6354/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Dienstpflichten der Vorgesetzten

 

 

 

 

 

 

Gemäß § 45 BDC hat der Vorgesetzte darauf zu achten, dass seine Mitarbeiter ihre

dienstlichen Aufgaben gesetzmäßig und in zweckmäßiger, wirtschaftlicher und

sparsamer Weise erfüllen. Er hat seine Mitarbeiter dabei anzuleiten, ihnen

erforderlichenfalls Weisungen zu erteilen, aufgetretene Fehler und Missstände

abzustellen und für die Einhaltung der Dienstzettel zu sorgen.

Wird dem Leiter einer Dienststelle in Ausübung seines Dienstes der begründete

Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung bekannt, die von Amts wegen zu

verfolgen ist, so hat er dies der berufenen Stelle zu melden.

Die Spitzenbeamten des Innenministeriums, wie Sika, Stiedl, Stortecky und Kovarnik

haben angeblich von der Verwendung der Klebebänder zum Verschließen des Mundes

bei Schubtransporten nichts gewusst.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Den Vorgesetzten musste bekannt sein, dass eine zwangsweise Abschiebung mit

     Schwierigkeiten für die Beamten verbunden ist. Inwiefern wurden die drei

     Beamten von ihren Vorgesetzen bzw den oben genannten Spitzenbeamten Ihres

     Ministeriums in ihrer Tätigkeit durch konkrete Anleitungen bzw Anweisungen

     unterstützt?

 

2. Welche Beamten haben Anleitungen bzw Anweisungen erteilt?

3. Wurde vom Leiter der Dienststelle der im Falle von Schubtransporten

    begleitenden Beamten in den Jahren 1993 bis einschließlich 1998 wegen der

    Verwendung eines Klebebandes zum Verschließen des Mundes an die berufene

    Stelle Meldung erstattet? Wenn nein, warum nicht?

 

4. An welche Dienststellen wurden solche Meldungen erstattet?

 

5. Was war die Folge dieser Meldungen?