6354/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Dienstpflichten der Vorgesetzten
Gemäß § 45 BDC hat der Vorgesetzte darauf zu achten, dass seine Mitarbeiter ihre
dienstlichen Aufgaben gesetzmäßig und in zweckmäßiger, wirtschaftlicher und
sparsamer Weise erfüllen. Er hat seine Mitarbeiter dabei anzuleiten, ihnen
erforderlichenfalls Weisungen zu erteilen, aufgetretene Fehler und Missstände
abzustellen und für die Einhaltung der Dienstzettel zu sorgen.
Wird dem Leiter einer Dienststelle in Ausübung seines Dienstes der begründete
Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung bekannt, die von Amts wegen zu
verfolgen ist, so hat er dies der berufenen Stelle zu melden.
Die Spitzenbeamten des Innenministeriums, wie Sika, Stiedl, Stortecky und Kovarnik
haben angeblich von der Verwendung der Klebebänder zum Verschließen des Mundes
bei Schubtransporten nichts gewusst.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Den Vorgesetzten musste bekannt sein, dass eine zwangsweise Abschiebung mit
Schwierigkeiten für die Beamten verbunden ist. Inwiefern wurden die drei
Beamten von ihren Vorgesetzen bzw den oben genannten Spitzenbeamten Ihres
Ministeriums in ihrer Tätigkeit durch konkrete Anleitungen bzw Anweisungen
unterstützt?
2. Welche Beamten
haben Anleitungen bzw Anweisungen erteilt?
3. Wurde vom Leiter der Dienststelle der im Falle von Schubtransporten
begleitenden Beamten in den Jahren 1993 bis einschließlich 1998 wegen der
Verwendung eines Klebebandes zum Verschließen des Mundes an die berufene
Stelle Meldung erstattet? Wenn nein, warum nicht?
4. An welche Dienststellen wurden solche Meldungen erstattet?
5. Was war die Folge dieser Meldungen?