6362/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Grollitsch, DI Hofmann, Lafer, DI Schöggl und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Wettbewerbsverzerrungen durch die Österreichische Donaubetriebs AG
(ÖDOBAG)
1992 wurde mit dem Gesetz zur Organisationsprivatisierung der Wasserstraßendirektion
(WSD) die Österreichische Donau - Betriebs - AG (ÖDOBAG) als neues Unternehmen aus der
WSD ausgegliedert. Obwohl die ÖDOBAG bald nach Aufnahme der operativen Tätigkeit
1993 in private Hände übergehen sollte, steht sie bis heute zu 100 Prozent im Eigentum der
Republik Österreich. Trotz Versprechens des Wirtschaftsministers, ab 1994 alle Aufträge der
WSD öffentlich auszuschreiben, schloß die Republik Österreich 1993 einen Leistungsvertrag
mit der ÖDOBAG ab, der zur Folge hat, daß bis dato 98 Prozent aller Aufträge der
Wasserstraßendirektion im Bereich Wasserbau, Meßwesen und Landschaftsneubau an die
ÖDOBAG vergeben werden. Ebenso wurde ein ,,Kiesvertrag“ abgeschlossen, der den
gesamten Donaukiesabbau exklusiv der ÖDOBAG zusichert.
Die ÖDOBAG unterbietet bei Ausschreibungen durch Dritte mit unrealistischen Dumping -
preisen, sodaß kaum eine private Firma solche Aufträge in Österreich und Deutschland
bekommt, wobei der Verdacht naheliegt, daß die solcherart entstehenden Verluste der
ÖDOBAG durch Verrechnung von bis zu zehnfach überhöhten Preisen bei Direktaufträgen
seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten ausgeglichen werden.
Mit der 1998 erfolgten Gründung der ÖDOBAG - Tochter „Donau - Technik“ sollte laut
Wirtschaftsminister Farnleitner dieser Zustand beendet werden. In Wahrheit kam es seither
nur zu drei öffentlichen Ausschreibungen, während der Rest - das sind 98 Prozent (!) der
Aufträge - weiterhin direkt an die ÖDOBAG vergeben wurden. Die Ankündigungen des
Wirtschaftsministers, die gesamten Aufträge der WSD öffentlich auszuschreiben, bleiben
somit unerfüllt. Im Gegenteil: Noch heuer kündigte der WSD an, in den nächsten zehn Jahren
1,5 Milliarden Schilling für die Sohlstabilisierung östlich von Wien auszugeben. Aufträge in
Gesamthöhe von 150 Millionen Schilling sollen jährlich direkt an die ÖDOBAG vergeben
werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten folgende
Anfrage
1. Unter welchen Rechtstiteln erfolgte bisher die öffentliche - und damit aus Steuergeldern
finanzierte - Subventionierung der ÖDOBAG?
2. Wie hoch waren zwischen 1994 und 1998 die bisherigen Subventionen, aufgeschlüsselt
nach den einzelnen Rechtstiteln
a) insgesamt?
b) jährlich bzw. im jährlichen Durchschnitt?
3. Wie hoch sind die Subventionen, die unter dem Titel ,,Strukturproblemabgeltung“ der
ÖDOBAG bisher zur Verfügung gestellt wurden
a) insgesamt?
b) jährlich bzw. im jährlichen Durchschnitt seit deren Gründung?
4. Ist an einer Fortsetzung dieser Subventionspraxis gedacht?
Wenn ja, in welcher Form und in welcher Höhe?
5. Wie bilanzierte die ÖDOBAG im Geschäftsjahr 1997
a) mit Strukturproblemabgeltung
b) ohne Strukturproblemabgeltung?
6. Laßt sich der Leistungsvertrag zwischen ÖDOBAG und WSD mit dem freien Wettbewerb
vereinbaren?
Wenn ja, wie?
7. Wird von der ÖDOBAG ein marktgerechter Preis innerhalb nachvollziehbarer
Schwankungsbreiten veranschlagt, und wie wurde dieser Preis seitens der WSD
überprüft?
8. Wie erklären Sie sich, daß die Preise privater Konkurrenten bei Wasserbauleistungen für
Dritte durch die ÖDOBAG notorisch unterboten werden, während bei Aufträgen seitens
des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten an die ÖDOBAG bis zu
zehnfach überhöhte Marktpreise akzeptiert werden?
9. Wie hoch ist der Anteil jener Aufträge, die die ÖDOBAG von der Wasserstraßendirektion
in den Bereichen Wasserbau, Meßwesen, Landschaftsbau etc. erhält, und zwar
a) in absoluten Schilling - Beträgen kumuliert seit deren Gründung?
b) im Jahresdurchschnitt?
c) im laufenden Geschäftsjahr 1999?
d) in Prozent der von der WSD für diesen Bereich insgesamt vergebenen Aufträge jeweils
für die abgelaufenen Geschäftsjahre?
10. Wurden die Aufträge der WSD an die ÖDOBAG mittels Ausschreibungen vergeben?
Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
11. Ist es richtig, daß der Baudirektor der WSD nahezu alle Aufträge in den Bereichen
Wasserbau, Meßwesen und Landschaftsbau trotz der im Organisationsprivatisierungs -
gesetz verankerten Verpflichtung zur Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit und trotz der Tatsache, daß deren Preise verglichen mit privaten
Unternehmen als weit überhöht gelten, direkt an die ÖDOBAG vergibt?
Wenn ja, wie sind solche Auftragsvergaben zu rechtfertigen?
12. Ist es richtig, daß die ÖDOBAG auch für Vermessungsleistungen der WSD beauftragt
wird, die für eine Abnahme eigener Bauleistungen bestimmt sind, und kontrolliert sich die
ÖDOBAG somit selbst?
13. Ist es richtig, daß „in dringenden Fällen“ weiterhin die ÖDOBAG von der WSD
beauftragt wird, obwohl private Unternehmer wesentlich schneller und leistungsfähiger
waren?
Wenn ja, wie rechtfertigen Sie solche Auftragsvergaben?
14. Werden der ÖDOBAG aktuelle Daten der WSD unentgeltlich zur Verfügung gestellt,
während private Unternehmen nur veraltete Daten - und diese zu überhöhten Kosten und
nach extrem langer Wartezeit - erhalten?
Wenn ja, womit wird diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt?
15. Gibt es eine wie immer geartete Zusammenarbeit zwischen ÖDOBAG und privaten
Firmen in Österreich zwecks Erzielung von Synergieeffekten?
Wenn ja, mit wem und in welcher Form?
Wenn nein, was spricht dagegen?
16. Wie viele Beamte wurden zum Zeitpunkt der Ausgliederung aus der Bundesverwaltung
von der ÖDOBAG übernommen?
17. Wieviele dieser Beamten sind derzeit noch in der ÖDOBAG tätig?
18. Wurde die Gebarung der ÖDOBAG und der WSD vom Rechnungshof geprüft?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?