6420/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten KO Scheibner, Dr. Krüger und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Zusagen der privaten Mobiltelekommunikationsbetreiber gegenüber

der Bundesregierung

 

Der rasche Ausbau der GSM - Sendemasten beunruhigt die Bevölkerung und

insbesondere die Anrainer, die sich in ihrer Gesundheit gefährdet fühlen. Der

Grad der gesundheitlichen Belastung ist wissenschaftlich noch nicht gänzlich

erforscht. Die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und

Verbraucherschutz hat gegenüber einer besorgten Bürgerin mit Schreiben vom

8. April 1998 unter anderem folgendes erklärt: „Abschließend möchte ich Sie

aber darauf hinweisen, daß die privaten Mobiltelekommunikationsbetreiber

gegenüber der Bundesregierung ausdrücklich versichert haben, die Aufstellung

der Sendemasten in vorhergehender Abstimmung mit den Anrainern

durchzuführen.“

 

Zu dieser Erklärung stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wann erfolgte die „ausdrückliche Versicherung“ der privaten

    Mobiltelekommunikationsbetreiber gegenüber der Bundesregierung?

 

2. Wurde die „ausdrückliche Versicherung“ gegenüber der gesamten

    Bundesregierung als Kollegialorgan oder gegenüber einzelnen

    Bundesministern, bejahendenfalls gegenüber welchen Bundesministern,

    abgegeben?

 

3. Von welchen privaten Mobiltelekommunikationsbetreibern wurde die

    „ausdrückliche Versicherung“ abgegeben?

 

4. Erfolgte die „ausdrückliche Versicherung“ von den privaten

    Mobiltelekommunikationsbetreibern kollektiv oder durch gesonderte

    Mitteilungen?

5. Wurde(n) die „ausdrückliche(n) Versichenrng(en)" in mündlicher oder

    schriftlicher Form abgegeben? In letzterem Fall, ersuchen wir, den vollen

    Text wiederzugeben, oder das oder die Schreiben als Kopie beizuschließen.

 

6. Welche Schritte haben Sie als Mitglied der Bundesregierung unternommen,

    im Gespräch mit den zuständigen Ressortkollegen um eine Verbesserung der

    Rechtsstellung der Anrainer herbeizuführen?

 

7. Beschlüsse der Bundesregierung haben nach den einschlägigen

    Bestimmungen stets einstimmig zu erfolgen. Warum haben Sie von Ihrem

    Vetorecht gegen Regierungsbeschlüsse betreffend Änderungen des

    Telekommunikationsgesetzes, die eine Verbesserung der Rechtsstellung der

    Anrainer nicht vorsahen, nicht Gebrauch gemacht?

 

8. Bekennen Sie sich als Mitglied der Bundesregierung zu deren kollektiver

    Verantwortung, im Versagen Anrainern von GSM - Sendemasten

    Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Aufstellung einzuräumen?