6308/J XX.GP
der Abgeordneten Volker Kier und PartnerInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Ausdehnung des Strafverfahrens in der Causa Omofuma
In der Causa Omofuma ergeben sich strafrechtlich relevante Vorwürfe nicht nur
gegen die den Schubhäftling begleitenden Fremdenpolizisten, sondern auch gegen
deren Vorgesetzte. Dies deshalb, weil nicht davon ausgegangen werden kann, daß
die Fremdenpolizisten die ihnen zur Last gelegten Taten ohne weiteres in aller
Öffentlichkeit und vor unzähligen Zeugen gesetzt hätten, wenn sie annehmen hätten
müssen, daß sich damit sofort unmittelbar persönliche und nachteilige
Konsequenzen aus ihrem Handeln ergeben. Vielmehr muß davon ausgegangen
werden, daß sie in dem Bewußtsein gehandelt haben, daß ihre Vorgehensweise eine
übliche und von ihren Vorgesetzen gebilligte ist.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
Werden Sie in der Causa Omofuma die Staatsanwaltschaft anweisen, eine
Ausdehnung des Strafverfahrens auf die Vorgesetzten der drei mutmaßlichen Täter
zu betreiben, da es denkunmöglich ist, daß diese die ihnen zur Last gelegten Taten
ohne deren Billigung und Deckung vor Zeugen in aller Öffentlichkeit gesetzt haben?