6282/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend TEN - Transeuropäische Netze
Gemäß der wirtschaftspolitischen und raumordnungspolitischen Vorstellungen soll Ver -
bindungswegen zwischen den einzelnen Wirtschaftszentren besondere Bedeutung
zukommen. Diese transeuropäischen Netze gelten innerhalb der EU als Haupt -
verkehrsachsen mit wachsendem Verkehrsaufkommen. Davon ist auch Österreich betroffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche konkreten Streckenteile, Straßenteile sind derzeit in Österreich als TEN fixiert?
2. Welche konkreten Verpflichtungen ergeben sich daraus? Wie unterscheiden sich hinsicht -
lich des Verkehrsrechts TEN von anderen Straßenrouten?
3. Artikel 8, Abs. 1 der Entscheidung Nr. 1692/EWG spricht von einer Verpflichtung der
Mitgliedstaaten zur Berücksichtigung der Durchführung einer UVP bei der Errichtung
von TEN - Strecken. Kommt Österreich dieser Verpflichtung derzeit nach? Was bedeutet
dies für die geplante Errichtung der Welser Westspange, die zur TEN - Strecke erklärt
werden soll?
4. Die Frage bezüglich „Welche Initiativen gibt es nach Information des Ministers derzeit,
innerhalb der EU in Richtung einer Liberalisierung des Verkehrsrechtes auf diesen TEN -
Strecken? Existieren dazu Entwürfe, schriftliche Vorschläge, Aktenvermerke oder andere
Initiativen? Wenn ja, wie lauten diese im Wortlaut?
5. Wie lautet die Entscheidungsebene bezüglich der Erklärung weiterer Streckenabschnitte
in Österreich zu TEN - Strecken. Welchen konkreten formalen Beschlüsse sind dafür
erforderlich?
6. In welchen Bereichen gibt es seitens des Ministers Zusagen, in bestimmten Regionen
TEN - Strecken zu erklären?
7. Der oberösterreichische Baulandesrat Hiesl ist Anfang April an die Öffentlichkeit
gegangen mit der Darstellung, daß es seitens des Wirtschaftsministeriums eine Zusage
auf Erklärung der Prager Bundesstraße (B125) zur TEN - Strecke gibt. Entspricht dies den
Tatsachen? Wenn ja, welche konkreten Zusagen liegen vor? Erachtet der Minister dies
als Voraussetzung für eine Asfinag - Finanzierung und welche Auswirkungen hätte dies
auf die Linzer Stadtautobahn, da ja wohl nicht anzunehmen ist, daß nur die Prager
Bundesstraße und die Westautobahn aber nicht das kurze Stück der Linzer Stadtautobahn
dann auch als TEN - Strecke definiert werden würden. Welche Verkehrseffekte würde sich
der Minister von einer derartigen Erklärung der Prager Bundesstraße und der Linzer
Stadtautobahn zur TEN - Strecke erwarten?