6704/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Martina Gredler, Volker Kier

und PartnerInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend fehlende sozialrechtliche Absicherung für Bakkalaureatsstudentlnnen

 

Unter Hinweis auf die sogenannte 'Sorbonne - Erklärung‘ zur freiwilligen Harmonisierung

der Hochschulbildung auf Basis des dreistufigen angloamerikanischen Studiensystems

sowie auf die Erwartung, daß die Einführung eines kürzeren Studiums zu einer

deutlichen Reduzierung der europaweit höchsten Drop - out Rate führen wird, wird mit 1.

September 1999 das Bakkalaureats - und Magisterstudium in Österreich ermöglicht.

Gleichzeitig wurde aber verabsäumt, die notwendigen sozialrechtlichen Änderungen im

vorzunehmen. Es ist damit völlig ungeklärt, ob, wann und in welcher Form die

Bakkalaureats - und Magisterstudien in das sozialrechtliche Gefüge Familienbeihilfe,

Stipendien und Sozialversicherung eingegliedert werden. Dieses Vorgehen

verunsichert nicht nur die Studierenden, sondern ist für die Betroffenen eine

unzumutbare Rechtsunsicherheit ihre persönliche Lebens- und Studienplanung

betreffend.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende

 

Anfrage

 

1. Ist von Ihrer Seite eine sozial rechtliche Gleichstellung der Bakkalaureat- und

    Magisterstudien mit dem Diplomstudium im Studienförderungsgesetzes und im

    Familienlastenausgleichsgesetzes vorgesehen und in welcher Form ist diese

    geplant?

 

2. Wann planen Sie nötigen Anpassungen des Studienförderungsgesetzes und des

    Familienlastenausgleichsgesetzes hinsichtlich der sozialrechtlichen Gleichstellung

    der Bakkalaureat - und Magisterstudien mit dem Diplomstudium in Form einer

    Gesetzesnovelle dem Parlament vorzulegen?

 

3. Wie wird sich diese Anpassung auf die sogenannte Studienabschnittsregelung, was

    den Bezug von Familienbeihilfe und Stipendien betrifft, auswirken, da ja

    Bakkalaureatsstudien nur aus einem Abschnitt, aber mehr Semestern bestehen?

 

4. Wie wird sich diese Anpassung auf die Regelung bezüglich Studienwechsel, was

    den Bezug von Familienbeihilfe und Stipendien betrifft, auswirken und wie wird der

    Wechsel vom Diplomstudium zum Bakkalaureats - bzw. Magisterstudium und

    umgekehrt in diesem Zusammenhang gewertet?