6666/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend die Ernennung des Direktors an der HTBLAV Spengergasse 20, 1050 Wien
Am 30. August 1996 wurde die Funktion des Direktors/der Direktorin an der HTBLAV
Spengergasse 20, 1050 Wien ausgeschrieben. Zu den Bewerberinnen zählte auch Frau Prof. Mag.
Monika Herbstrith. Die Stelle wurde jedoch mit Herrn Prof. Mag. Wolfgang Hickel besetzt. Gegen
diese Entscheidung erhob Frau Prof. Herbstrith Einspruch bei der Gleichbehandlungskommission
des Bundes. Diese Kommission kam in ihrem abschließenden Gutachten zum Schluß, daß die
getroffene Auswahlentscheidung grobe Begründungsmängel aufweist, nicht nach vollziehbar sei
und eine Diskriminierung darstellt, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, daß sie aus
geschlechtsspezifischen Gründen erfolgte.“
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht und
kulturelle Angelegenheiten nachstehende
A n f r a g e :
1. Welche Schlüsse zogen sie als verantwortliche Bundesministerin aus diesem Gutachten der
Gleichbehandlungskommission?
2. Welche Entschädigung hat Frau Prof. Herbstrith für diese offensichtliche Diskriminierung bei
der Bewerbung von Ihrem Ressort erhalten?
3. Hat Ihr Ressort einen Vertreter zur gegenständliche Verhandlung bei der
Gleichbehandlungskommission entsandt? Falls nein, warum nicht?
4. Wie lautete die sachliche Rechtfertigung Ihres Ressorts zum Gutachten der
Gleichbehandlungskommission?