeantwortung 1638/AB zu der Anfrage 1625/J betreffend den

Anschlag auf ein Ausländerwohnheim in Salzburg am 11.10.1994 wurde

ausgeführt, daß gegen zwei Jugendliche beim Landesgericht Salzburg

Voruntersuchungen wegen des Verbrechens der versuchten Brandstiftung nach

den § § 15, 169 Abs. 1 StGB, der vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel

nach § 173 Abs. 1 StGB und der Sachbeschädigung nach den §§ 125 f StGB

geführt wurden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz

folgende

 

 

 

Anfrage:

 

1) Wie ist der Stand des Strafverfahrens?

 

2) Gibt es in diesem Strafverfahren Verurteilungen und Haftstrafen?

 

3) Wenn ja, welche Verurteilungen und wie hoch war das Strafausmaß?

 

4) Wenn nein, wieso nicht?

 

5) Gibt es Zusammenhänge mit anderen in Österreich verübten Anschlägen?