6398/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Haupt

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend österreichisches Listerienkompetenzzentrum

 

Erst seit Beginn der achtziger Jahre können - durch die Verbesserung der

Nachweismethoden - Infektionen des Menschen mit Listeria monocytogenes und

eindeutig auf den Verzehr kontaminierter Lebensmittel zurückgeführt werden. Ein

breites Spektrum von Lebensmitteln, überwiegend tierischer aber auch pflanzlicher

Herkunft, wurde als Ursache für Ausbrüche von Listerioseerkrankungen und

Todesfälle ermittelt.

 

Listerien sind Bakterien, die in der Umwelt - und da vor allem durch ihr natürliches

Resevoir im landwirtschaftlichen Bereich - weit verbreitet sind. Die Listeriose nimmt

den Verlauf, der einem grippalen Infekt ähnelt. Bei bestimmten Risikogruppen,

Schwangeren, Älteren oder Menschen mit einer geschwächten Immunabwehr verläuft

die Listeriose in ihrer schweren Form, mit dem Bild einer Meningitis, Sepsis oder

Totgeburt. Diese Form weist eine Mortalitätsrate von 30% auf.

 

Die Kontamination von Lebensmitteln mit Listerien erfolgt schon lange nicht mehr

ausschließlich primär sondern - aufgrund der Zunahme industrieller

Verarbeitungsmethoden - in allen Stufen der Gewinnung und Verarbeitung.

Es ist von entscheidender Bedeutung zu wissen, daß es nicht mehr ausreicht für die

Produktion von Lebensmitteln mikrobiologisch einwandfreie Ausgangsprodukte

sicherzustellen - was Konsumentenschutzministerin Prammer und

Landwirtschaftsminister Molterer mit dem, am 7. April, im Ministerrat

verabschiedeten Tiergesundheitsgesetz sicherlich berechtigterweise anstreben -

sondern es ist die sekundäre Kontamination in den verarbeitenden Betrieben die

hintangehalten, und mit wirksamen Konzepten nach dem HACCP - Prinzip (hazard

analysis and critical control points) bekämpft werden müssen.

 

Diesem Umstand wurde bereits in den achtziger Jahren Rechnung getragen, indem

durch die Arbeit österreichischer Wissenschaftler, besonders des Institutes für

Milchhygiene, Milchtechnologie und Lebensmittelwissenschaft der

Veterinärmedizinischen Universität Wien, an der Entwicklung der IDF -

Standardmethode zum Nachweis von Listeria monozytogenes auf internationaler

Ebene entscheidend mitgearbeitet wurde.

 

Seit Beginn der neunziger Jahre wird an der Veterinärmedizinischen Universität auch

intensiv geforscht um die traditionellen molekularbiologischen Methoden durch

schnellere und sensitivere molekulare Methoden zu ersetzen. Die Identifizierung von

Listeria monocytogenes mittels PCR (Polymerase Kettenreaktion) aus den

verschiedensten Matrizes - Milch, Fleisch, Fisch, Kot und Blut - ist am Institut für

Muchhygiene bereits binnen 24 Stunden möglich, und die ebenfalls zum

Untersuchungsstandard des Instituts gehörende Differenzierung einzelner

Listerienstämme zur Abklärung epidemiologischer Fragestellungen - ist der

Lebensmittelhygiene - Untersuchungsmaßstab der Zukunft.

 

Es ist eine Tatsache, daß die Lebensmittel - Forschungsbereiche, die sich mit der

Genomanalyse lebensmittelrelevanter Krankheitserreger, der Entwicklung

molekularbiologischer Verfahren im Rahmen der präventiven Lebensmittel -

Qualitätssicherung, der Erarbeitung analytischer Grundlagen zur Bewertung biotischer

und abiotischer Kontaminanten, der technolgieabhängigen Modifikationen von

Lebensmittelinhaltsstoffen und der Analyse mikrobieller Interaktionen beschäftigen,

auch den Anforderungen des nächsten Jahrtausends entsprechen.

Wegen der hohen Kompetenz des Institutes für Muchhygiene, Milchtechnologie und

Lebensmittelwissenschaft werden derzeit alle akuten Listerien- und Campylobakter -

relevanten Fragen und Untersuchungen an dieses Institut herangetragen, da allein an

diesem Institut, zusätzlich, die PFGE (Pulsfeldgelelektrophorese) - analog dem „Pulse -

Net“ des Center of Disease Control and Prevention (CDC) in Atlanta - USA - und damit

der Aufbau einer international vergleichbaren Datenbank, als nächster Schritt in die

Zukunft gesetzt wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Sind Maßnahmen in Vorbereitung, um eine Positionierung des Instituts für

    Milchhygiene und Milchtechnologie der Veterinärmedizinischen Universität -

    unter Bedachmahme auf die bereits vorhandenen Strukturen - als fachkundiges

    Zentrum für Listerien (Listerienkompetenzzentrum), Campylobakter und andere

    lebensmittelbedingte Krankheitserreger, analog der bestehenden Salmonella -

    Zentrale in Graz, vorzunehmen? Wenn nein, warum nicht?

 

2. Es ist für die epidemiologische Forschung unverzichtbar, Datenbanken und

    Stammsammlungen pathogener Stämme (egal ob humane, tierische oder andere

    Isolate) zentral zusammenzuführen und abrufbar zu halten. Sind Maßnahmen

    vorgesehen, um den Auf - und Ausbau der österreichweiten Listerien - und

    Campylobakter - Stammsammlung und Datenbanken von Genotypen aus

    klinischem Material isolierten pathogenen Mikroorganismen am Institut für

    Milchhygiene voranzutreiben? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

 

3. Sind Maßnahmen vorgesehen, um die Präventionsschiene für lebensmittelbedingte

    Erkrankungen auszubauen, oder halten Sie die ausschließliche Ausrichtung dieses

    Bereiches auf die kurative Behandlung bereits eingetretener Gesundheitsstörungen

    für ausreichend? Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen aus, wenn nein, warum

    nicht?

4. Halten Sie ein ,,Outsourcing“ für einen der oben genannten Bereiche für sinnvoll,

    a. wenn ja, für welche Bereiche und auf welche Art und Weise?

    b. wenn nein, warum nicht?

 

5. Sind Maßnahmen zur Schaffung der Voraussetzungen für die Etablierung eines

    Fachbereiches Epidemiologie an der Veterinärmedizinischen Universität

    vorgesehen, Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

 

6. Sind Maßnahmen vorgesehen, um eine vermehrte Ausrichtung des

    Dienstleistungsangebots der Institute der Veterinärmedizinischen Universität -

    welche in der Umwelt und Lebensmittelhygiene tätig sind - auf die Behandlung

    spezieller Hygieneprobleme, die beim Inverkehrbringen von Erzeugnissen

    verschiedener Lebensmittelproduktionssparten rechtliche Konsequenzen nach sich

    ziehen, anzubieten und gegebenenfalls als selbständigen Teil des Institutes zu

    führen? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?