6171/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Murauer

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend: Einführungserlaß zur Strafprozeßnovelle 1999

 

In der Strafprozeßnovelle 1999 wurden neue Möglichkeiten für die Anwendung

diversioneller Maßnahmen geschaffen Dazu gehört auch die gesetzliche Fixierung

des außergerichtlichen Tatausgleichs für Erwachsene. Laut Protokollanmerkung zur

81. Sitzung des Ministerrates ging der Ministerrat bei der Beschlußfassung davon

aus, daß - wie schon in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage ausgeführt - in

einem Einführungserlaß darauf hingewiesen wird, daß der außergerichtliche

Tatausgleich bei falscher Beweisaussage (§§ 288, 289 StBG) sowie bei Delikten

gegen die Staastgewalt (§§ 269, 270 StBG) grundsätzlich nicht anwendbar

erscheint.“ (Diese Protokollanmerkung wurde seitens der ÖVP verlangt und vom

Innenminister nicht unterstützt.)

Die Strafprozeßnovelle 1999 tritt mit dem 1. Jänner 2000 in Kraft. Im Bereich der

Exekutive würde es aber wesentlich zur Rechtssicherheit beitragen, wenn dieser

Einführungserlaß möglichst rasch erfolgen würde.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den

Bundesminister für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

1. Werden Sie den Erlaß möglichst rasch ergehen lassen?

2. Wann ist mit dem Erlaß zu rechnen?

3. In welcher Weise werden Sie der oben angeführten Protokollanmerkung des

    Ministerrats im Erlaß besonderes Augenmerk schenken?