6431/J XX.GP
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten & Verbraucherschutz
betreffend Produkthaftung für land - und forstwirtschaftliche Rohprodukte
Der EU - Ministerrat hat Ende April beschlossen, daß Milch, Fleisch und andere
landwirtschaftliche Rohprodukte künftig den gleichen Produkthaftungsbestimmungen
unterliegen wie gewerbliche Erzeugnisse und verarbeitete Lebensmittel. Die neuen
Bestimmungen erfassen land - und forstwirtschafiliche Rohprodukte sowie Jagderzeugnisse.
Für den einzelnen Landwirt bedeutet dies, daß er auch dann für ein fehlerhaftes Produkt
regreßpflichtig gemacht werden kann, wenn er den Fehler gar nicht zu verantworten hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche wesentlichen Bestimmungen enthält diese Regelung zur Produkthaftung und
welche Erzeugnisse sind konkret davon betroffen?
2. Welche Auswirkungen haben diese Haftungsbestimmungen auf die bäuerlichen
Betriebe und insbesondere die Direktvermarkter?
3. Trifft es zu, daß die Bauern auch dann für ein fehlerhaftes Produkt regreßpflichtig
gemacht werden können, wenn sie den Fehler gar nicht zu verantworten haben? Wenn
ja, warum haben Sie dieser Regelung zugestimmt?