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Anfrage

 

der Abgeordneten Thomas Barmüller, Klara Motter, Reinhard Firlinger und weitere Abgeordnete

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Besetzung der Gentechnikkommission und ihrer wissenschaftlichen Ausschüsse

 

 

Nachdem im Zuge aktueller Begutachtungsverfahren zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen, Zweifel an der Unbefangenheit einzelner Mitglieder der Gentechnikkommission und ihrer wissenschaftlichen Ausschüsse geäußert wurden sowie Beamten wie auch Wissenschaftern Kenntnisse bzw. die Beteiligung an der ungesetzlichen Freisetzung gentechnisch veränderter Erdäpfel vorgeworfen und zum Teil auch von diesen zugegeben wurde, ist die Besetzung und die Auswahl der Mitglieder der Gentechnikkommission und ihrer wissenschaftlichen Ausschüsse zu hinterfragen.

 

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

Welche Personen wurde bisher von den entsendungsberechtigten Dienststellen und Institutionen gemäß § 81 Gentechnikgesetz 1994 als Vertreter oder Sachverständige für die Gentechnikkommission vorgeschlagen und welche Personen wurden von Ihnen als Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz bestellt?

 

Weiche Mitglieder oder Ersatzmitglieder der Gentechnikkommission stehen in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis, in beratender Funktion oder einer anderen wirtschaftlichen oder rechtlichen Nahebeziehung zu Unternehmen, die Genehmigungsanträge nach dem Gentechnikgesetz gestellt haben?

 

3.    Welche Personen wurden bisher gemäß § 89 Gentechnikgesetz 1994 als Experten für die wissenschaftlichen Ausschüsse der Gentechnikkommission nominiert oder in einem der Dreiervorschläge berücksichtigt?

 

4.    Nach welchen Kriterien wurden von Ihrem Ressort die jeweilige Auswahl für die wissenschaftlichen Ausschüsse der Gentechnikkommission aufgrund der Dreiervorschläge vorgenommen?

 

5.    Welche Experten der wissenschaftlichen Ausschüsse der Gentechnikkommission stehen in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis, in beratender Funktion oder einer anderen wirtschaftlichen oder rechtlichen Nahebeziehung zu Unternehmen, die Genehmigungsanträge nach dem Gentechnikgesetz gestellt haben?

 

6.       Welche Mitglieder der österreichischen Akademie der Wissenschaften, die an der Nominierung von Experten oder der Erstellung von Dreiervorschlägen maßgeblich beteiligt waren, stehen in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis, in beratender Funktion oder einer anderen wirtschaftlichen oder rechtlichen Nahebeziehung zu Unternehmen, die Genehmigungsanträge nach dem Gentechnikgesetz gestellt haben?

 

7.       Welche Mitglieder der Gentechnikkommission und welche Experten des "wissenschaftlichen Ausschusses für Freisetzungen und lnverkehrbringen" stehen in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis, in beratender Funktion oder einer anderen wirtschaftlichen oder rechtlichen Nahebeziehung zur Firma Zuckerforschung Tulln, zur Firma Agrana oder zum lnteruniversitären Forschungszentrum für Agrarbiologie in Tulln?

 

8.    Werden Sie die Mitglieder der Gentechnikkommission und die Experten des "wissenschaftlichen Ausschusses für Freisetzungen und Inverkehrbringen" ersuchen, ihre wirtschaftlichen oder rechtlichen Nahebeziehungen zur Firma Zuckerforschung Tulln, zur Firma Agrana und dem lnteruniversitären Forschungszentrum für Agrarbiologie offenzulegen?