6666/J XX.GP

 

A N F R A G E

 

 

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend die Ernennung des Direktors an der HTBLAV Spengergasse 20, 1050 Wien

 

 

Am 30. August 1996 wurde die Funktion des Direktors/der Direktorin an der HTBLAV

Spengergasse 20, 1050 Wien ausgeschrieben. Zu den Bewerberinnen zählte auch Frau Prof. Mag.

Monika Herbstrith. Die Stelle wurde jedoch mit Herrn Prof. Mag. Wolfgang Hickel besetzt. Gegen

diese Entscheidung erhob Frau Prof. Herbstrith Einspruch bei der Gleichbehandlungskommission

des Bundes. Diese Kommission kam in ihrem abschließenden Gutachten zum Schluß, daß die

getroffene Auswahlentscheidung grobe Begründungsmängel aufweist, nicht nach vollziehbar sei

und eine Diskriminierung darstellt, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, daß sie aus

geschlechtsspezifischen Gründen erfolgte.“

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht und

kulturelle Angelegenheiten nachstehende

 

 

A n f r a g e :

 

1. Welche Schlüsse zogen sie als verantwortliche Bundesministerin aus diesem Gutachten der

    Gleichbehandlungskommission?

 

2. Welche Entschädigung hat Frau Prof. Herbstrith für diese offensichtliche Diskriminierung bei

    der Bewerbung von Ihrem Ressort erhalten?

 

3. Hat Ihr Ressort einen Vertreter zur gegenständliche Verhandlung bei der

    Gleichbehandlungskommission entsandt? Falls nein, warum nicht?

 

4. Wie lautete die sachliche Rechtfertigung Ihres Ressorts zum Gutachten der

    Gleichbehandlungskommission?