6306/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Robert Rada
und Genossen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Arbeitsbedingungen und Abgeltung von Schulaufsichtsbeamten an Europäischen
Schulen
Für Österreich - wie für jedes EU - Mitgliedsland - sind an den Europäischen Schulen derzeit
2 Schulaufsichtsbeamte im Einsatz. Seit 2 Jahren stehen nun diese Schulaufsichtsbeamten in
Verbindung mit dem Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und
haben in Gesprächen und Telefonaten auf ihre ungenügenden Arbeitsbedingungen und
insbesondere auf die Abgeltung von Telefonkosten, die derzeit aus privaten Geldmitteln zu
zahlen sind hingewiesen. Unter anderem wurde auch in einem Schreiben an die
Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten vom 3.6.1998 auf diese
Umstände hingewiesen bisher wurde dieses Schreiben nicht beantwortet. Am 10.1.1999
wurde unter anderem ein Antrag auf Nebentätigkeit gemäß § 37 BDG 1984 bzw. deren
Vergütung gemäß § 25 Abs. 1 GG 1956 im Ausmaß von 50 Prozent gestellt und eine
ausführliche Begründung sowie eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung beigefügt.
Schließlich hat im Februar 1999 ein Gespräch mit leitenden Beamten des Bundesministeriums
für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stattgefunden in dem festgehalten worden ist
daß ein 1/2 - B - Dienstposten für die Verwaltungsarbeiten und ein Notebook für die
Reisetätigkeiten zur Arbeitserleichterung zur Verfügung gestellt werden sowie die
anfallenden Telefonkosten ab dem Jahr 1998 vergütet werden sollten. Leider ist es bis heute
zu keiner Umsetzung dieser Zusagen gekommen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht und
kulturelle Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Warum ist bis heute noch keine Erledigung
der Anträge erfolgt?
2. Warum findet die belegte Arbeitsplatzbeschreibung und die damit verbundenen
Verpflichtungen keine antragsgemäße Berücksichtigung?
3. Die Tätigkeit an Europäischen Schulen erfolgt in Ergänzung zu den nationalen
Verpflichtungen eines Schulaufsichtsorgans.
Warum wird dem nicht entsprechend Rechnung getragen?
4. Warum wurden die getroffenen Vereinbarungen im Rahmen der Gespräche im
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten weiter
hinausgezögert?
5. Warum muß ein Schulaufsichtsbeamter Telefonkosten von seinem Einkommen
begleichen obwohl ein Antrag auf ein Diensttelefon im Februar 1998 dem
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten vorgelegt worden
war?