6171/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Murauer
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend: Einführungserlaß zur Strafprozeßnovelle 1999
In der Strafprozeßnovelle 1999 wurden neue Möglichkeiten für die Anwendung
diversioneller Maßnahmen geschaffen Dazu gehört auch die gesetzliche Fixierung
des außergerichtlichen Tatausgleichs für Erwachsene. Laut Protokollanmerkung zur
81. Sitzung des Ministerrates ging der Ministerrat bei der Beschlußfassung davon
aus, daß - wie schon in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage ausgeführt - in
einem Einführungserlaß darauf hingewiesen wird, daß der außergerichtliche
Tatausgleich bei falscher Beweisaussage (§§ 288, 289 StBG) sowie bei Delikten
gegen die Staastgewalt (§§ 269, 270 StBG) grundsätzlich nicht anwendbar
erscheint.“ (Diese Protokollanmerkung wurde seitens der ÖVP verlangt und vom
Innenminister nicht unterstützt.)
Die Strafprozeßnovelle 1999 tritt mit dem 1. Jänner 2000 in Kraft. Im Bereich der
Exekutive würde es aber wesentlich zur Rechtssicherheit beitragen, wenn dieser
Einführungserlaß möglichst rasch erfolgen würde.
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage:
1. Werden Sie den Erlaß möglichst rasch ergehen lassen?
2. Wann ist mit dem Erlaß zu rechnen?
3. In welcher Weise werden Sie der oben angeführten Protokollanmerkung des
Ministerrats im Erlaß besonderes Augenmerk schenken?