677/J

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend öffentlich zugängliche Informationsangebote über Online-Datenbanken und

elektronische Informationsnetze

 

 

Mit der rasanten Weiterentwicklung der elektronischen Inforimationstechnologien bietet sich auch für die Bundesministerien und angeschlossene Dienststellen die große Chance, ihre Arbeiten und die verfügbaren Informationen einer interessierten Öffentlichkeit über Online-Datenbanken und elektronische Informationsnetze, - wie etwa dem World Wide Web -, anzubieten.  Damit können nicht nur vorhandene Daten rasch und vergleichsweise kosten­günstig interessierten Bürgern zur Verfügung gestellt werden, sondern auch Verwaltungsabläufe und Gesetzwerdungsprozesse transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.       Welche Daten und Informationen ihres Ministeriums und zugehöriger Dienststellen sind über welche elektronischen Einrichtungen (Datenbanken, Internet etc.), in welchem Umfang und zu welchen Kosten öffentlich zugänglich?

 

2.    In welchem Umfang beabsichtigen Sie, dieses öffentlich zugängliche Angebot

       a) bis Ende 1996 und b) bis Ende 1997 auszuweiten?

 

3.    In der EUROBASES-Datenbank werden Vorschläge der EU-Kommission zu Richtlinien und Verordnungen öffentlich zugänglich gemacht.

       Wie weit werden bereits jetzt seitens Ihres Ministeriums Gesetzes- und Verordnung-

entwürfe samt der dazu im Rahmen des Begutachtungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen auf elektronischem Wege veröffentlicht?

 

4.    Beabsichtigen Sie, in Zukunft sämtliche Gesetzes- und Verordnungsentwürfe Ihres Ministeriums samt der dazu im Rahmen des Begutachtungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen auf elektronischem Wege zu veröffentlichen?  Wenn ja, in welcher Form und ab wann? 

Wenn nein, warum nicht?

 

5.    Erachten Sie es für sinnvoll, in Massenverfahren, in denen ein größerer Personenkreis Parteienstellung besitzt, Bürgern die Möglichkeit zu bieten, Einwände, Rechtsmittel etc. auch auf elektronischem Wege anbringen zu können und wie beurteilen Sie diesbezüglich die Bestimmungen des § 13 Abs. 1 AVG?