6306/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Robert Rada

und Genossen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Arbeitsbedingungen und Abgeltung von Schulaufsichtsbeamten an Europäischen

Schulen

 

 

 

Für Österreich - wie für jedes EU - Mitgliedsland - sind an den Europäischen Schulen derzeit

2 Schulaufsichtsbeamte im Einsatz. Seit 2 Jahren stehen nun diese Schulaufsichtsbeamten in

Verbindung mit dem Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und

haben in Gesprächen und Telefonaten auf ihre ungenügenden Arbeitsbedingungen und

insbesondere auf die Abgeltung von Telefonkosten, die derzeit aus privaten Geldmitteln zu

zahlen sind hingewiesen. Unter anderem wurde auch in einem Schreiben an die

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten vom 3.6.1998 auf diese

Umstände hingewiesen bisher wurde dieses Schreiben nicht beantwortet. Am 10.1.1999

wurde unter anderem ein Antrag auf Nebentätigkeit gemäß § 37 BDG 1984 bzw. deren

Vergütung gemäß § 25 Abs. 1 GG 1956 im Ausmaß von 50 Prozent gestellt und eine

ausführliche Begründung sowie eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung beigefügt.

Schließlich hat im Februar 1999 ein Gespräch mit leitenden Beamten des Bundesministeriums

für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stattgefunden in dem festgehalten worden ist

daß ein 1/2 - B - Dienstposten für die Verwaltungsarbeiten und ein Notebook für die

Reisetätigkeiten zur Arbeitserleichterung zur Verfügung gestellt werden sowie die

anfallenden Telefonkosten ab dem Jahr 1998 vergütet werden sollten. Leider ist es bis heute

zu keiner Umsetzung dieser Zusagen gekommen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht und

kulturelle Angelegenheiten nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Warum ist bis heute noch keine Erledigung der Anträge erfolgt?

2. Warum findet die belegte Arbeitsplatzbeschreibung und die damit verbundenen

    Verpflichtungen keine antragsgemäße Berücksichtigung?

 

3. Die Tätigkeit an Europäischen Schulen erfolgt in Ergänzung zu den nationalen

    Verpflichtungen eines Schulaufsichtsorgans.

    Warum wird dem nicht entsprechend Rechnung getragen?

 

4. Warum wurden die getroffenen Vereinbarungen im Rahmen der Gespräche im

    Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten weiter

    hinausgezögert?

 

5. Warum muß ein Schulaufsichtsbeamter Telefonkosten von seinem Einkommen

    begleichen obwohl ein Antrag auf ein Diensttelefon im Februar 1998 dem

    Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten vorgelegt worden

    war?