6300/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Otto Pendl

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Einsatz von modernen Medien für amtliche Veröffentlichung

 

Für die unterzeichneten Abgeordneten ist es nur konsequent, wenn der Einsatz von modernen

Medien auch bei amtlichen Veröffentlichungen gefördert wird. Eine solche Veröffentlichung

z.B. im Internet erhöht die Transparenz des Veröffentlichungsinhaltes und ist daher im Sinne

des Konsument- und Gläubigerschutzes zu befürworten.

 

Allerdings sehen die unterzeichneten Abgeordneten die gegenwärtige Entwicklung kritisch.

Es ergibt keinen Sinn, solche amtliche Verlautbarungen die bisher zentral veröffentlicht

wurden, nunmehr im Bereich der modernen Medien auf verschiedene Einrichtungen

aufzuteilen. Die Wiener Zeitung hat sich schon bisher im Bereich der amtlichen

Veröffentlichungen verdient gemacht und führt seit geraumer Zeit eine permanente

Entwicklung im Bereich des Internets durch und verfügt über eine hohe Kompetenz in diesem

Bereich. Es ist daher unverständlich, dass parallel dazu kostenaufwendig neue Projekte

vergeben werden.

 

Darüber hinaus ist es für die unterzeichneten Abgeordneten im Sinne des Konsumentschutzes

von besonderer Bedeutung, dass einfache Abfragen kostenlos abgerufen werden können.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

 

                                                              

                                               Anfrage:

 

1. Werden nach Wegfall der derzeit von der Wiener Zeitung kostenlos via Internet

    angebotenen Veröffentlichungen in Insolvenzfällen Abfragen aus der Insolvenzdatei

    des Justizministeriums ebenfalls kostenlos sein bzw. mit welchen (neuen) Kosten

     muss für Abfragen aus der Insolvenzdatei des Justizministeriums ab 2000 gerechnet

     werden?

 

2. Ergibt sich für die betroffenen Unternehmen bzw. die Gläubiger ab 2000 dadurch

    eine Verbilligung, dass Insolvenznachrichten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in der

    Wiener Zeitung veröffentlicht werden müssen und damit die Einschaltgebühr in der

    Wiener Zeitung entfällt?

 

3. Wie hoch waren die vom Justizministerium bisher eingesetzten Budgetmittel für den

    Aufbau einer zweiten Veröffentlichungsschiene zusätzlich zur bestehenden Wiener

    Zeitung?

 

4. Werden für die öffentliche Hand neben den Implementierungs - bzw. Investionskosten

    auch Folgekosten entstehen insbesondere, was Servicedienste, Verrechnung etc.

    dieser neuen Onlinedienste des Justizministeriums betrifft?

 

5. Ist es rechtspolitisch bzw. im Sinne eines möglichst uneingeschränkten Zugangs der

    Bürgerinnen und Bürger zu rechtlichen Basisinformationen vertretbar, einen weltweit

    abrufbaren, kostenlosen Veröffentlichungsdienst zugunsten eines nur mittels

    kostenpflichtiger Zugangsberechtigung erreichbaren Dienstes aufzugeben?

 

6. Wie sehen Sie kurz - , mittel - und langfristig die Entwicklung im Bereich der

    amtlichen Veröffentlichungen auf Internet?