627/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

 

betreffend Finanzierung des Gesundheitswesen

 

 

Die Finanzausgleichsverhandlungen über die Aufteilung der Spitalskosten endeten am 29.  März 1996 mit dem Beschluß, die Finanzierung über neun Ländertöpfe zu regeln und das LKF-System einzufahren.  Dazu sind erhebliche legistische Änderungen nötig.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.       Durch die Aufteilung des KRAZAF in neun Ländertöpfe verliert das Gesundheitsministerium wesentlich an Einflußmöglichkeiten im österreichischen Gesundheitswesen.  Wie gedenken Sie in Zukunft die Reform des Gesamtsystems voranzutreiben, nachdem Sie nur beim ÖKAP und Großgeräteplan eine Mitsprachemöglichkeit haben?

 

2.       Gibt es ein aussagekräftiges und eindeutiges Schlußprotokoll der Verhandlungen vom 20.  März, worin die gemeinsame Neuregelung unmißverständlich festgelegt wurde?

Wenn nein, warum nicht?

 

3.       Wodurch können Sie gewährleisten, daß die gesetzlichen Maßnahmen zur" Neuregelung der Spitalsfinanzierung bis Jahresende gültig werden?

 

4.       Wie weit sind diese legistischen Vorarbeiten gediehen?