6259/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

 

betreffend Verbesserung der Patientenrechte in Österreich

 

Im Jahr 1993 wurden Patientenrechte in das Krankenanstaltengesetz des Bundes

aufgenommen. In der Folge übernahmen die Länder in unterschiedlicher Form diese

Patientenrechtsbestimmungen in ihre Landeskrankenanstaltengesetze. Obwohl viele Bereiche

noch fehlen bzw. einzelne Bestimmungen zu wenig konkret abgefaßt sind, wurden die

Patientenrechte bis heute nicht erweitert oder verändert.

Im Jahr 1993 sandte der damalige Gesundheitsminister einen Entwurf für eine

Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte in Österreich zur Begutachtung aus.

Dies war ein Versuch, die Rechtssituation von Patientinnen zu verbessern und Bund und

Länder auf der Grundlage einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B - VG wechselseitig zu deren

Einhaltung zu verpflichten.

Dies scheiterte leider am Widerstand der Länder und die sogenannte „Patientencharta" liegt

bis heute in der Schublade.

Ein Bundesland, nämlich Kärnten, hat heuer den Dornröschenschlaf der Patientencharta

beendet und mit dem Bund eine derartige Vereinbarung getroffen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

1) Gibt es auch mit anderen Bundesländern außer Kärnten Gespräche über den Abschluß

     einer Patientencharta?

     Wenn ja, mit welchen?

 

2) Wann ist mit dem Abschluß weiter Vereinbarungen zur Sicherstellung der

     Patientenrechte zu rechnen?

 

3) Planen Sie noch den Abschluß einer derartigen Vereinbarung mit allen Bundesländern,

     wie es ursprünglich geplant war?

4) Planen Sie eine Novellierung des Krankenanstaltengesetzes im Bereich der

     Patientenrechte?

     Wenn ja, wann und in welchen Punkten?

     Wenn nein, warum nicht?

 

5) Haben Sie vor, die Rechte des Kindes im Krankenhaus zu verbessern und im

     Krankenanstaltengesetz das Recht auf Aufnahme einer Begleitperson unabhängig von

     den räumlichen Gegebenheiten festzuschreiben?

     Wenn nein, warum nicht?

 

6) Beabsichtigen Sie, die Rechte von behinderten Menschen im Krankenhaus zu

     verbessern (bauliche Voraussetzungen, adäquate Behandlung, Aufnahme einer

     Begleitperson)?

     Wenn nein, warum nicht?

 

7) Werden Sie das Recht auf psychotherapeutische Behandlung und Betreuung für alle

     PatientInnen in den Patientenrechtskodex aufnehmen?

     Wenn nein, warum nicht?

 

8) Planen Sie, die Rechte von sterbenden PatientInnen im Krankenhaus zu verbessern?

     Wenn ja, durch welche Maßnahmen?

     Wenn nein, warum nicht?

 

9) Beabsichtigen Sie, das Recht der PatientInnen auf Mitgestaltung des Anstaltsklimas

     durch die Schaffung von Patientenräten in den einzelnen Krankenanstalten zu

     gewährleisten?

     Wenn nein, warum nicht?

 

10) Den größten Anteil an PatientInnenbeschwerden betreffen Behandlungsfehler. Durch

      die Einführung einer verschuldensunabhängigen Haftung könnten diese Fälle

      außergerichtlich und rasch gelöst werden.

      Wann werden Sie einen Entwurf für eine Patientenversicherung nach dem Prinzip der

      verschuldensunabhängigen Haftung vorlegen?