721/J

 

A N F R A G E

 

der Abgeordneten Schuster und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Kennzeichnung von Fleisch und Fleischprodukten

 

 

Die Diskussion rund um die Rinderseuche BSE und ihre mögliche Übertragung auf den Menschen hat nicht nur bei den Konsumenten größte Verunsicherung ausgelöst, sondern auch bei den öster­reichischen Rinderbauern, die aufgrund des Preisverfalles und des Absatzrückganges keine Perspektiven sehen.  Eine zuverlässige Kennzeichnung von Fleisch und Fleischprodukten ist daher raschest umzusetzen.  Im Parlament wurde dazu ein Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

Nicht zuletzt verunsichert hat auch die Ankündigung von Bundesministerin Krammer, die österreichische Position in der Frage des GB-Rinderembargos zu lockern.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1)      Welche Schritte haben Sie bezüglich des oben zitierten Entschließungsantrages, der einstimmig angenommen wurde, in der Frage der Kennzeichnung von Fleisch und Fleischpro­dukten schon unternommen?

 

2)      Können Sie garantieren, daß in Österreich eine Kennzeichnungspflicht für Fleisch und Fleischprodukte nach Herkunft umgesetzt ist, noch bevor das EU-Exportverbot für Rinder und Rindfleischprodukte aus Großbritannien gefallen ist?

 

3)      Wie wird die Kennzeichnungspflicht bzw. die Kennzeichnung selbst im Detail aussehen?

 

4)      Können Sie den Konsumenten garantieren, daß sie die Herkunft jedes Stückes Fleisch beim Einkauf bis zum Bauern nachvollziehen können, zumindest aber aus welchem Land das Rohprodukt stammt?

 

5)      Wann wird die Kennzeichnungspflicht spätestens in Kraft treten?