654/J

 

A n f r a g e

 

 

der Abg.  Schuster, Dr. Feurstein

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung

 

 

 

 

Nach dem Volkszählungsgesetz findet eine Volkszählung alle 10 Jahre statt.  Durch die letzte Novelle wurde eine Wanderungsstatistik geschaffen, durch die - verbunden mit der Schaffung des Hauptwohnsitzes - die tatsächliche Bevölkerungszahl auch in dem zwischen den formellen Volkszählungen liegenden Zeitraum in Form einer Registerzählung möglich ist.

 

Auf Grund der Meldungen an das Statistische Zentralamt wurde festgestellt, daß es in Österreich durchaus unterschiedliche Bevölkerungsentwicklungen gibt, die allerdings, trotz der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen, insbesondere im Rahmen des Finanzausgleichs nicht berücksichtigt werden können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

A n f r a g e :

 

1.      Sind Sie bereit, die Bevölkerungsentwicklung seit der letzten Volkszählung in Form einer Registerzählung feststellen zu lassen, um dadurch die Voraussetzungen für eine entsprechende Berücksichtigung dieser Entwicklung im Rahmen des Finanzausgleichs zu schaffen?

 

2.      Wenn ja, wann könnte diese Registerzählung stattfinden?

 

3.      Wenn nein, aus welchen Gründen sind Sie gegen eine solche Registerzählung?