6737/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Vorfall vom 18.8.1999, 9.30 Uhr - Grenzübergang Hohenau

 

 

 

 

Am 18.8.1999 gegen 9.30 Uhr fuhr Herr M.D. mit zwei spanischen Freundinnen im EC

„Sobieski“ von Wien Richtung Prag. Nach der Passkontrolle wurde Herr M.D.

aufgefordert aufzustehen und seine Hände auf den Rücken zu legen, wobei ihm dann

ohne nähere Begründung Handschellen angelegt wurden. Der Grund der Festnahme

wurde Herrn M.D. trotz mehrmaliger Nachfrage nicht mitgeteilt. M.D. wurde dann von

vier Beamten in die nächste Dienststelle gebracht. Dort wurde er einer Leibesvisitation

unterzogen und auch der Rucksack untersucht. Sodann brachte man ihn in eine

Einzelzelle. Nach einiger Zeit wurde er entlassen und ihm mitgeteilt, dass aufgrund

eines Fehlers im Computer ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt worden sei, der zu

seiner Festnahme geführt habe. Erst dann wurde ihm die Möglichkeit eingeräumt, eine

Vertrauensperson zu kontaktieren. Nach ca. zwei Stunden konnte dann M.D. mit seinen

beiden spanischen Freundinnen die Reise fortsetzen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Warum wurde im gegenständlichen Fall Herrn M.D. auf seine Frage keine

    Auskunft über den Anlass und den Zweck seiner Festnahme erteilt?

 

2. Warum wurden Herrn M.D. Handschellen angelegt, obwohl er keinen Widerstand

    leistete?

 

3. Wie ist es zu dem angeblichen „Fehler im Computer“ gekommen?

 

4. Warum wurden die Angaben im Computer erst nach Durchführung der

    Leibesvisitation und Einsperren in einer Einzelzelle überprüft?

5. Welche konkreten Anschuldigungen haben zu dem „irrtümlichen“ Haftbefehl und

    somit zur Festnahme des Herrn M.D. geführt?

 

6. Kam es aufgrund der Beschwerde gegen Sicherheitsbeamte im Jänner 1997 nach

    einer Personenkontrolle zur Ermittlung und Verarbeitung von Daten des Herrn

    M.D.? Wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage?

 

7. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Festnahme des Herrn M.D. am

    18.8.1999 und seiner Beschwerde im Jänner 1997?

 

8. Können Sie garantieren, dass bei einer der nächsten Passkontrollen es nicht

    neuerlich zu irrtümlichen Festnahmen des Herrn M.D. kommt?

 

9. Wieviele Fälle sind Ihnen bekannt, bei denen Haftbefehle aufgrund von „Fehlern

    im Computer“ erlassen werden?

 

10. Was werden Sie unternehmen, um derartige Missstände abzustellen?

 

11. Haben sich die Sicherheitsbehörden bzw ihr Ministerium bei Herrn M.D.

      entschuldigt? Wenn nein, warum nicht?

 

12. Sind Sie bereit dafür zu sorgen, dass Herrn M.D. in irgendeiner Art und Weise für

      den gegenständlichen Vorfall Genugtuung geleistet wird? Wenn nein, warum

      nicht?