6623/J XX.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Haigermoser, Böhacker

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend

 

Beschränkungen für Gefahrgutfahrzeuge beim Befahren von Autobahntunneln

                                                mit Gegenverkehr

 

 

Österreichische Unternehmen im besonderen die Transportunternehmen werden immer

wieder durch wirtschaftsfeindliche, praxisferne und arbeitnehmerfeindliche Gesetze und

Verordnungen an ihrer unternehmerischen Tätigkeit gehindert. Dies gefährdet nicht nur

Arbeitsplätze sondern auch die Existenz der Unternehmen. Die Beförderung von Gütern ist

für die Nahversorgung der österreichischen Bevölkerung absolut notwendig und sehr oft nur

mit Lastkraftwagen durchzuführen.

 

Eine Gefahrengutverordnung bei der ab Freitag 8.00 Uhr keine Beförderung mehr

durchführbar ist, ist alles andere als sinnvoll. Dies kommt einem Arbeitsverbot gleich.

Des weiteren werden Versorgungsengpässe eintreten, da verschiedene Tankstellen am

Montagmorgen keinen Benzin oder Diesel zur Verfügung haben. Ein wirtschaftlicher

Schaden dieser Betriebe ist vorprogrammiert.

 

Die Begleitfahrzeuge eines Gefahrenguttransportes scheinen ebenfalls nutzlos zu sein,

da Personen die das Fahrzeug lenken keinerlei Ausbildung in diesem Bereich haben.

Sollte es zu einem Unfall kommen, können sie weder helfen noch retten. Der

vorgeschriebene Abstand von 50 Metern zur Beförderungseinheit bietet wenig

Sicherheit, weil einzelne Personenwagen diese Lücke zum Einordnen in die Rechte

Fahrspur nützen werden. Ein Mindestabstand von 100 Metern zum vorausfahrenden

Fahrzeug, das der Lenker der Beförderungseinheit einzuhalten hat, bietet ebenfalls

eine Chance für andere Fahrzeuge die Spur zu wechseln. Vom Schutz anderer

Verkehrsteilnehmer kann somit keine Rede sein.

 

Eine gute Kennzeichnung des Gefahrenguttransportes wäre wesentlich effektiver und

sicherer. Hier wäre eine gut sichtbare orange Blink - oder Drehleuchte am Bug und

Heck der Beförderungseinheit sowie eine am Heck befestigte große gut sichtbare Tafel

mit der Aufschrift „Achtung Gefahrengut“ zweckmäßiger. Zusätzlich hat der Lenker

der Beförderungseinheit bei der Tunnelwarte eine Durchfahrtsgenehmigung

einzuholen.

 

Die Transportwirtschaft kann aufgrund der Verordnung nur noch an 4 Wochentagen

arbeiten. Durch die sehr hohen Investitionskosten eines Lastkraftwagens ist eine

Kostendeckung schwer möglich. Es kommt dadurch zu viel höheren Belastungen der

Arbeitnehmer, da die notwendigen Transporte an 4 Tagen statt an 5 Tagen zu erfolgen

haben. Die Unfallgefahr ist somit wesentlich größer. Sicherheit bieten Arbeitnehmer,

die nicht durch unsinnige Verordnungen und Gesetze weiter belastet werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                                               Anfrage:

 

1. Aus welchen Gründen erscheint Ihnen die Verordnung für andere Verkehrsteilnehmer

   sicherer?

 

2. Sind Sie auch der Ansicht, daß die Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann?

 

3. Sehen Sie einen wirtschaftlichen Schaden, wenn Tankstellen an Wochenenden keinen

   Treibstoff zu Verfügung haben?

 

4. Stimmt es, daß die Tunnelwarte einen bis zu 12 - stündigen Dienst hat? Wenn ja, was werden

    Sie unternehmen um diesen Mißstand zu ändern?

 

5. Sind Sie auch der Ansicht, daß durch die Verkürzung der Belieferungszeiten es zu einem

    erhöhte Druck der Arbeitnehmer kommt, und dadurch die Sicherheit der anderen

    Straßenteilnehmer gefährdet wird?

 

6. Sehen Sie durch die Verordnung eine Gefahr für den Verlust von Arbeitsplätzen und den

    Zusammenbruch von Unternehmen?

 

7. Aus welchen Gründen wurde eine Fahrverbot von Freitag 8.00 Uhr erlassen?

 

8. Aus welchen Gründen sehen Sie die Verordnung als nicht wirtschaftsfeindlich, nicht

    praxisfern und nicht arbeitnehmerfeindlich an?

 

9. Wie beurteilen Sie unseren Vorschlag bezüglich Kennzeichnung der Gefahrenguttransporte?

 

10. Sehen Sie in unserem Vorschlag einen besseren Schutz für andere Straßenteilnehmer?

     Wenn ja, welchen?

     Wenn nein, warum nicht?