6191/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich
Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr
Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens 1
begünstigten Behinderten einzustellen.
Gerade die öffentliche Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon
betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung
nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in einem erschreckend hohen
Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach. Dies ist auch eine
der Ursachen für die hohe Arbeitslosenrate behinderter Menschen.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende
A N F R A G E
1) Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1998?
2) Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1
angeführten Bereich im Kalenderjahr 1998?
3) Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1998?
4) Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums im Jahr
1998 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?
5) Sind Sie, als der für Ihr Ministerium politisch Verantwortliche, grundsätzlich bereit,
sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gerade in Ihrem
Bereich einzusetzen und somit den anderen Bundesministerien mit gutem Beispiel
voranzugehen?
Wenn nein, warum nicht?
6) Welche
konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vergangenen Jahr
gesetzt?
7) Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?
8) Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?