6467/J XX.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Brauneder, Dr. Grollitsch, Dr. Graf, DI Schöggl, Dr. Krüger und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats - Studiums im öffentlichen

Dienst

 

 

Mit der Novelle zum Universitäts - Studiengesetz (UniStG) in der Fassung der Regierungsvorlage vom

14. Juni 1999 (1997 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP) wird

die Dreigliedrigkeit des universitären Studiums rechtlich verankert. So soll dem Magisterium und dem

Doktorat in Form des Bakkalaureats ein neuer Erstabschluß vorangestellt werden - vorgeblich um die

durchschnittliche Verweildauer an den Universitäten zu verkürzen, die Drop - Out - Raten zu verringern

und der Wirtschaft jüngere Absolventen zur Verfügung zu stellen.

 

Während die europäischen Staaten noch immer keine gemeinsame Architektur der Hochschulbildung

erarbeitet haben und noch völlig unklar ist, ob das in den ganz anders strukturierten anglo -

amerikanischen Bildungssystemen gebräuchliche dreistufige Studiensystem (Bachelor - Master -

Doctor) je zur gemeinsamen Grundlage wird, soll in Österreich ein Bakkalaureat eingeführt werden, für

das weder klare Berufsbilder noch konkrete Berufsaussichten existieren. Auch die A - Wertigkeit der

neuen Kurzstudien bei einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst scheint - folgt man den Aussagen

der Regierungsparteien - nicht gegeben zu sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

folgende

 

 

Anfrage

 

 

1. Können Sie sich vorstellen, im Bereich Ihres Ministeriums künftig Absolventen des Bakkalaureats -

    Studiums zu beschäftigen?

    Wenn ja, wären solche Dienstverhältnisse A - wertig?

    Wenn nein, warum nicht?

 

2. Würden für den Fall der Beschäftigung künftiger „Bakkalaurei“ bzw. ,,Bakkalaureae“ in A -

    wertigen Dienstverhältnissen neue A - Planstellen eingerichtet?

    Wenn ja, in welchen Abteilungen bzw. für welche Aufgabenbereiche?

    Wenn nein, warum nicht?

 

3. Würden für den Fall der Beschäftigung künftiger ,,Bakkalaurei“ bzw. „Bakkalaureae“ ursprüngliche

    B - Planstellen aufgewertet?

    Wenn ja, in welchen Abteilungen bzw. für welche Aufgabenbereiche?

    Wenn nein, warum nicht?

4. Würden künftige „Bakkalaurei“ bzw. „Bakkalaureae“ auf bestehende A - Planstellen ernannt

    werden?

 

5. Würde die A - Wertigkeit auf bestimmte Bakkalaureats - Abschlüsse beschränkt bleiben?

    Wenn ja, auf welche?

 

6. Würden B - Planstellen künftig nur mehr oder überwiegend mit Absolventen des Bakkalaureats -

    Studiums besetzt?

    Wenn ja, wo würden die „verdrängten“ Maturanten beschäftigt?

 

7. Wäre die mangelnde Qualifikation der AHS - bzw. BHS - Abgänger (mit) ein Grund, auf B -

    Planstellen Absolventen des Bakkalaureats - Studiums einzusetzen?

    Wenn nein, warum reicht die Matura künftig für eine B - wertige Beschäftigung nicht oder

    überwiegend nicht mehr aus?

 

8. Sehen Sie einen Bedarf für eine neue Qualifikation zwischen A - und B - Dienstposten?

    Wenn ja, wofür?

 

9. Halten Sie es für möglich, daß durch vermehrten Einsatz von Absolventen des Bakkalaureats -

    Studiums in B - wertigen Dienstverhältnissen die solcherart „verdrängten“ Maturanten gezwungen

    werden, ein Universitätsstudium zu absolvieren, das sie sonst nie begonnen hätten?

    Wenn ja, halten Sie dies angesichts der Kostenexplosion auf dem tertiären Bildungssektor für

    zielführend?

    Wenn nein, warum nicht?