6308/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Volker Kier und PartnerInnen

an den Bundesminister für Justiz

 

 

betreffend die Ausdehnung des Strafverfahrens in der Causa Omofuma

 

In der Causa Omofuma ergeben sich strafrechtlich relevante Vorwürfe nicht nur

gegen die den Schubhäftling begleitenden Fremdenpolizisten, sondern auch gegen

deren Vorgesetzte. Dies deshalb, weil nicht davon ausgegangen werden kann, daß

die Fremdenpolizisten die ihnen zur Last gelegten Taten ohne weiteres in aller

Öffentlichkeit und vor unzähligen Zeugen gesetzt hätten, wenn sie annehmen hätten

müssen, daß sich damit sofort unmittelbar persönliche und nachteilige

Konsequenzen aus ihrem Handeln ergeben. Vielmehr muß davon ausgegangen

werden, daß sie in dem Bewußtsein gehandelt haben, daß ihre Vorgehensweise eine

übliche und von ihren Vorgesetzen gebilligte ist.

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

Anfrage

 

 

Werden Sie in der Causa Omofuma die Staatsanwaltschaft anweisen, eine

Ausdehnung des Strafverfahrens auf die Vorgesetzten der drei mutmaßlichen Täter

zu betreiben, da es denkunmöglich ist, daß diese die ihnen zur Last gelegten Taten

ohne deren Billigung und Deckung vor Zeugen in aller Öffentlichkeit gesetzt haben?