652/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Graf

 

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend eines Festes des kurdischen Dachverbandes NEWROZ in der Kurhalle Oberlaa im März 1996

 

Bei dem am 16.  März 1996 stattgefunden Fest des kurdischen Dachverbandes NEWROZ anläßlich des kurdischen Neujahrfestes am 21.  März in der Kurhalle Oberlaa wurde unter anderem folgender Sprechchor intoniert: "Hitlers Enkelkinder werden sich noch wundern - der Kampf geht weiter".  Weitere Kampfrufe waren gegen die Türkei und/oder andere europäische Staaten gerichtet.

In den Redebeiträgen bei diesem Fest wurden unter anderem Gebietsabtrennungen von der Türkei zur Errichtung eines eigenen Kurdenstaates gefordert, notfalls auch durch Anwendung von Gewalt.

Vier Tage später wurden ähnliche Veranstaltungen in der BRD verboten, da mit massiven Ausschreitungen gerechnet wurde.  Laut FAZ vom 21.3.96 wurden diesbezüglich allein in Frankfurt 22 Menschen festgenommen, weil sie nach Polizeiangaben für die PKK warben.  In Mannheim wurden 13 Kurden in Polizeigewahrsam genommen, 67 Personen Hingewiesen die Innenstadt zu verlassen.  Bei einer verbotenen Demonstration in Osnabrück wurden 20 Teilnehmer in Gewahrsam genommen, als sie sich der Aufforderung widersetzten, die Versammlung aufzulösen, sagte ein Polizeisprecher.  Die Polizei in Baden-Württemberg hatte zuvor bereits 78 mutmaßliche PKK-Rädlsführer vorbeugend in Gewahrsam genommen.

Auch in Österreich wurden bereits zahlreiche Gewalttaten durch Mitglieder der PKK verübt. 1993 wurde die türkische Akif-Bank in Wien-Wieden verwüstet, ein Messerattentat in einem türkischen Reisebüro verübt und es gab einen Brandanschlag auf das Büro der Turkish Airlines in Wien.

Im Sicherheitsbericht 1994 ist zu lesen, daß es von der PKK vermehrt zu Gewaltaktionen gegen türkische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland gekommen ist, und daß selbst Österreich im Jahr 1994 von derartigen Gewalttätigkeiten nicht verschont blieb.

All diese Straftaten wurden von Mitgliedern der PKK mit dem Untergrund verübt, der Forderung von Gebietsabtretung und Verfassungsänderung zum Zwecke der Begründung eines eigenen kurdischen Staates mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Nachdruck zu verleihen.

Die PKK und deren Unterorganisationen bekennen sich uneingeschränkt zu den von den bisher aufgegriffen und verurteilten Terroristen verfolgten Zielen.

 

Laut OGH-Urtell vom 18.10.1994 (GZ 11Os112/94(11Os114/94)) handelt es sich bei der PKK um "eine Organisation, deren - wenn auch nicht ausschließliche - 'Tätigkeit in der Ausübung von Terrorakten besteht".

 

Gemäß § 316 Abs. 1 StGB ist "mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren zu bestrafen, wer es im Inland unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung, mit Gewalt die Verfassung eines fremden Staates zu ändern oder ein zu einem fremden Staat Gehörendes Gebiet abzutrennen."

 

Gemäß § 318 Abs. 1 StGB "ist der Täter in den Fällen des § 316 nur auf Antrag der Bundesregierung zu verfolgen.  Nach Abs. 2 sind die Bestimmungen des § 316 nur anzuwenden, wenn die Republik Österreich zu dem verletzten Statt diplomatische Beziehungen unterhält und die Gegenseitigkeit nach Mitteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten verbürgt ist."

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

1.)     Wieso wurde das Newroz-Fest am 16.  März nicht wie in der BRD verboten"

 

2.)      Von wem wurde dieses Fest angemeldet"

Welche Gruppierungen traten als Mitveranstalter auf?

4.)      Kam es bei diesem Fest zu Ausschreitungen?

Wenn ja, zu weichen?

 

5.)      Wurden dabei Personen verletzt?

Wenn ja, wieviele und welche Verletzungen?

 

 

6.)      Wurden Personen festgenommen?

Wenn ja, wieviele und warum?

 

7.)      Wurden die Redebeiträge übersetzt')

Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese"

Wenn nein, warum nicht"

 

 

8.)      Wurden die Sprechchöre übersetzt-.'

Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese'.?

Wenn nein, warum nicht"

 

9.)      Gab es staatsgefährdende Reden und/oder Sprechchöre ((gegen Staaten der EU und/oder andere Staaten))?

          Wenn ja, wurden diese Staaten verständigt?

          Wenn nein, warum nichts

 

10.)    Wurden Staaten der EU und/oder andere Staaten in Reden oder Sprechchören verhetzt?

 

          Wenn ja, wurden diese Staaten verständigt?

          Wenn nein, warum nicht"

 

11.)    Wurden staatliche Symbole von EU-Staaten und/oder anderer Staaten herabgewürdigt?

          Wenn ja, wurden diese Staaten verständigt?

Wenn nein, warum nicht?

 

12.)    Wurden in den Redebeiträgen bzw.  Sprechchören der Tatbestand § 316 StGB

          verwirklicht?

          Wenn ja, wurde seitens Ihres Ministeriums ein Antrag gem. § 318 StGB im Ministerrat gestellt bzw. der Umstand im Ministerrat behandelt?

          Wenn nein, warum nicht?

 

13.)    Liegt im Falle der Nichtverständigung der betroffenen Staaten Amtsmißbrauch vor?

 

14.)    Welche sicherheitspolizeilichen Vorkehrungen wurden getroffen.?

 

15.)    Waren Vertreter von politischen Parteien bei dieser Veranstaltung?

          Wenn ja, welche waren dort und haben diese ebenfalls das Wort ergriffen und/oder in Sprechchöre eingestimmt?

 

Wenn ja, welchen Inhaltes waren die Redebeiträge bzw Sprechchöre?

 

 

16.)    Wurden Fotos oder Flaggen , deren Propagandaorganisation ERNK oder der militanten Unterorganisation ARGK gesichert ?

17.)    Stand das Fest unter Patronanz des PKK-Chefs Abdulahh Öcalan und/oder- anderer Führer der PKK, ERNK, ARGK?

18.)    Gibt es Verbindungen der PKK oder deren Organisationen zu studentischen Vereinen

            und/oder wahlwerbenden Gruppen zur ÖH-Wahl 1995 an österreichischen Hochschulen'?

          Wenn ja, zu welchen?

 

19.)    Wieviele kurdischsprachige Beamte gibt es im Innenministerium?

 

20.)    Wieviele kurdischsprachige Beamte waren bei der anfragegegenständlichen Veranstaltung?

 

21.)    Wurde dieses Fest von ausländischen Geheimdiensten observiert?

Wenn ja, von weichen?

Wenn ja, wurden die Observierungsergebnisse mit unseren Behörden ausgetauscht?

 

22.)      Welche Gruppierung verbirgt sich hinter dem Namen NCERS"

 

23.)      Sind Funktionäre der NCERS in Personalunion mit Funktionären der PKK.  ENRK und/oder ARGK?

 

24.)      Gibt es die NCERS auch in Österreich?

 

25.)      Gibt es interministerielle Abkommen bezügl.  PKK und/oder anderer terroristischer-

kurdischer Organisationen zwischen Österreich und/oder Türkei und/oder BRD?

Wenn ja, welche?

 

 

 

Wien, am 23. Mai 1996