6292/J XX.GP
der Abg. Böhacker und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend des Entführungsfalles des Sohnes Felix durch seinen Vater Mag. Günter Bauer,
anhängig beim Landesgericht Salzburg seit 1997
Am 4. Juli 1997 flüchtete Mag. Günter Bauer, als Bundeslehrer an der Hochschule
Mozarteum tätig, mit seinem Sohn Felix und ist seither flüchtig. Am 12. September 1997
erfolgte der Beschluß über eine vorläufige Obsorgeübertragung für den Sohn Felix an die
Kindesmutter im Bereich Pflege und Erziehung mit der Auflage, daß der Kindesvater Felix
sofort zu übergeben habe. Dieser Beschluß wurde am 15. Sept. 1997 zugestellt. Seither ist es
nicht gelungen, den Aufenthaltsort von Mag. Günter Bauer und seines von ihm entführten
Sohnes Felix ausfindig zu machen. Dieser Umstand begründet sich vor allem darauf, daß die
Hochschule Mozarteum, vor allem Rektor Univ. Prof. Klaus Ager und die
Verwaltungsdirektorin Dr. Lassacher in keiner Weise zur Zusammenarbeit mit den Behörden
und der die erziehungsberechtigte Kindesmutter vertretende Interventionsstelle Salzburg (Dr.
Renate Hojas) bereit ist. Diese mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit ist umso
schwerwiegender, da bereits in der „Einstweiligen Verfügung“ des Bezirksgerichtes Salzburg
am 23. 9. 1997 von der zuständigen Richterin Dr. Gudrun Graßberger festgestellt wurde, daß
Mag. Günter Bauer „der Glaubensgemeinschaft der evangelischen Freikirche angehört und
seine Glaubenseinstellung als fanatisch anzusehen ist“.
In diesem Zusammenhang kann, wie bei den meisten Fanatikern, auch eine
Kurzschlußhandlung nicht ausgeschlossen werden, weshalb diese Haltung seitens der
Hochschule Mozarteum völlig unverständlich ist.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr nachstehende
1. Wurde das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr von der Entführung des Felix
Bauer durch seinen leiblichen Vater Mag. Günter Bauer informiert?
2. Wenn ja, von wem, wann und in welcher Form wurde das Bundesministerium für
Wissenschaft und Verkehr darüber unterrichtet?
3. Stimmt es, daß sich Mag. Günter
Bauer für das Studienjahr 1997/98 karenzieren ließ?
4. Wenn ja, wann erfolgte der Antrag auf Karenzierung ohne Bezüge durch Mag. Günter
Bauer und welche Begründung brachte der flüchtige Kindesentführer ein?
5. Wer befürwortete mit welcher Begründung die Karenzierung ohne Bezüge des Mag.
Günter Bauer?
6. Hat ein Bundeslehrer im Hochschuldienst in der vorlesungsfreien Zeit verpflichtende
Tätigkeiten an der Hochschule auszuüben?
7. Wenn ja, wer hat mit welcher Begründung die Beurlaubung von Mag. Günter Bauer vom 4.
Juli 1997 bis zum Zeitpunkt seiner Karenzierung genehmigt?
8. Welche Begründung hat Mag. Günter Bauer für besagte Beurlaubung vorgebracht?
9. Wie ist es zu begründen, daß Mag. Günter Bauer ohne Tätigkeit noch seine Gehälter für
Oktober und November 1997 erhalten hat, jedoch nur das letztgenannte Gehalt
rücküberwiesen hat?
10. Wie ist es zu begründen, daß Mag. Günter Bauer am 21.2.1998 sein Gehalt für März 1998
ohne geleistete Arbeit und trotz der bestehenden Karenzierung überwiesen wurde?
11. Wurde das besagte Gehalt vom März 1998 je rücküberwiesen?
12. Wenn ja, wann erfolgte die Rücküberweisung?
13. Wenn nein, warum wurden bisher keine Initiativen gesetzt, den Übergenuß
zurückzuerhalten?
14. Wurden seit März 1998 weitere Zahlungen, z.B. Gehaltsüberweisungen, an Mag. Günter
Bauer getätigt?
15. Hat Mag. Günter Bauer im Zeitraum 1997 bis zum jetzigen Datum Förderungen - zum
Beispiel im Rahmen seiner Forschungs -, Dokumentations - und Aufführungstätigkeit - durch
das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Verkehr in Anspruch genommen?
16. Können Sie sicherstellen, daß Mag. Günter Bauer für seine Flucht und zur Finanzierung
seiner weiteren Abwesenheit keine wie immer gearteten Bundesmittel in Anspruch
genommen hat?
