6502/J XX.GP
der Abgeordneten Gaugg
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Baukostenzuschüsse für Restaurierungen von Pfarrkirchen
Im Förderungsbericht 1997 sind unter den direkten Förderungen Baukostenzuschüsse für
diverse Restaurierungen von Pfarrkirchen ausgewiesen, die sich im Jahr 1995 auf
77 847 000 S, 1996 auf 150 694 000 5 und im Jahr 1997 auf 105 687 000 S beliefen.
Allein innerhalb dieses Zeitraums von drei Jahren kam es also zu extremen Sprüngen in
beiden Richtungen: zunächst beinahe zu einer Verdoppelung und im Jahr darauf zu einem
Rückgang um ungefähr ein Drittel.
Es ergeben sich somit mehrere Fragen zu den Gründen für diese Entwicklung. Daher richten
die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Nach welchen Kriterien werden Baukostenzuschüsse für Restaurierungen von Pfarrkir -
chen gewährt?
2. Sind die extremen Sprünge im Gesamtausmaß dieser Baukostenzuschüsse allein auf
entsprechende unterschiedliche Antragstellungen zurückzuführen, oder gibt es dafür
auch zusätzliche Gründe?
3. Für wie viele Restaurierungsfälle wurden in den Jahren 1995,1996 und 1997 jeweils
Baukostenzuschüsse gewährt?
4. Welche Verwaltungsschritte müssen erfolgen, damit es zu einem solchen Baukostenzu -
schuß kommen kann?
5. Auf welcher Basis wurde der im Bundesvoranschlag 1998 für diesen Zweck vorgesehene
Betrag von 123 528 000 S ermittelt?
6. Wer hat im Fall dieser Baukostenzuschüsse die Antragstellung vorzunehmen?
7. In welchem Ausmaß müssen solche Anträge auf Baukostenzuschüsse Kostenschätzun -
gen oder Kalkulationen enthalten?
8. Ist das Bundesdenkmalamt in solchen Fällen bereits vor der Antragstellung einbezogen?
9. In wie vielen Fällen haben nachträgliche Interventionen des Bundesdenkmalamtes die
Höhe der Baukostenzuschüsse beeinflußt?