6669/J XX.GP
der Abgeordnete Mag. Johann Maier und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Rechtsfragen und gesundheitliche Bedenken beim Tätowieren
Tausende ÖsterreicherInnen ließen sich in den letzten Jahren tätowieren.
Diese Tätigkeit wird in der Praxis frei (ohne jede gewerberechtliche Berechtigung) sowie
auch von gewerblich befugten Personen (Schönheitspfleger, Visagisten oder
KosmetikerInnen), aber auch Gerüchteweise von anderen Gewerbetreibenden durchgeführt
(z.B. Masseuren).
Neben dem klassischen Tätowieren werden - gerade von sog. Kosmetikstudios - diese
Leistungen angeboten: z.B. Sogenannte Tattoos, Bio - Tattoos, oder kosmetische Tattoos,
Permanent Make - ups, die im Grunde genommen dasselbe ausdrücken sollen (für Permanent
Make - up, bei dem Lidstrich, Augenbrauen oder Lippenkonturen in die Haut gestochen
werden).
Ungeklärt ist aber weiterhin, ob in Österreich KosmetikerInnen,
SchönheitspflegerInnen und Visagisten etc. diese Tätigkeit überhaupt vornehmen
dürfen.
Die Vornahme von Tätowierungen in Österreich durch „Nichtärzte“ ist nämlich strittig.
Es geht um die Frage, ob auch diese Tätigkeit ein Vorbehaltsrecht im Sinne des Ärztegesetzes
darstellt. Oder anders ausgedrückt, dürfen beispielsweise KosmetikerInnen etc.
„Tätowierungen“ „Tattoos“ und „Permanent Make - up“ überhaupt vornehmen bzw.
anbringen.
Zur Zulässigkeit des „Tätowierens“ (z.B. in Kosmetik - Studios) vertritt zumindest das
Wirtschaftsministerium - im Gegensatz zu Ärztevertretern - eine eindeutige Auffassung:
„Da die Vornahme einer Tätowierung mit keinem Heilzweck verbunden ist, zählt diese
Diese Tätigkeit kann somit - nach dieser Rechtsauffassung - auch von Gewerbetreibenden
(als freies Gewerbe) durchgeführt werden, zahlreiche Gewerbeberechtigungen wurden durch
die Behörden bereits vergeben.
Es spricht daher sehr viel dafür, daß „Tätowieren“ keine den Ärzten vorbehaltene
Tätigkeit ist. Diese Auffassung wird allerdings vom Obersten Sanitätsrat noch
nicht geteilt.
Zu vergleichen ist diese Problematik aus unserer Sicht in vielen Bereichen mit dem „Piercen“.
Auch hier gibt es rechtliche Problemstellungen (Zulässigkeit, Aufklärung, Minderjährige und
Haftung, Körperverletzung, etc.).
Neben den allgemein medizinischen und rechtlichen Problemen gibt es ein Sonderproblem:
Es werden zum Tätowieren synthetische Farben verwendet, wovon einige in Verdacht stehen
krebserregend zu sein.
Nach einem Bericht von Ökotest (11/1998) sind fast alle Farben, die unter die Haut gestochen
werden gefährlich - sie geben krebserzeugende Stoffe ab (AZO - Pigmente).
Es wurden für diesen Test 23 Farben mit Rot - und Gelbtönen ausgewählt, wobei 20 Farben
bei diesem Test gefährliche Azo - Pigmente beinhalteten. Es wurde mit normalen Wasser
Stoffe gelöst, die zu krebserzeugenden aromatischen Aminen führten. Das gesundheitliche
Problem besteht darin, daß diese Amine auch in die Blutbahn gehen können. Darüberhinaus
wurden enorme Mengen an halogenorganischen Verbindungen gefunden, die als ungesunde
Stoffgruppe bekannt sind. Weitere enthielten Schwermetalle (wie Nickel), die bei bestimmten
Menschen allergische Reaktionen hervorrufen.
Diese Farbstoffe werden nach unserer Information auch in Österreich von den tätigen
Tätowierern verwendet.
Ungeklärt ist dabei, unter welcher gesetzlichen Regelung Tätowier -, bzw. Tattoo - Farben beim
Permanent Make - up fallen. Unterliegen sie dem Chemikaliengesetz oder dem
Lebensmittelgesetz bzw. der Kosmetikverordnung.
Diejenigen, die diese zitierten Leistungen anbieten, arbeiten zum Großteil im rechtsfreien
Raum. Eine Klarstellung durch die jeweils zuständigen Bundesministerien bzw. den
Gesetzgeber ist notwendig.
Im Rahmen des Obersten Sanitätsrates wird derzeit ein Gutachten zum Themenbereich
Tätowieren und Piercing erarbeitet, um auf dieser Grundlage Bestimmungen vorbereiten zu
können, die unter Vorgabe der notwendigen medizinischen Grundkenntnisse sowie
medizinisch - hygienischer Standards die Ausübung dieser Tätigkeit durch medizinische Laien
künftig regeln könnten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister f. wirtschaftl. Angelegenheiten
nachstehende
1. Wer ist Ihrer Auffassung nach befugt, Tätowierungen, Tattoos (Bio - oder kosmetische
Tattoos) sowie Permanent Make up anzubringen?
2. Wird dadurch durch die einschlägig tätigen Gewerbetreibenden gegen ein ärztliches
Vorbehaltsrecht verstoßen?
3. Gibt es für bereits einschlägig tätige Gewerbetreibende Einschränkungen, wer tätowiert
werden darf? (zB Minderjährige, Schwangere, Kranke, insbesonders Leukämie - und
Hautkranke)
4. Gibt es derzeit für bereits einschlägige tätige Gewerbetreibende, besondere Auflagen
hinsichtlich Ausstattung und Hygienestandard in den Betriebsstätten (z.B. um Infektionen
auszuschließen) sowie hinsichtlich der verwendeten Materialien?
5. Wenn nein, werden Sie diese sowie insbesondere die Verwendung von sterilen
Einwegnadeln und eine entsprechende Ausbildung in einer VO nach § 69 GewO
vorschreiben?
6. Werden Sie für einschlägige tätige Gewerbetreibende eine Haftpflichtversicherung
verpflichtend vorschreiben?
7. Wurden die von gewerblich tätigen Tätowierern verwendeten Farbstoffe die in die Haut
injiziert werden - jemals auf ihre gesundheitliche unbedenkliche Verwendbarkeit
untersucht?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Werden Sie entsprechende Untersuchungen in Auftrag geben?
10. Sind diese Farbstoffe als Lebensmittel (oder Kosmetika), Arzneimittel oder als Stoffe im
Sinne des Chemikaliengesetzes zu qualifizieren?
11. Werden sie für eine Verordnung nach § 69 GewO eintreten?