6737/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Vorfall vom 18.8.1999, 9.30 Uhr - Grenzübergang Hohenau
Am 18.8.1999 gegen 9.30 Uhr fuhr Herr M.D. mit zwei spanischen Freundinnen im EC
„Sobieski“ von Wien Richtung Prag. Nach der Passkontrolle wurde Herr M.D.
aufgefordert aufzustehen und seine Hände auf den Rücken zu legen, wobei ihm dann
ohne nähere Begründung Handschellen angelegt wurden. Der Grund der Festnahme
wurde Herrn M.D. trotz mehrmaliger Nachfrage nicht mitgeteilt. M.D. wurde dann von
vier Beamten in die nächste Dienststelle gebracht. Dort wurde er einer Leibesvisitation
unterzogen und auch der Rucksack untersucht. Sodann brachte man ihn in eine
Einzelzelle. Nach einiger Zeit wurde er entlassen und ihm mitgeteilt, dass aufgrund
eines Fehlers im Computer ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt worden sei, der zu
seiner Festnahme geführt habe. Erst dann wurde ihm die Möglichkeit eingeräumt, eine
Vertrauensperson zu kontaktieren. Nach ca. zwei Stunden konnte dann M.D. mit seinen
beiden spanischen Freundinnen die Reise fortsetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum wurde im gegenständlichen Fall Herrn M.D. auf seine Frage keine
Auskunft über den Anlass und den Zweck seiner Festnahme erteilt?
2. Warum wurden Herrn M.D. Handschellen angelegt, obwohl er keinen Widerstand
leistete?
3. Wie ist es zu dem angeblichen „Fehler im Computer“ gekommen?
4. Warum wurden die Angaben im Computer erst nach Durchführung der
Leibesvisitation und
Einsperren in einer Einzelzelle überprüft?
5. Welche konkreten Anschuldigungen haben zu dem „irrtümlichen“ Haftbefehl und
somit zur Festnahme des Herrn M.D. geführt?
6. Kam es aufgrund der Beschwerde gegen Sicherheitsbeamte im Jänner 1997 nach
einer Personenkontrolle zur Ermittlung und Verarbeitung von Daten des Herrn
M.D.? Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage?
7. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Festnahme des Herrn M.D. am
18.8.1999 und seiner Beschwerde im Jänner 1997?
8. Können Sie garantieren, dass bei einer der nächsten Passkontrollen es nicht
neuerlich zu irrtümlichen Festnahmen des Herrn M.D. kommt?
9. Wieviele Fälle sind Ihnen bekannt, bei denen Haftbefehle aufgrund von „Fehlern
im Computer“ erlassen werden?
10. Was werden Sie unternehmen, um derartige Missstände abzustellen?
11. Haben sich die Sicherheitsbehörden bzw ihr Ministerium bei Herrn M.D.
entschuldigt? Wenn nein, warum nicht?
12. Sind Sie bereit dafür zu sorgen, dass Herrn M.D. in irgendeiner Art und Weise für
den gegenständlichen Vorfall Genugtuung geleistet wird? Wenn nein, warum
nicht?