6362/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Grollitsch, DI Hofmann, Lafer, DI Schöggl und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Wettbewerbsverzerrungen durch die Österreichische Donaubetriebs AG

(ÖDOBAG)

 

1992 wurde mit dem Gesetz zur Organisationsprivatisierung der Wasserstraßendirektion

(WSD) die Österreichische Donau - Betriebs - AG (ÖDOBAG) als neues Unternehmen aus der

WSD ausgegliedert. Obwohl die ÖDOBAG bald nach Aufnahme der operativen Tätigkeit

1993 in private Hände übergehen sollte, steht sie bis heute zu 100 Prozent im Eigentum der

Republik Österreich. Trotz Versprechens des Wirtschaftsministers, ab 1994 alle Aufträge der

WSD öffentlich auszuschreiben, schloß die Republik Österreich 1993 einen Leistungsvertrag

mit der ÖDOBAG ab, der zur Folge hat, daß bis dato 98 Prozent aller Aufträge der

Wasserstraßendirektion im Bereich Wasserbau, Meßwesen und Landschaftsneubau an die

ÖDOBAG vergeben werden. Ebenso wurde ein ,,Kiesvertrag“ abgeschlossen, der den

gesamten Donaukiesabbau exklusiv der ÖDOBAG zusichert.

 

Die ÖDOBAG unterbietet bei Ausschreibungen durch Dritte mit unrealistischen Dumping -

preisen, sodaß kaum eine private Firma solche Aufträge in Österreich und Deutschland

bekommt, wobei der Verdacht naheliegt, daß die solcherart entstehenden Verluste der

ÖDOBAG durch Verrechnung von bis zu zehnfach überhöhten Preisen bei Direktaufträgen

seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten ausgeglichen werden.

Mit der 1998 erfolgten Gründung der ÖDOBAG - Tochter „Donau - Technik“ sollte laut

Wirtschaftsminister Farnleitner dieser Zustand beendet werden. In Wahrheit kam es seither

nur zu drei öffentlichen Ausschreibungen, während der Rest - das sind 98 Prozent (!) der

Aufträge - weiterhin direkt an die ÖDOBAG vergeben wurden. Die Ankündigungen des

Wirtschaftsministers, die gesamten Aufträge der WSD öffentlich auszuschreiben, bleiben

somit unerfüllt. Im Gegenteil: Noch heuer kündigte der WSD an, in den nächsten zehn Jahren

1,5 Milliarden Schilling für die Sohlstabilisierung östlich von Wien auszugeben. Aufträge in

Gesamthöhe von 150 Millionen Schilling sollen jährlich direkt an die ÖDOBAG vergeben

werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

 

1. Unter welchen Rechtstiteln erfolgte bisher die öffentliche - und damit aus Steuergeldern

     finanzierte - Subventionierung der ÖDOBAG?

 

2. Wie hoch waren zwischen 1994 und 1998 die bisherigen Subventionen, aufgeschlüsselt

     nach den einzelnen Rechtstiteln

     a) insgesamt?

     b) jährlich bzw. im jährlichen Durchschnitt?

3. Wie hoch sind die Subventionen, die unter dem Titel ,,Strukturproblemabgeltung“ der

    ÖDOBAG bisher zur Verfügung gestellt wurden

    a) insgesamt?

    b) jährlich bzw. im jährlichen Durchschnitt seit deren Gründung?

 

4. Ist an einer Fortsetzung dieser Subventionspraxis gedacht?

    Wenn ja, in welcher Form und in welcher Höhe?

 

5. Wie bilanzierte die ÖDOBAG im Geschäftsjahr 1997

     a) mit Strukturproblemabgeltung

     b) ohne Strukturproblemabgeltung?

 

6. Laßt sich der Leistungsvertrag zwischen ÖDOBAG und WSD mit dem freien Wettbewerb

     vereinbaren?

     Wenn ja, wie?

 

7. Wird von der ÖDOBAG ein marktgerechter Preis innerhalb nachvollziehbarer

     Schwankungsbreiten veranschlagt, und wie wurde dieser Preis seitens der WSD

     überprüft?

 

8. Wie erklären Sie sich, daß die Preise privater Konkurrenten bei Wasserbauleistungen für

     Dritte durch die ÖDOBAG notorisch unterboten werden, während bei Aufträgen seitens

     des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten an die ÖDOBAG bis zu

     zehnfach überhöhte Marktpreise akzeptiert werden?

 

9. Wie hoch ist der Anteil jener Aufträge, die die ÖDOBAG von der Wasserstraßendirektion

     in den Bereichen Wasserbau, Meßwesen, Landschaftsbau etc. erhält, und zwar

     a) in absoluten Schilling - Beträgen kumuliert seit deren Gründung?

     b) im Jahresdurchschnitt?

     c) im laufenden Geschäftsjahr 1999?

     d) in Prozent der von der WSD für diesen Bereich insgesamt vergebenen Aufträge jeweils

          für die abgelaufenen Geschäftsjahre?

 

10. Wurden die Aufträge der WSD an die ÖDOBAG mittels Ausschreibungen vergeben?

      Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

      Wenn nein, warum nicht?

 

11. Ist es richtig, daß der Baudirektor der WSD nahezu alle Aufträge in den Bereichen

      Wasserbau, Meßwesen und Landschaftsbau trotz der im Organisationsprivatisierungs -

      gesetz verankerten Verpflichtung zur Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und

      Wirtschaftlichkeit und trotz der Tatsache, daß deren Preise verglichen mit privaten

      Unternehmen als weit überhöht gelten, direkt an die ÖDOBAG vergibt?

      Wenn ja, wie sind solche Auftragsvergaben zu rechtfertigen?

 

12. Ist es richtig, daß die ÖDOBAG auch für Vermessungsleistungen der WSD beauftragt

      wird, die für eine Abnahme eigener Bauleistungen bestimmt sind, und kontrolliert sich die

      ÖDOBAG somit selbst?

13. Ist es richtig, daß „in dringenden Fällen“ weiterhin die ÖDOBAG von der WSD

       beauftragt wird, obwohl private Unternehmer wesentlich schneller und leistungsfähiger

       waren?

       Wenn ja, wie rechtfertigen Sie solche Auftragsvergaben?

 

14. Werden der ÖDOBAG aktuelle Daten der WSD unentgeltlich zur Verfügung gestellt,

       während private Unternehmen nur veraltete Daten - und diese zu überhöhten Kosten und

       nach extrem langer Wartezeit - erhalten?

       Wenn ja, womit wird diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt?

 

15. Gibt es eine wie immer geartete Zusammenarbeit zwischen ÖDOBAG und privaten

       Firmen in Österreich zwecks Erzielung von Synergieeffekten?

       Wenn ja, mit wem und in welcher Form?

       Wenn nein, was spricht dagegen?

 

16. Wie viele Beamte wurden zum Zeitpunkt der Ausgliederung aus der Bundesverwaltung

       von der ÖDOBAG übernommen?

 

17. Wieviele dieser Beamten sind derzeit noch in der ÖDOBAG tätig?

 

18. Wurde die Gebarung der ÖDOBAG und der WSD vom Rechnungshof geprüft?

      Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

      Wenn nein, warum nicht?