6697/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Rücknahme der Ausschreibung für die Schulleiterposten in den
zweisprachigen Schulen Kärntens
Landeshauptmann Haider stoppte die Ausschreibung zur Bestellung von
Schuldirektorinnen für fünf zweisprachige Volksschulen in Unterkärnten mit der
Begründung, dass durch die Ausschreibung die deutschsprachigen Lehrerinnen
benachteiligt worden seien. In der Folge veranlasste der Landeshauptmann eine
neuerliche Ausschreibung dieser Schulleiterposten, wobei der Passus „Bewerberinnen
mit zweisprachiger Ausbildung werden bevorzugt“ fehlt.
Aufgrund der Bestimmungen des Minderheitenschulgesetzes aber auch des
Staatsvertrages von Wien ergibt sich konsequenterweise das Erfordernis der
Zweisprachigkeit für die Schuldirektorinnen zweisprachiger Volks - und Hauptschulen.
Zweisprachige Volks - und Hauptschulen erfordern konsequenterweise auch vom
Schuldirektor Zweisprachigkeit, da er ansonsten seiner Leitungsfunktion nicht
nachkommen kann.
Gemäß § 2 Minderheitenschulgesetz für Kärnten sind die Angelegenheiten der für die
slowenische Minderheit im Besonderen in Betracht kommenden Volks - und
Hauptschulen, mit Ausnahme der Angelegenheiten ihrer örtlichen Festlegung
Bundessache. Mit der Vollziehung ist das Bundesministerium für Unterricht betraut.
Die unterfertigten Abgeordneten steilen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Lehrerinnen haben sich aufgrund der ersten Ausschreibung für die
einzelnen zweisprachigen
Volksschulen beworben?
2. a) Wie beurteilen Sie die zweite nun von Landeshauptmann Haider veranlasste
Ausschreibung für fünf Schuldirektorinnen zweisprachiger Volksschulen in
Südkärnten rechtlich?
b) Ist die erste oder die zweite Ausschreibung rechtswirksam?
c) Welche Rechtswirkung haben die Bewerbungen aufgrund der ersten
Ausschreibung?
d) Müssen sich die BewerberInnen neuerlich bewerben?
3. Was werden Sie unternehmen, dass nach der ordnungsgemäßen ersten
Ausschreibung eine Bestellung der bestqualifizierten BewerberInnen unverzüglich
vorgenommen wird?
4. Was werden Sie unternehmen, um derartige Aktionen des Landeshauptmannes
von Kärnten zum Nachteil der slowenischen Volksgruppe im Schulbereich zu
verhindern?
5. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass auch in Hinkunft bei Ausschreibungen für
DirektorInnenposten zweisprachiger Volksschulen BewerberInnen mit
zweisprachiger Ausbildung bevorzugt werden?