6181/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Klara Motter und PartnerInnen

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend Blutspendeveordnung

 

 

Den freiwilligen SpenderInnen ist zu verdanken, daß die Sicherheit von Blutkonserven und

die lückenlose Versorgung mit Spenderblut in Österreich heute keine Diskussionsthemen

sind, sondern eine Selbstverständlichkeit. Um dies auch weiterhin zu gewährleisten ist es von

größter Wichtigkeit, junge Leute, insbesondere Schülerinnen und Schüler zu motivieren

Blutspenden zu gehen. Darum sollten Jugendliche bereits in der Schule über das

Blutspendewesen aufgeklärt werden und es ihnen so einfach wie möglich gemacht werden,

Blut zu spenden.

 

Nach § 1 Z 2 der Blutspenderverordnung haben SpenderInnen, denen Blut oder Blut -

bestandteile zur Anwendung an anderen Personen oder für andere Personen entnommen

werden sollen, vor der Gewinnung den Nachweis der Identität zu erbringen, der jedenfalls bei

der Erstspende mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu erfolgen hat.

 

Schülerausweise sind hingegen nicht als amtliche Lichtbildausweise anzusehen, diese

basieren lediglich auf einem Erlaß des zuständigen Ressorts.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin

für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.  Sind Maßnahmen geplant, um Schülerinnen und Schüler zu motivieren Blut zu spenden?

 

2.  Aus welchen Gründen wird ein Schülerausweis nicht als Lichtbildausweis anerkannt?

 

3.  Welche anderen Nachweise der Identität müssen Schülerinnen und Schüler erbringen um

       

      Blut spenden zu können?

 

4.  Wird die Nichtanerkennung des Schülerausweises von Ihnen nicht als Hürde für eine

 

      Blutspende oder auch als Grund kein Blut zu spenden, angesehen?