6292/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abg. Böhacker und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend des Entführungsfalles des Sohnes Felix durch seinen Vater Mag. Günter Bauer,

anhängig beim Landesgericht Salzburg seit 1997

 

Am 4. Juli 1997 flüchtete Mag. Günter Bauer, als Bundeslehrer an der Hochschule

Mozarteum tätig, mit seinem Sohn Felix und ist seither flüchtig. Am 12. September 1997

erfolgte der Beschluß über eine vorläufige Obsorgeübertragung für den Sohn Felix an die

Kindesmutter im Bereich Pflege und Erziehung mit der Auflage, daß der Kindesvater Felix

sofort zu übergeben habe. Dieser Beschluß wurde am 15. Sept. 1997 zugestellt. Seither ist es

nicht gelungen, den Aufenthaltsort von Mag. Günter Bauer und seines von ihm entführten

Sohnes Felix ausfindig zu machen. Dieser Umstand begründet sich vor allem darauf, daß die

Hochschule Mozarteum, vor allem Rektor Univ. Prof. Klaus Ager und die

Verwaltungsdirektorin Dr. Lassacher in keiner Weise zur Zusammenarbeit mit den Behörden

und der die erziehungsberechtigte Kindesmutter vertretende Interventionsstelle Salzburg (Dr.

Renate Hojas) bereit ist. Diese mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit ist umso

schwerwiegender, da bereits in der „Einstweiligen Verfügung“ des Bezirksgerichtes Salzburg

am 23. 9. 1997 von der zuständigen Richterin Dr. Gudrun Graßberger festgestellt wurde, daß

Mag. Günter Bauer „der Glaubensgemeinschaft der evangelischen Freikirche angehört und

seine Glaubenseinstellung als fanatisch anzusehen ist“.

 

In diesem Zusammenhang kann, wie bei den meisten Fanatikern, auch eine

Kurzschlußhandlung nicht ausgeschlossen werden, weshalb diese Haltung seitens der

Hochschule Mozarteum völlig unverständlich ist.

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr nachstehende

 

 

 

Anfrage

 

1. Wurde das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr von der Entführung des Felix

    Bauer durch seinen leiblichen Vater Mag. Günter Bauer informiert?

 

2. Wenn ja, von wem, wann und in welcher Form wurde das Bundesministerium für

    Wissenschaft und Verkehr darüber unterrichtet?

 

3. Stimmt es, daß sich Mag. Günter Bauer für das Studienjahr 1997/98 karenzieren ließ?

4. Wenn ja, wann erfolgte der Antrag auf Karenzierung ohne Bezüge durch Mag. Günter

     Bauer und welche Begründung brachte der flüchtige Kindesentführer ein?

 

5. Wer befürwortete mit welcher Begründung die Karenzierung ohne Bezüge des Mag.

    Günter Bauer?

 

6. Hat ein Bundeslehrer im Hochschuldienst in der vorlesungsfreien Zeit verpflichtende

    Tätigkeiten an der Hochschule auszuüben?

 

7. Wenn ja, wer hat mit welcher Begründung die Beurlaubung von Mag. Günter Bauer vom 4.

    Juli 1997 bis zum Zeitpunkt seiner Karenzierung genehmigt?

 

8. Welche Begründung hat Mag. Günter Bauer für besagte Beurlaubung vorgebracht?

 

9. Wie ist es zu begründen, daß Mag. Günter Bauer ohne Tätigkeit noch seine Gehälter für

    Oktober und November 1997 erhalten hat, jedoch nur das letztgenannte Gehalt

    rücküberwiesen hat?

 

10. Wie ist es zu begründen, daß Mag. Günter Bauer am 21.2.1998 sein Gehalt für März 1998

      ohne geleistete Arbeit und trotz der bestehenden Karenzierung überwiesen wurde?

 

11. Wurde das besagte Gehalt vom März 1998 je rücküberwiesen?

 

12. Wenn ja, wann erfolgte die Rücküberweisung?

 

13. Wenn nein, warum wurden bisher keine Initiativen gesetzt, den Übergenuß

      zurückzuerhalten?

 

14. Wurden seit März 1998 weitere Zahlungen, z.B. Gehaltsüberweisungen, an Mag. Günter

      Bauer getätigt?

 

15. Hat Mag. Günter Bauer im Zeitraum 1997 bis zum jetzigen Datum Förderungen - zum

      Beispiel im Rahmen seiner Forschungs -, Dokumentations - und Aufführungstätigkeit - durch

      das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Verkehr in Anspruch genommen?

 

16. Können Sie sicherstellen, daß Mag. Günter Bauer für seine Flucht und zur Finanzierung

      seiner weiteren Abwesenheit keine wie immer gearteten Bundesmittel in Anspruch

      genommen hat?

