6304/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Bgdr. Jung, Dr. Ofner und DI Schöggl

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Kostenersatz für Luftfahrzeuge und Flugtreibstoff

 

Mit der Beschlußfassung der HG - NEU wurde, wie auch dem Situationsbericht 1996 zu

entnehmen ist, davon ausgegangen, daß zur Erfüllung de Aufgaben des Österreichischen

Bundesheeres (§ 2 WG) ein Budgetrahmen von rund 1 Prozent BIP für das LV - Budget pro Jahr

eingehalten werden muß. Dies wurde nicht erreicht, weshalb die HG - NEU scheiterte. So fehlt

es heute vor allem an modernem Gerät zur Erfüllung der Aufgaben für alle Waffengattungen

in den jeweiligen Einsatzverfahren. Deshalb ist eine Reihe von Investitionen am

Rüstungssektor dringend notwendig geworden.

 

Hinzu kommen vermehrt neue Aufgaben für das Bundesheer, wie verstärkter Einsatz an den

Grenzen zur Verhinderung der illegalen Einreise, zusätzliche Einsätze im Ausland und

Hilfestellungen beim EU - Vorsitz sowie für andere Ministerien, die das ÖBH vor hohe materielle

und personelle Anforderungen stellt. Diese haben mittlerweile ein Ausmaß erreicht (nach

Heeresschätzungen bis zu 2 Mrd. zusätzliche Kosten pro Jahr), das den Einsatz des

Bundesheeres bei seinen ursprünglichen Aufgaben massiv gefährdet, insbesondere durch die

Inanspruchnahme und den starken Verschleiß von Gerät der Mob - und Bereitschaftsverbände.

 

Diese Situation wurde 1999 dramatisch verschärft durch die Hilfseinsätze in GALTÜR und

ALBANIEN, wo vor allem die hohe Flugstundenzahl die Einsatzvorbereitung (Ausbildung) zum

Zwecke der militärischen Landesverteidigung gemäß § 2 Abs. 1 massiv gefährdet. So stehen

für das restliche Jahr nur mehr wesentlich verringerte Flugstundenzahlen zur Verfügung,

weshalb etwa die Luftlandeausbildung der Einsatzverbände unter widrigsten Umständen

stattfinden muß (Bsp.: nur 2 Hubschrauber mit Transportkapazität von 16 Mann für eine

Kompanie mit ca. 150 Mann Absitzstärke).

 

Hinzu kommt, daß angeblich der Anteil an Flugstunden, der für sogenannte Hilfestellungen

im Rahmen der Ausbildung und für Assistenzeinsätze (Grenzsicherung, EU - Angelegenheiten,

Luftaufnahmen für Ministerien, Institute und Museen etc.) zum Tragen kommt, bereits knapp

70 Prozent beträgt, während für die militärischen Einsatzvorbereitungen nur mehr ein Rest

von 30 Prozent bleibt. Selbst der Beschluß des LV - Rates vom 12. April 1999 hinsichtlich des

Ankaufs von bis zu 12 Mehrzweckhubschraubern ab dem Jahr 2000 kommt erstens zu spät

und bedeutet zweitens keine Verbesserung hinsichtlich der aufgelisteten Kosten für die

Einsätze im Ausland und an der Grenze. Darüber hinaus ist die Zeitleiste vorerst nur für 2

Jahre vorgesehen und die Hälfte der 400 zusätzlichen Millionen für das LV - Budget - also 200

Millionen - ist der jährliche Kaufkraftverlust durch die Inflationsrate. Mit dem im Antrag

vorgeschlagenen "Nachtragsbudget“ könnten aber die Engpässe bei den Überstunden,

Flugstunden und kontingentierten fWÜ - Tagen geregelt, sowie zusätzliche längst notwendige

und seit Jahren verschobene Bestellungen bei Allwetterkleidung, Splitterschutzsystemen oder

den ersten Tranchen für das Brückengerät und den Radpanzer vorgenommen werden.

