639/J

 

Anfrage

 

des Abgeordneten Barmüller

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Gebührenfestsetzung durch die Umweltgutachter-Zulassungsgebühren­verordnung (BGBl.  Nr. 191/1996)

 

 

Mit der auf Basis des Umweltgutachter- und Standortverzeichnisgesetzes (BGBl.  Nr. 622/1995) erworbenen Zulassung sind Umweltprüfer berechtigt betriebliche Umweltmanagementsysteme, entsprechend der EMAS-Verordnung (VO-EWG 1836/93), zu prüfen

 

Mit der Umweltgutachter-Zulassungsgebührenverordnung werden die Gebührensätze festgelegt, die vom Umweltgutachter für die Anerkennung als Prüfer zu entrichten sind.  Die Gebühren werden in der Verordnung mit mindestens öS 50.000,-- für einzelne Prüfer (Umwelteinzelgutachter) und mit mindestens öS 70.000,-- für Gesellschaften (Umweltgutachterorganisationen) festgesetzt.  Diese Beträge erhöhen sich aufgrund von Zuschlägen.  Darüber hinaus schlagen spätere Erweiterungen der Zulassung mit zusätzlich mindestens öS 10.000,- zu Buche.

 

Im Sinne der Zuordnung entstehender Verwaltungskosten sind kostendeckende Gebühren sinnvoll, solange die Verwaltungsaufgaben effizient erfüllt werden.  Auch im konkreten Fall, legitimiert Art. 11 der EMAS-VO (VO-EWG 1836/93) die Einhebung von Gebühren, solange sie zur Deckung der anfallenden Verwaltungskosten verwendet werden.

 

Aus Umwelt- und wirtschaftspolitischer Sicht ist die Versorgung des Marktes mit einer großen Zahl von Umweltprüfern und kostengünstiger Beratungs- und Prüfungs­angeboten wünschenswert.  Auch wenn die Höhe der verordneten Gebühren kein Hindernis für die Entwicklung eines Angebots an Dienstleistungen sein sollte, verursachen die Gebühren dennoch zusätzliche Kosten für die Gutachter und in der Folge für die zu prüfenden Unternehmen. Damit wird der Anreiz zur Prüfung der Umweltverträglichkeit einer Anlage gemindert.

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten die folgende schriftliche

 

Anfrage:

 

 

1 .   Auf weicher Grundlage wurden die in der Umweltgutachter-Zulassungsgebührenverordnung festgelegten Gebühren berechnet?

 

2.     Wurde die Effizienz des Verwaltungsaufwands untersucht, der durch die Vollziehung des Umweltgutachter- und Standorteverzeichnisgesetzes 1995 entsteht bzw. entstehen wird?

 

3.     Wurden in Ihrem Ressort Möglichkeiten geprüft, um die Kosten für die Zulassung von Umweltgutachtern gering zu halten bzw. zu senken?

 

4.     Wie sind im EU-Vergleich die Zulassungsgebühren für Umweltgutachter gestaltet?

 

5.     Halten Sie die Höhe der Zulassungsgebühren im Sinne eines breiten Angebots

der Dienstleistung "Öko-Audit" für zielführend?