689/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend pornographischer Inhalt der "Nachrichten der europäischen Bürgerinitiativen zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde"

 

Die unterfertigten Abgeordneten erhalten - unaufgefordert - die "Nachrichten der Europäischen Bürgerinitiative zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde" an ihre Privatadresse zugestellt.  In dieser Zeitschrift werden regelmäßig Darstellungen aus pornographischen Druckwerken 'dokumentiert', die zuvor von Mitarbeitern der Bürgerinitiativen als "Beweismittel' angekauft wurden.

 

Ob sich die "Nachrichten der Europäischen Bürgerinitiativen zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde" und seine Mitarbeiter tatsächlich selbstlos in den Dienst der Verteidigung des Christlichen Abendlandes stellen oder ob sie nicht vielmehr - in der Sprache des Pornographiegesetzes - mittels der zu 'Beweiszwecken" angekauften Magazine ihre "Lüsternheit reizen" und ihren 'Geschlechtstrieb irreleiten", kann an dieser Stelle dahingestellt bleiben.  Gemäß § 10 i.V.m. § 1 1 Abs 3 Pornographiegesetz kann das Bundesministerium für Inneres nämlich pornographische Druckwerke von jeder Verbreitung an Personen unter 16 Jahren ausschließen, wenn diese geeignet sind, Jugendliche schädlich zu beeinflussen (z.B. durch "Reizung der Lüsternheit' oder "Irreleitung des Geschlechtstriebes").  Da das Gesetz auf die objektive Eignung abstellt, kommt es somit auf die Absicht der "Nachrichten der Europäischen Bürgerinitiativen zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde" bzw. ihrer Mitarbeiter/innen nicht an.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1 .   Werden die "Nachrichten der Europäischen Bürgerinitiativen zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde" regelmäßig dahingehend geprüft, ob sie in Anwendung des Pornographiegesetzes von der Verbreitung an Personen unter 16 Jahren

       auszuschließen sind?

 

2.    Wurden bereits Verbreitungsbeschränkungen verhängt.?

 

3.    Werden Sie aus Anlaß der in der Beilage dieser Anfrage übermittelten Belegexemplare gegen einzelne Nummern der "Nachrichten der Europäischen Bürgerinitiativen zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde" eine Verbreitungsbeschränkung verhängen?  Wenn nein, warum nicht?

 

4.    Halten Sie das Pornographiegesetz für zeitgemäß?

 

5.    Waren Sie als Jugendlicher nie "lüstern"?  Wenn ja, hat es Ihnen geschadet?