6347/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer

und Kollegen

an die Frau Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Auswahlkriterien bei Stellenausschreibungen für Direktorenposten

 

 

Am 19. April 1 999 wurden im Amtsblatt der Wiener Zeitung unter anderem Stellen für

Direktoren bzw. Direktorinnen der Verwendungsgruppe L 1 ausgeschrieben. Bei drei

ausgeschriebenen Posten wird zur sechsjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen

zusätzlich eine vorhergehende mindestens dreijährige Verwendung an jeweils

verschiedenen vorgeschriebenen Lehranstalten verlangt (Anhang 1).

Laut einer anderen Stellenausschreibung im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 30. Mai

1999 für die Direktorenbestellung für das BORG in Krems wird lediglich eine

sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen gefordert, aber keine wie eingangs

beschriebene dreijährige Praxis an einer bestimmten Institution (Anhang 2).

 

Demnach haben zwar alle Lehrer, die mindestens drei Jahre an einer Höheren

Bundeslehranstalt tätig waren, die Möglichkeit, sich für die Direktorenstelle einer AHS zu

bewerben. Umgekehrt kommt aber durch diese eindeutigen Ausschreibungskriterien für

AHS - Lehrer eine Bewerbung für die Direktorenstelle an Höheren Bundeslehranstalten

nicht in Frage. Dies deutet auf eine Diskriminierung der AHS - Lehrer hin.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Ist es üblich, in Stellenausschreibungen für Direktoren/Direktorinnen für BHS

    zusätzlich zur sechsjährigen Lehrpraxis an Schulen eine mindestens dreijährige Praxis

    in bestimmten Lehranstalten zu fordern?

    Wenn ja, seit wann ist das üblich?

    Wenn nein, warum ist dies in den oben beschriebenen Stellenausschreibungen der

    Fall?

 

2. Aus welchen konkreten Gründen wird bei Stellenausschreibungen für

    Direktoren/Direktorinnen für die AHS keine zusätzliche dreijährige Praxis in

    bestimmten Lehranstalten verlangt und für Direktorenstellen in BHS schon?

 

3. BHS - Lehrer haben nach diesen Ausschreibungskriterien die Möglichkeit, sich für die

    Direktorenstelle sowohl von AHS als auch von BHS bewerben. AHS - Lehrer hingegen

    haben nicht die Möglichkeit sich für eine Direktorenstelle an einer BHS zu bewerben.

    Wie beurteilen Sie diesen Umstand?

4. BHS - Lehrer benötigen keine dreijährige Praxis in einer AHS, um sich für die

    Direktorenstelle einer AHS zu bewerben, obwohl sie keinerlei Erfahrung im Umgang

    mit zehn- bis vierzehnjährigen Kindern vorweisen können. Bezeichnen Sie diesen

    Umstand als gerechtfertigt?

 

5. Inwieweit erachten Sie es für sinnvoll, vor dem Hintergrund der Schulautonomie bei

    Bewerbungen um Direktorenposten zusätzlich zu den vorhandenen

    Anforderungskriterien eine Qualifikation im kaufmännischen Bereich nachweisen zu

    müssen?

 

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