6697/J XX.GP

 

ANFRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

 

betreffend Rücknahme der Ausschreibung für die Schulleiterposten in den

zweisprachigen Schulen Kärntens

 

Landeshauptmann Haider stoppte die Ausschreibung zur Bestellung von

Schuldirektorinnen für fünf zweisprachige Volksschulen in Unterkärnten mit der

Begründung, dass durch die Ausschreibung die deutschsprachigen Lehrerinnen

benachteiligt worden seien. In der Folge veranlasste der Landeshauptmann eine

neuerliche Ausschreibung dieser Schulleiterposten, wobei der Passus „Bewerberinnen

mit zweisprachiger Ausbildung werden bevorzugt“ fehlt.

 

Aufgrund der Bestimmungen des Minderheitenschulgesetzes aber auch des

Staatsvertrages von Wien ergibt sich konsequenterweise das Erfordernis der

Zweisprachigkeit für die Schuldirektorinnen zweisprachiger Volks - und Hauptschulen.

Zweisprachige Volks - und Hauptschulen erfordern konsequenterweise auch vom

Schuldirektor Zweisprachigkeit, da er ansonsten seiner Leitungsfunktion nicht

nachkommen kann.

 

Gemäß § 2 Minderheitenschulgesetz für Kärnten sind die Angelegenheiten der für die

slowenische Minderheit im Besonderen in Betracht kommenden Volks - und

Hauptschulen, mit Ausnahme der Angelegenheiten ihrer örtlichen Festlegung

Bundessache. Mit der Vollziehung ist das Bundesministerium für Unterricht betraut.

 

Die unterfertigten Abgeordneten steilen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wieviele Lehrerinnen haben sich aufgrund der ersten Ausschreibung für die

    einzelnen zweisprachigen Volksschulen beworben?

2. a) Wie beurteilen Sie die zweite nun von Landeshauptmann Haider veranlasste

        Ausschreibung für fünf Schuldirektorinnen zweisprachiger Volksschulen in

        Südkärnten rechtlich?

    b) Ist die erste oder die zweite Ausschreibung rechtswirksam?

    c) Welche Rechtswirkung haben die Bewerbungen aufgrund der ersten

         Ausschreibung?

    d) Müssen sich die BewerberInnen neuerlich bewerben?

 

3. Was werden Sie unternehmen, dass nach der ordnungsgemäßen ersten

    Ausschreibung eine Bestellung der bestqualifizierten BewerberInnen unverzüglich

    vorgenommen wird?

 

4. Was werden Sie unternehmen, um derartige Aktionen des Landeshauptmannes

    von Kärnten zum Nachteil der slowenischen Volksgruppe im Schulbereich zu

    verhindern?

 

5. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass auch in Hinkunft bei Ausschreibungen für

    DirektorInnenposten zweisprachiger Volksschulen BewerberInnen mit

    zweisprachiger Ausbildung bevorzugt werden?