635/J
A n f r a g e
der Abgeordneten Kiss
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Auszüge aus dem Vereinsregister
Dem Erstunterzeichner ist ein Fall bekannt geworden, in dem für einen Verein, der Eigentümer einer Eigentumswohnung ist, grundbücherliche Verfügungen zu treffen waren. Hiefür war neben der notariell beglaubigten Unterschrift der Vereinsorgane ein Auszug aus dem Vereinsregister über die Zeichnungsberechtigung erforderlich. Die Ausstellung dieses Auszuges hat, trotz mehrfacher Urgenzen des bevollmächtigten Rechtsanwaltes, ca. drei Monate gedauert.
Da derartige Verzögerungen gerade im Bereich des Liegenschaftsverkehrs, abgesehen von möglichen Nachteilen, unzumutbar sind, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
A n f r a g e
1. Worauf fuhren Sie die unzumutbaren Wartezeiten für Auszüge aus dem Vereinsregister zurück?
2. Was werden Sie unternehmen, um derartige Fristen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren?
3. Ist geplant, das Vereinsregister zur Verkürzung solcher Wartezeiten auf automationsunterstützte Führung umzustellen?
4. Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?