6554/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Sicherheit in Österreichs Bahntunneln

 

Im Auftrag des Verkehrsministeriums, der ÖBB und der HL - AG wurden von

der Schweizer Firma Basler & Partner die ,,Sicherheitskonzepte für lange

Tunnel“ und ,,Sicherheitskonzept für den Lainzer Tunnel und den

Wienerwaldtunnel“ erstellt. Beide Konzepte liegen seit dem Jahr 1994 vor.

 

Im ,,Sicherheitskonzept für lange Tunnel“ sind für lange Tunnel (15 bis 25 km)

mit Mischverkehr und Gegenverkehr zwei einspurige Tunnel empfohlen. Für

sehr lange Tunnel (über 25 km) mit Mischverkehr und Gegenverkehr sind

insbesondere bei Hochleistungsstrecken zur Herabsetzung des erhöhten Risikos

zwei einspurige Tunnel aus Sicherheitsgründen als zwingend erforderlich

festgestellt, weil bei sehr langen Tunneln das Potential für

Katastrophenereignisse infolge der hohen Reisegeschwindigkeiten, der hohen

Zugdichte und gegebenenfalls Mischverkehr noch akzentuierter auftritt.

 

Der Lainzer Tunnel und das auf niederösterreichischem Gebiet liegende 1‚3 km

lange Teilstück des Wienerwaldtunnels auf Wiener Gebiet wurden von der HL -

AG zum eisenbahnrechtlichen Bauverfahren als zweigleisige Röhre mit

Notausstiegen in Abständen von ca. 550 m eingereicht und sind somit als

einröhrig festgelegt.

 

Der Lainzer Tunnel führt größtenteils unter verbautem Gebiet durch. Im

Verbindungstunnel beträgt für die prognostizierte Frequenz von 119 Zügen der

Güterverkehrsanteil 83%. Im Wienerwaldtunnel sind 256 Züge pro Tag bei 45%

Güterzugsanteil prognostiziert. Die Firma Basler & Partner stellt im

Sicherheitskonzept für den Lainzer Tunnel und Wienerwaldtunnel (Juni 1994)

fest, daß sich im Verbindungstunnel des Lainzer Tunnels der überproportionale

Güterverkehrsanteil bei der Unfallart Brand mit Zugsunglück und Freisetzungen

risikoerhöhend auswirkt. Für den Lainzer Tunnel gibt es kein

Sicherheitskonzept, welches risikomindernde Vorgaben setzt. Lediglich ein

Selbstrettungskonzept liegt vor.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.   Ist Ihnen die Existenz und der Inhalt dieser beiden Sicherheitskonzepte

      der Schweizer Firma Basler & Partner bekannt?

2.   Welche Maßnahmen wurden seit dem Tauernautobahnunglück getroffen

      um das höhere Unfallrisiko in Bahntunneln aufgrund der zu erwartenden

      höheren Frequenz durch den Güterverkehr abzusichern?

3.   Welche Maßnahmen werden getroffen, um das höhere Unfallrisiko in

      Bahntunneln aufgrund der zu erwartenden höheren Frequenz durch die

      Zunahme des Güterverkehrs abzusichern und wann?

4.   In welcher Weise wird die aus Sicherheitsgründen gegebene

      Notwendigkeit von zwei einröhrigen Tunneln im Falle von über 25 km

      langen Tunneln im Hochleistungsstreckenkonzept umgesetzt?

      Mit welcher Begründung wurde der ca. 28 km lange Tunnel (Lainzer

      Tunnel, Wienerwaldtunnel) nicht zweiröhrig geplant?

6.   Weshalb wurde kein Sicherheitskonzept für den Lainzer Tunnel erstellt?

7.   Beabsichtigen Sie nun ein Sicherheitskonzept zu erstellen, wenn ja, wann?

      Wenn nein, warum nicht?

8.   Weshalb wird der Güterverkehr zum außerhalb Wiens liegenden

      Güterumschlagplatz durch verbautes Gebiet geführt?

9.   Ist Ihnen die Richtlinie des Deutschen Eisenbahn - Bundesamtes

      „Anforderungen des Brand - und Katastrophenschutzes an den Bau und

      Betrieb von Eisenbahntunneln“ bekannt?

10. Wenn ja, warum wurden in Österreich nicht ähnliche Richtlinien erlassen?

11.  Ist Ihnen die Erklärung der Wiener Stadtregierung bekannt, daß unter

       Baugebieten keine Bahnstrecken errichtet werden dürfen?

12.  Wenn ja, wie beurteilen Sie die Tatsache, daß der Lainzer Tunnel

       großteils unter verbautem Gebiet führt?