17. Wie beurteilen Sie die fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den verfolgenden
Behörden seitens der obersten Vertreter der Hochschule Mozarteum, Rektor Univ. Prof. Klaus
Ager und Verwaltungsdirektorin Dr. Lassacher?
18. Sollten Sie über den Fall „Mag. Günter Bauer“ nicht durch die Hochschule Mozarteum
informiert worden sein, wie beurteilen Sie diesen Verstoß gegen die Informationspflicht
gegenüber dem Ministerium?
19. Ist Ihnen bekannt, daß es einen internen Beschluß in der Hochschule Mozarteum gibt,
keine
Informationen nach außen dringen zu lassen?
20. Wie stehen Sie zu dieser Einigelungstaktik der Hochschule Mozarteum, die dem
flüchtigen Kindesentführer bestmöglichen Schutz bietet?
21. Hat es Korrespondenz zwischen der Hochschule Mozarteum und Mag. Günter Bauer
zwischen Juli 1997 und dem heutigen Datum gegeben?
22. Wenn ja, in welcher Form erfolgte sie, was war der Inhalt der Korrespondenz, von wo
wurden diese Briefe des Mag. Günter Bauer abgeschickt und welche Adresse(n) hat Mag.
Günter Bauer angegeben?
23. Wann und durch wen erfolgte der Antrag auf der Verlängerung der Karenzierung ohne
Bezüge?
24. Wurde der obgenannte Antrag auf Verlängerung von der Hochschule Mozarteum positiv
begründet?
25. Wenn ja, wie lautete die Begründung und durch wen erfolgte sie?
26. Wenn nein, die lautete die ablehnende Haltung und durch wen erfolgte sie?
27. Gibt es eine Entscheidung des Bundesministeriums über die rückwirkende Entlassung des
Mag. Günter Bauer aus dem Bundesdienst?
28. Wenn nein, warum ist sie bisher nicht erfolgt?
29. Wenn ja, wann erfolgte sie und wie lautete die Begründung?
30. Ist eine derartige rückwirkende Entlassung aus dem Bundesdienst rein rechtlich überhaupt
haltbar?
31. Hat der Bund als Arbeitgeber nicht vielmehr einen aus privatwirtschaftlichen Gründen
völlig inakzeptablen Zustand des Nichterscheinens des Arbeitnehmers über einen Zeitraum von
acht (!) Monaten still geduldet und deshalb eine Quasi - Karenzierung ohne Bezüge
ausgesprochen?
32. Ist für das Bundesministerium ein unbegründetes und unentschuldigtes Nichterscheinen
des Dienstnehmers Mag. Günter Bauer am Dienstort nach Ablauf der Karenzierung kein
Entlassungsgrund?
33. Falls ja, warum hat das Ministerium bisher nicht mit einer Entlassung reagiert?
34. Besteht der Grund für die bisher nicht erfolgte Entlassung des Mag. Günter Bauer darin,
daß die Hochschule Mozarteum das Bundesministerium nicht oder erst mit großer Verspätung
- nämlich nach Publikwerden in den Medien - über das unbegründete und unentschuldigte
Nichterscheinen des Mag. Günter Bauer am Dienstort nach Ablauf der Karenzierung
informiert hat?
35. Ist das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr durch den Rektor der
Hochschule Mozarteum, Prof. Klaus Ager, oder durch die Verwaltungsdirektorin Dr.
Lassacher über das Nichterscheinen des Dienstnehmers Mag. Günter Bauer nach dem Ende
der
Karenzierung unterrichtet worden?
36. Wenn ja, wann und durch wen erfolgte die Benachrichtigung?
37. Wenn nein, welche dienstrechtliche Folgen wird diese Unterlassung der
Informationspflicht durch den Rektor der Hochschule Mozarteum und seine
Verwaltungsdirektorin nach sich ziehen?
38. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen wird das Verhalten der obersten Vertreter der
Hochschule Mozarteum insgesamt im Fall „Mag. Günter Bauer“ nach sich ziehen?
39. Stimmt es, daß das Bundesministerium mit Schreiben vom 5. Jänner 1999 durch die
Interventionsstelle Salzburg über den Fall "Mag. Günter Bauer“ eingehend unterrichtet
wurde?
40. Wenn ja, war dieser Brief Ihre erste Benachrichtigung im Fall „Mag. Bauer“ oder gab es
zu diesem Zeitpunkt bereits eine Benachrichtigung durch die Hochschule Mozarteum?
41. Warum wurde der Brief der Interventionsstelle Salzburg bis zum heutigen Datum -
immerhin vier (!) Monate - nicht beantwortet?
42. Was gedenken Sie zu unternehmen, damit derartige Vorfälle und Informationsmängel in
Ihrem Wirkungsbereich in Zukunft nicht mehr auftreten können?