6670/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordnete Mag. Johann Maier und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Rechtsfragen und gesundheitliche Bedenken beim Tätowieren

 

Tausende ÖsterreicherInnen ließen sich in den letzten Jahren tätowieren.

Es gibt dabei „klassische Tätowierungen“ sowie „Tattoos“ sowie „Permanent Make - ups“

Diese Tätigkeit wird in der Praxis frei (ohne jede gewerberechtliche Berechtigung) sowie

auch von gewerblich befugten Personen (Schönheitspfleger, Visagisten oder

KosmetikerInnen), aber auch Gerüchteweise von anderen Gewerbetreibenden durchgeführt

(z.B. Masseuren).

Es gibt seit Jahren einen regelrechten „Tattoo - boom“. Neben dem klassischen Tätowieren

werden - gerade von sog. Kosmetikstudios - diese Leistungen angeboten: z.B. Sogenannte

Tattoos, Bio - Tattoos, oder kosmetische Tattoos, Permanent Make - ups, die im Grunde

genommen dasselbe ausdrücken sollen (für Permanent Make - up, bei dem Lidstrich,

Augenbrauen oder Lippenkonturen in die Haut gestochen werden).

Ungeklärt ist aber weiterhin, ob in Österreich KosmetikerInnen,

SchönheitspflegerInnen und Visagisten diese Tätigkeit überhaupt vornehmen dürfen

(freies Gewerbe?).

Die Vornahme von Tätowierungen in Österreich durch „Nichtärzte“ ist nämlich strittig.

Es geht um die Frage, ob auch diese Tätigkeit ein Vorbehaltsrecht im Sinne des Ärztegesetzes

darstellt. Oder anders ausgedrückt, dürfen beispielsweise KosmetikerInnen etc.

„Tätowierungen“ „Tattoos“ und „Permanent Make - up“ überhaupt vornehmen bzw.

anbringen.

Zur Zulässigkeit des „Tätowierens“ (z.B. in Kosmetik - Studios) vertritt zumindest das

Wirtschaftsministerium - im Gegensatz zu Ärztevertretern - eine eindeutige Auffassung:

„Da die Vornahme einer Tätowierung mit keinem Heilzweck verbunden ist, zählt diese

Tätigkeit auch nicht zur Ausübung der Medizin.“

 

Diese Tätigkeit kann somit - nach dieser Rechtsauffassung - auch von Gewerbetreibenden

(als freies Gewerbe) durchgeführt werden, zahlreiche Gewerbeberechtigungen wurden durch

die Behörden bereits vergeben.

Es spricht daher sehr viel dafür, daß „Tätowieren“ keine den Ärzten vorbehaltene

Tätigkeit ist. Diese Auffassung wird allerdings vom Obersten Sanitätsrat noch nicht geteilt.

Zu vergleichen ist diese Problematik aus unserer Sicht in vielen Bereichen mit dem ,,Piercen“.

Auch hier gibt es rechtliche Problemstellungen (Zulässigkeit, Aufklärung, Minderjährige und

Haftung, Körperverletzung, etc.).

Die allgemeinen Probleme:

In der Schweiz existiert ein Verband schweizerischer Beruftätowierer (VST. Zahlreiche

seriöse Anbieter, die dieses Geschäft mehr oder weniger professionell ausüben. Kritisiert wird

von diesem die hygienischen Verhältnisse (wobei die Gefahr von Infektionen, schlimmsten

falls mit AIDS oder Hepatitis B + C besteht). Deshalb müssen die Tätowierungen unter streng

hygienischen Verhältnissen und modernen Apparaten angefertigt werden. Der VST kennt

auch interne Richtlinien für seine Mitglieder, es dürfen weder Minderjährige noch

Schwangere noch an einer Infektionskrankheit Leidende, tätowiert werden.

Wesentlich ist generell, daß steril und mit Einwegnadeln gearbeitet wird - sonst sind

Infektionen - mit enormen gesundheitlichen Auswirkungen - möglich. Leukämie - und

Hautkranke Personen sollten unbedingt Rücksprache mit Ihrem Hausarzt halten.

In Österreich ergeben sich ähnliche Probleme.

Gerade viele junge Leute überlegen sich nicht, wie lange Sie diese Tätowierung behalten

wollen - die Reue kommt oft kurze Zeit später. Mit modernen Pigment - Lasern lassen sich

aber Tätowierungen und Tattoos entfernen. Allerdings ist die Behandlung langwierig,

schmerzhaft und kostspielig.

Bedauerlicherweise gibt es in Österreich noch keine Adressen von niedergelassenen

Hautärzten, die mit moderner Lasertechnik Tätowierungen entfernen (anders in der BRD).

Neben den allgemein medizinischen und rechtlichen Problemen gibt es ein

Sonderproblem:

Es werden zum Tätowieren synthetische Farben verwendet, wovon einige in Verdacht stehen

krebserregend zu sein.

Nach einem Bericht von Ökotest (11/1998) sind fast alle Farben, die unter die Haut gestochen

werden gefährlich - sie geben krebserzeugende Stoffe ab (AZO - Pigmente).

Es wurden für diesen Test 23 Farben mit Rot - und Gelbtönen ausgewählt, wobei 20 Farben

bei diesem Test gefährliche Azo - Pigmente beinhalteten. Es wurde mit normalen Wasser

Stoffe gelöst, die zu krebserzeugenden aromatischen Aminen führten. Das gesundheitliche

Problem besteht darin, daß diese Amine auch in die Blutbahn gehen können. Darüberhinaus

wurden enorme Mengen an halogenorganischen Verbindungen gefunden, die als ungesunde

Stoffgruppe bekannt sind. Weitere enthielten Schwermetalle (wie Nickel), die bei bestimmten

Menschen allergische Reaktionen hervorrufen.

Diese Farbstoffe werden nach unserer Information auch in Österreich von den tätigen

Tätowierern verwendet.

Ungeklärt ist dabei, unter welcher gesetzlichen Regelung Tätowier -, bzw. Tattoo - Farben beim

Permanent Make - up fallen. Unterliegen sie dem Chemikaliengesetz oder dem

Lebensmittelgesetz bzw. der Kosmetikverordnung.

Diese Rechtsunsicherheit schockiert, da sogar für bestimmte Textilien die Verwendung

von Azo - Farbstoffen verboten wurde. Für Tätowier - und Permanent Make - up - Farben

die am Menschen unter die Haut injiziert werden, trifft dieses Verbot allerdings nicht

zu!

Diejenigen, die diese Leistungen anbieten, arbeiten zum Großteil im rechtsfreien Raum. Eine

Klarstellung durch das zuständige Bundesministerium (BM für Arbeit, Gesundheit und

Soziales bzw. BKA) bzw. dem Gesetzgeber ist notwendig.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende Anfrage:

 

 

1. Wer ist Ihrer Auffassung nach befugt, Tätowierungen, Tattoos (Bio - oder kosmetische

    Tattoos) sowie Permanent Make up anzubringen?

 

2. Wird dadurch durch die einschlägig tätigen Gewerbetreibenden gegen ein ärztliches

    Vorbehaltsrecht verstoßen?

 

3. Gibt es für bereits einschlägig tätige Gewerbetreibende Einschränkungen, wer tätowiert

    werden darf? (zB Minderjährige, Schwangere, Kranke, insbesonders Leukämie - und

    Hautkranke)

 

4. Gab es in den letzten Jahren Strafverfahren gegen gewerblich

    tätige Tätowierer wegen Kurpfuscherei oder Körperverletzung?