6181/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Klara Motter und PartnerInnen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Blutspendeveordnung
Den freiwilligen SpenderInnen ist zu verdanken, daß die Sicherheit von Blutkonserven und
die lückenlose Versorgung mit Spenderblut in Österreich heute keine Diskussionsthemen
sind, sondern eine Selbstverständlichkeit. Um dies auch weiterhin zu gewährleisten ist es von
größter Wichtigkeit, junge Leute, insbesondere Schülerinnen und Schüler zu motivieren
Blutspenden zu gehen. Darum sollten Jugendliche bereits in der Schule über das
Blutspendewesen aufgeklärt werden und es ihnen so einfach wie möglich gemacht werden,
Blut zu spenden.
Nach § 1 Z 2 der Blutspenderverordnung haben SpenderInnen, denen Blut oder Blut -
bestandteile zur Anwendung an anderen Personen oder für andere Personen entnommen
werden sollen, vor der Gewinnung den Nachweis der Identität zu erbringen, der jedenfalls bei
der Erstspende mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu erfolgen hat.
Schülerausweise sind hingegen nicht als amtliche Lichtbildausweise anzusehen, diese
basieren lediglich auf einem Erlaß des zuständigen Ressorts.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin
für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende
ANFRAGE
1. Sind Maßnahmen geplant, um Schülerinnen und Schüler zu motivieren Blut zu spenden?
2. Aus welchen Gründen wird ein Schülerausweis nicht als Lichtbildausweis anerkannt?
3. Welche anderen Nachweise der Identität müssen Schülerinnen und Schüler erbringen um
Blut spenden zu können?
4. Wird die Nichtanerkennung des Schülerausweises von Ihnen nicht als Hürde für eine
Blutspende oder auch als Grund kein Blut zu spenden, angesehen?