 

Es ist daher in diesem Zusammenhang notwendig geworden, dem Bundesheer diese

zusätzlichen Einsätze gesondert abzugelten, wenn man nicht die Einsatzbereitschaft und die

Sicherheit der Soldaten grob vernachlässigen will. Der Bundesminister für Landesverteidigung

hat zwar in der Bundesratsfragestunde vom 18. März 1999 zugesichert, daß für die

Hilfseinsätze in Galtür 30 zusätzliche Millionen dem LV - Budget zufließen werden, im

Budgetüberschreitungsgesetz (RV 1722 der Beilagen/NR) sind dafür aber nur 5 Mio.

vorgesehen.

 

Ein anderer beachtenswerter Umstand ist die Tatsache, daß das ÖBH für seine Flugtreibstoffe

Mehrwert - und Mineralölsteuer zahlt, während die Armeen anderer Länder (etwa in

Schweden) davon befreit sind. Dies wird dann besonders kritisch, wenn etwa für die

Betankung von Hubschraubern der SFOR - Truppen in österreichischen Kasernen nur eine

Rückerstattung durch die betroffenen Armeen ohne Steuern erfolgt und das BMLV diese

Steuern selbst bedecken muß, ohne selbst geflogen zu sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Landesverteidigung

folgende

 

ANFRAGE

 

1. Welchen Kostenersatz erhält das BMLV für den Einsatz der Transporthubschrauber im

    Zuge der Assistenz in Galtür?

 

2. Wie viele Flugstunden flog das ÖBH im Zuge dieses Einsatzes?

3. Welchen Kostenersatz erhält das BMLV für den Einsatz der Transporthubschrauber im

    Zuge der Assistenz in Albanien?

 

4. Wie viele Flugstunden flog das ÖBH im Zuge dieses Einsatzes (bis dato)?

 

5. Stimmt es, daß Anforderungen für Luftfahrzeuge zum Zwecke militärischer Übungen von

    Luftlandestruppen (§ 2 Abs. 1 lit. a WG) unter Verweis auf obige Assistenzeinsätze nicht

    erteilt wurden?

    Wenn ja: wie können Sie diese Gefährdung der Einsatzbereitschaft zulassen?

    Wenn nein: weshalb wird dies dann so in den Ablehnungen der Fliegerdivision begründet?

 

6. Welchen Kostenersatz erhält das BMLV für den Einsatz der Transporthubschrauber im

    Zuge der Assistenz an der burgenländischen Staatsgrenze?

 

7. Wie viele Flugstunden flog das ÖBH im Zuge dieses Einsatzes?

 

8. Welchen Kostenersatz erhält das BMLV für den Einsatz der Transporthubschrauber im

    Zuge des österreichischen EU - Vorsitzes?

 

9. Wie viele Flugstunden flog das ÖBH im Zuge dieses Einsatzes?

 

10. Welchen Kostenersatz erhält das BMLV für den Einsatz der Transporthubschrauber im

       Zuge von Flügen für andere Ministerien, Institute und Museen?

 

11. Wie viele Flugstunden flog das ÖBH im Zuge solcher Einsätze?

 

12. Wie viele Hubschrauberflugstunden des ÖBH entfallen prozentuell auf Übungen und

      Einsatzvorbereitungen zum Zwecke der militärischen Landesverteidigung im Sinne des § 2

      Abs. 1 lit. a WG?

 

13. Welche Maßnahmen ergreifen Sie um den Hubschrauberflugbetrieb für Zwecke der

      militärischen Landesverteidigung heuer sicher zu stellen?

 

14. Ab wann kann frühestens der Zulauf für die auszuscheidenden AB 204 erfolgen?

15. Welche finanzielle Bedeckung über wie viele Jahre ist im Beschluß des LV - Rates bzw.

      Ministerrates für den Ankauf der mittleren Transporthubschrauber vorgesehen?

 

16. Weshalb gibt es keine Befreiung von der Mineralöl- und Mehrwertsteuer für Flugtreibstoff

      des ÖBH, wie etwa in Schweden?

 

17. Weshalb zahlt das BMLV für den Flugtreibstoff der SFOR - Truppen, die in Österreich

      betankt werden, diese Steuern?

 

18. Welche Summe macht dies jährlich aus?