6347/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer
und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Auswahlkriterien bei Stellenausschreibungen für Direktorenposten
Am 19. April 1 999 wurden im Amtsblatt der Wiener Zeitung unter anderem Stellen für
Direktoren bzw. Direktorinnen der Verwendungsgruppe L 1 ausgeschrieben. Bei drei
ausgeschriebenen Posten wird zur sechsjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen
zusätzlich eine vorhergehende mindestens dreijährige Verwendung an jeweils
verschiedenen vorgeschriebenen Lehranstalten verlangt (Anhang 1).
Laut einer anderen Stellenausschreibung im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 30. Mai
1999 für die Direktorenbestellung für das BORG in Krems wird lediglich eine
sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen gefordert, aber keine wie eingangs
beschriebene dreijährige Praxis an einer bestimmten Institution (Anhang 2).
Demnach haben zwar alle Lehrer, die mindestens drei Jahre an einer Höheren
Bundeslehranstalt tätig waren, die Möglichkeit, sich für die Direktorenstelle einer AHS zu
bewerben. Umgekehrt kommt aber durch diese eindeutigen Ausschreibungskriterien für
AHS - Lehrer eine Bewerbung für die Direktorenstelle an Höheren Bundeslehranstalten
nicht in Frage. Dies deutet auf eine Diskriminierung der AHS - Lehrer hin.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende
ANFRAGE
1. Ist es üblich, in Stellenausschreibungen für Direktoren/Direktorinnen für BHS
zusätzlich zur sechsjährigen Lehrpraxis an Schulen eine mindestens dreijährige Praxis
in bestimmten Lehranstalten zu fordern?
Wenn ja, seit wann ist das üblich?
Wenn nein, warum ist dies in den oben beschriebenen Stellenausschreibungen der
Fall?
2. Aus welchen konkreten Gründen wird bei Stellenausschreibungen für
Direktoren/Direktorinnen für die AHS keine zusätzliche dreijährige Praxis in
bestimmten Lehranstalten verlangt und für Direktorenstellen in BHS schon?
3. BHS - Lehrer haben nach diesen Ausschreibungskriterien die Möglichkeit, sich für die
Direktorenstelle sowohl von AHS als auch von BHS bewerben. AHS - Lehrer hingegen
haben nicht die Möglichkeit sich für eine Direktorenstelle an einer BHS zu bewerben.
Wie beurteilen Sie
diesen Umstand?
4. BHS - Lehrer benötigen keine dreijährige Praxis in einer AHS, um sich für die
Direktorenstelle einer AHS zu bewerben, obwohl sie keinerlei Erfahrung im Umgang
mit zehn- bis vierzehnjährigen Kindern vorweisen können. Bezeichnen Sie diesen
Umstand als gerechtfertigt?
5. Inwieweit erachten Sie es für sinnvoll, vor dem Hintergrund der Schulautonomie bei
Bewerbungen um Direktorenposten zusätzlich zu den vorhandenen
Anforderungskriterien eine Qualifikation im kaufmännischen Bereich nachweisen zu
müssen?
Anlage konnte nicht gescannt werden!!