6151/J XX.GP

 

Anfrage

 

Des Abgeordneten Lackner und Genossen

An den Bundesminister für Justiz

Betreffend des Tätigkeit von Sachwaltern

 

Die Besachwalterung von Personen jeglichen Alters ist im Hinblick auf den partiellen Entzug

der persönlichen Entscheidungsfreiheit immer ein in höchstem Maße problematischer

Eingriff, dessen Voraussetzungen, Ausmaß und Kontrolle einer ständigen Reflexion und

Anpassung an aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen bedarf.

 

Aus diesem Grund wurden gerade auch in den letzten Jahren einige gesetzliche

Grundlagenbestimmungen geändert, die allesamt unter die Schlagworte Fairneß und

Transparenz gegenüber den Besachwalterten und gegenüber der Öffentlichkeit

zusammengefaßt werden können.

 

Neue Regelungen verlangen aber auch eine entsprechende Evaluierung ihres Erfolges oder

Mißerfolges nach einer gewissen Zeit.

 

Mißbrauch, den es leider in beinahe jedem Bereich des gesellschaftlichen Lebens gibt, ist

gerade in einem solchen Bereich in höchsten Maße verwerflich und problematisch, vor allem

auch, was die rechtlichen Abwehrmaßnahmen gegen rechtswidrige Maßnahmen betrifft.

 

Um so wichtiger ist es also, geschaffene gesetzliche Regelungen auf deren Stärken und

Schwächen lautend zu untersuchen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten die

 

A N F R A G E:

 

1.) Wieviele Personen stehen ihrer Schätzung nach heute unter Sachwalterschaft hinsichtlich

      bestimmter Rechtsgeschäfte einerseits und hinsichtlich aller Rechtsgeschäfte andererseits?

 

2.) Wieviele Personen sind mit der Führung dieser Rechtsgeschäfte insgesamt betraut?

3.) Welche Vereine wurden aufgrund ihrer Verordnungen für die Namhaftmachung von

      Sachwaltern und Patientenanwälten als für diese Aufgabe geeignet erklärt?

 

4.) Welche Erfahrungen haben Sie mit der Vollziehung des Sachwalterschaftsrechtes in der

      Praxis?

 

5.) Welche gesetzlichen Bestimmungen führen Ihrer Meinung nach zu einem Defizit im

      Rechtsschutz?

 

6.) Wieviele Verfahren gegen (ehemalige) Sachwalter wegen Verletzung ihrer

      Sorgfaltspflichten sind derzeit gerichtsanhängig?

 

7.) Gibt es Vereine, die zur Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten für

     geeignet erklärt worden sind, und denen dieses Recht nachträglich wieder entzogen worden

     ist? Wenn Ja: Welche und aus welchem Grund?

 

8.) Halten Sie eine Ausdehnung der Parteifähigkeit hinsichtlich der Beantragung einer

     Besachwalterung, deren Aufhebung oder der Kontrolle von Entscheidungen durch den

     Sachwalter für sinnvoll? Wenn Ja: Warum und in welchem Ausmaß? Wenn Nein: Warum

     nicht?

 

9.) Ist seitens des BMJ eine Novelle in diesem Bereich geplant? Wenn Ja: Mit welchem Ziel?