6259/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Verbesserung der Patientenrechte in Österreich
Im Jahr 1993 wurden Patientenrechte in das Krankenanstaltengesetz des Bundes
aufgenommen. In der Folge übernahmen die Länder in unterschiedlicher Form diese
Patientenrechtsbestimmungen in ihre Landeskrankenanstaltengesetze. Obwohl viele Bereiche
noch fehlen bzw. einzelne Bestimmungen zu wenig konkret abgefaßt sind, wurden die
Patientenrechte bis heute nicht erweitert oder verändert.
Im Jahr 1993 sandte der damalige Gesundheitsminister einen Entwurf für eine
Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte in Österreich zur Begutachtung aus.
Dies war ein Versuch, die Rechtssituation von Patientinnen zu verbessern und Bund und
Länder auf der Grundlage einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B - VG wechselseitig zu deren
Einhaltung zu verpflichten.
Dies scheiterte leider am Widerstand der Länder und die sogenannte „Patientencharta" liegt
bis heute in der Schublade.
Ein Bundesland, nämlich Kärnten, hat heuer den Dornröschenschlaf der Patientencharta
beendet und mit dem Bund eine derartige Vereinbarung getroffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Gibt es auch mit anderen Bundesländern außer Kärnten Gespräche über den Abschluß
einer Patientencharta?
Wenn ja, mit welchen?
2) Wann ist mit dem Abschluß weiter Vereinbarungen zur Sicherstellung der
Patientenrechte zu rechnen?
3) Planen Sie noch den Abschluß einer derartigen Vereinbarung mit allen Bundesländern,
wie es ursprünglich geplant war?
4) Planen Sie eine Novellierung des Krankenanstaltengesetzes im Bereich der
Patientenrechte?
Wenn ja, wann und in welchen Punkten?
Wenn nein, warum nicht?
5) Haben Sie vor, die Rechte des Kindes im Krankenhaus zu verbessern und im
Krankenanstaltengesetz das Recht auf Aufnahme einer Begleitperson unabhängig von
den räumlichen Gegebenheiten festzuschreiben?
Wenn nein, warum nicht?
6) Beabsichtigen Sie, die Rechte von behinderten Menschen im Krankenhaus zu
verbessern (bauliche Voraussetzungen, adäquate Behandlung, Aufnahme einer
Begleitperson)?
Wenn nein, warum nicht?
7) Werden Sie das Recht auf psychotherapeutische Behandlung und Betreuung für alle
PatientInnen in den Patientenrechtskodex aufnehmen?
Wenn nein, warum nicht?
8) Planen Sie, die Rechte von sterbenden PatientInnen im Krankenhaus zu verbessern?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
9) Beabsichtigen Sie, das Recht der PatientInnen auf Mitgestaltung des Anstaltsklimas
durch die Schaffung von Patientenräten in den einzelnen Krankenanstalten zu
gewährleisten?
Wenn nein, warum nicht?
10) Den größten Anteil an PatientInnenbeschwerden betreffen Behandlungsfehler. Durch
die Einführung einer verschuldensunabhängigen Haftung könnten diese Fälle
außergerichtlich und rasch gelöst werden.
Wann werden Sie einen Entwurf für eine Patientenversicherung nach dem Prinzip der
verschuldensunabhängigen Haftung vorlegen?