662/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend neue Förderungsrichtlinien für die Aktion 8000

 

In der heutigen Ausgabe des 'Standard' berichtet ein Artikel, daß seit kurzem sämtliche Organisationen, die einen Mitarbeiter im Rahmen der Aktion 8000 (neuer Name:

Gemeinnützige Eingliederungshilfe) beschäftigen wollen, folgende Erklärung unterzeichnen müssen:

'Der Beihilfenwerber verpflichtet sich, daß keine politischen Zielsetzungen verfolgt, oder Tätigkeiten durchgeführt werden, die auf eine Veränderung der Rechtsordnung und/oder der öffentlichen Institutionen ausgerichtet sind.  '

Diese Maßnahme halten wir für demokratiopolitisch äußerst bedenklich, die Arbeit vieler Organisationen, die sich kritisch mit der gesellschaftlichen und politischen Situation, wie z.B. im Bereich der Menschenrechte, auseinandersetzen, wird dadurch unmöglich gemacht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1)      Welche Vereine und Organisationen, die Langzeitarbeitslose beschäftigen wollen, sind durch die neuen Förderungsrichtlinien von der Aktion 8000 ausgeschlossen?

 

2)      Bei welche Vereinen oder Organisationen konkret wurden aufgrund der neuen Bestimmungen keine Ansuchen zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen über die Aktion 8000 mehr genehmigt?

 

3)      Wie erklären Sie als Sozialdemokrat diese äußerst repressive Förderungspraxis im Lichte der politischen Meinungsfreiheit sowie auch angesichts der Arbeitsmarktlage?

 

4)      Laut Standardartikel sind von der Maßnahme auch Behinderte betroffen, die in Behindertenvereinen über die Aktion 8000 angestellt sind.  Wie rechtfertigen Sie dies angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in diesem Bereich?

 

5)    Wieviele Anträge auf Förderung durch die Aktion 8000 wurden in den ersten 3 Monaten des heurigen Jahres positiv erledigt und wieviele im Vergleichszeitraum des Vorjahres?