6282/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

 

betreffend TEN - Transeuropäische Netze

 

Gemäß der wirtschaftspolitischen und raumordnungspolitischen Vorstellungen soll Ver -

bindungswegen zwischen den einzelnen Wirtschaftszentren besondere Bedeutung

zukommen. Diese transeuropäischen Netze gelten innerhalb der EU als Haupt -

verkehrsachsen mit wachsendem Verkehrsaufkommen. Davon ist auch Österreich betroffen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Welche konkreten Streckenteile, Straßenteile sind derzeit in Österreich als TEN fixiert?

 

2. Welche konkreten Verpflichtungen ergeben sich daraus? Wie unterscheiden sich hinsicht -

    lich des Verkehrsrechts TEN von anderen Straßenrouten?

 

3. Artikel 8, Abs. 1 der Entscheidung Nr. 1692/EWG spricht von einer Verpflichtung der

    Mitgliedstaaten zur Berücksichtigung der Durchführung einer UVP bei der Errichtung

    von TEN - Strecken. Kommt Österreich dieser Verpflichtung derzeit nach? Was bedeutet

    dies für die geplante Errichtung der Welser Westspange, die zur TEN - Strecke erklärt

    werden soll?

 

4. Die Frage bezüglich „Welche Initiativen gibt es nach Information des Ministers derzeit,

    innerhalb der EU in Richtung einer Liberalisierung des Verkehrsrechtes auf diesen TEN -

    Strecken? Existieren dazu Entwürfe, schriftliche Vorschläge, Aktenvermerke oder andere

    Initiativen? Wenn ja, wie lauten diese im Wortlaut?

 

5. Wie lautet die Entscheidungsebene bezüglich der Erklärung weiterer Streckenabschnitte

    in Österreich zu TEN - Strecken. Welchen konkreten formalen Beschlüsse sind dafür

    erforderlich?

6. In welchen Bereichen gibt es seitens des Ministers Zusagen, in bestimmten Regionen

    TEN - Strecken zu erklären?

 

7. Der oberösterreichische Baulandesrat Hiesl ist Anfang April an die Öffentlichkeit

    gegangen mit der Darstellung, daß es seitens des Wirtschaftsministeriums eine Zusage

    auf Erklärung der Prager Bundesstraße (B125) zur TEN - Strecke gibt. Entspricht dies den

    Tatsachen? Wenn ja, welche konkreten Zusagen liegen vor? Erachtet der Minister dies

    als Voraussetzung für eine Asfinag - Finanzierung und welche Auswirkungen hätte dies

    auf die Linzer Stadtautobahn, da ja wohl nicht anzunehmen ist, daß nur die Prager

    Bundesstraße und die Westautobahn aber nicht das kurze Stück der Linzer Stadtautobahn

    dann auch als TEN - Strecke definiert werden würden. Welche Verkehrseffekte würde sich

    der Minister von einer derartigen Erklärung der Prager Bundesstraße und der Linzer

    Stadtautobahn zur TEN - Strecke erwarten?