 

17. Wie beurteilen Sie die fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den verfolgenden

      Behörden seitens der obersten Vertreter der Hochschule Mozarteum, Rektor Univ. Prof. Klaus

      Ager und Verwaltungsdirektorin Dr. Lassacher?

 

18. Sollten Sie über den Fall „Mag. Günter Bauer“ nicht durch die Hochschule Mozarteum

      informiert worden sein, wie beurteilen Sie diesen Verstoß gegen die Informationspflicht

      gegenüber dem Ministerium?

 

19. Ist Ihnen bekannt, daß es einen internen Beschluß in der Hochschule Mozarteum gibt,

      keine Informationen nach außen dringen zu lassen?

20. Wie stehen Sie zu dieser Einigelungstaktik der Hochschule Mozarteum, die dem

      flüchtigen Kindesentführer bestmöglichen Schutz bietet?

 

21. Hat es Korrespondenz zwischen der Hochschule Mozarteum und Mag. Günter Bauer

      zwischen Juli 1997 und dem heutigen Datum gegeben?

 

22. Wenn ja, in welcher Form erfolgte sie, was war der Inhalt der Korrespondenz, von wo

      wurden diese Briefe des Mag. Günter Bauer abgeschickt und welche Adresse(n) hat Mag.

      Günter Bauer angegeben?

 

23. Wann und durch wen erfolgte der Antrag auf der Verlängerung der Karenzierung ohne

      Bezüge?

 

24. Wurde der obgenannte Antrag auf Verlängerung von der Hochschule Mozarteum positiv

      begründet?

 

25. Wenn ja, wie lautete die Begründung und durch wen erfolgte sie?

 

26. Wenn nein, die lautete die ablehnende Haltung und durch wen erfolgte sie?

 

27. Gibt es eine Entscheidung des Bundesministeriums über die rückwirkende Entlassung des

      Mag. Günter Bauer aus dem Bundesdienst?

 

28. Wenn nein, warum ist sie bisher nicht erfolgt?

 

29. Wenn ja, wann erfolgte sie und wie lautete die Begründung?

 

30. Ist eine derartige rückwirkende Entlassung aus dem Bundesdienst rein rechtlich überhaupt

      haltbar?

 

31. Hat der Bund als Arbeitgeber nicht vielmehr einen aus privatwirtschaftlichen Gründen

      völlig inakzeptablen Zustand des Nichterscheinens des Arbeitnehmers über einen Zeitraum von

      acht (!) Monaten still geduldet und deshalb eine Quasi - Karenzierung ohne Bezüge

      ausgesprochen?

 

32. Ist für das Bundesministerium ein unbegründetes und unentschuldigtes Nichterscheinen

      des Dienstnehmers Mag. Günter Bauer am Dienstort nach Ablauf der Karenzierung kein

      Entlassungsgrund?

 

33. Falls ja, warum hat das Ministerium bisher nicht mit einer Entlassung reagiert?

 

34. Besteht der Grund für die bisher nicht erfolgte Entlassung des Mag. Günter Bauer darin,

      daß die Hochschule Mozarteum das Bundesministerium nicht oder erst mit großer Verspätung

      - nämlich nach Publikwerden in den Medien - über das unbegründete und unentschuldigte

      Nichterscheinen des Mag. Günter Bauer am Dienstort nach Ablauf der Karenzierung

      informiert hat?

 

35. Ist das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr durch den Rektor der

      Hochschule Mozarteum, Prof. Klaus Ager, oder durch die Verwaltungsdirektorin Dr.

      Lassacher über das Nichterscheinen des Dienstnehmers Mag. Günter Bauer nach dem Ende

      der Karenzierung unterrichtet worden?

36. Wenn ja, wann und durch wen erfolgte die Benachrichtigung?

 

37. Wenn nein, welche dienstrechtliche Folgen wird diese Unterlassung der

       Informationspflicht durch den Rektor der Hochschule Mozarteum und seine

       Verwaltungsdirektorin nach sich ziehen?

 

38. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen wird das Verhalten der obersten Vertreter der

      Hochschule Mozarteum insgesamt im Fall „Mag. Günter Bauer“ nach sich ziehen?

 

39. Stimmt es, daß das Bundesministerium mit Schreiben vom 5. Jänner 1999 durch die

      Interventionsstelle Salzburg über den Fall "Mag. Günter Bauer“ eingehend unterrichtet

      wurde?

 

40. Wenn ja, war dieser Brief Ihre erste Benachrichtigung im Fall „Mag. Bauer“ oder gab es

      zu diesem Zeitpunkt bereits eine Benachrichtigung durch die Hochschule Mozarteum?

 

41. Warum wurde der Brief der Interventionsstelle Salzburg bis zum heutigen Datum -

       immerhin vier (!) Monate - nicht beantwortet?

 

42. Was gedenken Sie zu unternehmen, damit derartige Vorfälle und Informationsmängel in

       Ihrem Wirkungsbereich in Zukunft nicht mehr auftreten können?