6151/J XX.GP
Anfrage
Des Abgeordneten Lackner und Genossen
An den Bundesminister für Justiz
Betreffend des Tätigkeit von Sachwaltern
Die Besachwalterung von Personen jeglichen Alters ist im Hinblick auf den partiellen Entzug
der persönlichen Entscheidungsfreiheit immer ein in höchstem Maße problematischer
Eingriff, dessen Voraussetzungen, Ausmaß und Kontrolle einer ständigen Reflexion und
Anpassung an aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen bedarf.
Aus diesem Grund wurden gerade auch in den letzten Jahren einige gesetzliche
Grundlagenbestimmungen geändert, die allesamt unter die Schlagworte Fairneß und
Transparenz gegenüber den Besachwalterten und gegenüber der Öffentlichkeit
zusammengefaßt werden können.
Neue Regelungen verlangen aber auch eine entsprechende Evaluierung ihres Erfolges oder
Mißerfolges nach einer gewissen Zeit.
Mißbrauch, den es leider in beinahe jedem Bereich des gesellschaftlichen Lebens gibt, ist
gerade in einem solchen Bereich in höchsten Maße verwerflich und problematisch, vor allem
auch, was die rechtlichen Abwehrmaßnahmen gegen rechtswidrige Maßnahmen betrifft.
Um so wichtiger ist es also, geschaffene gesetzliche Regelungen auf deren Stärken und
Schwächen lautend zu untersuchen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten die
A N F R A G E:
1.) Wieviele Personen stehen ihrer Schätzung nach heute unter Sachwalterschaft hinsichtlich
bestimmter Rechtsgeschäfte einerseits und hinsichtlich aller Rechtsgeschäfte andererseits?
2.) Wieviele
Personen sind mit der Führung dieser Rechtsgeschäfte insgesamt
betraut?
3.) Welche Vereine wurden aufgrund ihrer Verordnungen für die Namhaftmachung von
Sachwaltern und Patientenanwälten als für diese Aufgabe geeignet erklärt?
4.) Welche Erfahrungen haben Sie mit der Vollziehung des Sachwalterschaftsrechtes in der
Praxis?
5.) Welche gesetzlichen Bestimmungen führen Ihrer Meinung nach zu einem Defizit im
Rechtsschutz?
6.) Wieviele Verfahren gegen (ehemalige) Sachwalter wegen Verletzung ihrer
Sorgfaltspflichten sind derzeit gerichtsanhängig?
7.) Gibt es Vereine, die zur Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten für
geeignet erklärt worden sind, und denen dieses Recht nachträglich wieder entzogen worden
ist? Wenn Ja: Welche und aus welchem Grund?
8.) Halten Sie eine Ausdehnung der Parteifähigkeit hinsichtlich der Beantragung einer
Besachwalterung, deren Aufhebung oder der Kontrolle von Entscheidungen durch den
Sachwalter für sinnvoll? Wenn Ja: Warum und in welchem Ausmaß? Wenn Nein: Warum
nicht?
9.) Ist seitens des BMJ eine Novelle in diesem Bereich geplant? Wenn Ja: Mit welchem Ziel?