802/J

 

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Haider, Dr. Patrik-Pable`, Mag.  Stadler und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend den bosnischen Staatsangehörigen Kasim FAJIC

 

 

Der bosnische Staatsangehörige Kasim FAJIC, geboren am 16.09.1959, ist in den Jahren seit Beginn des Bosnienkrieges mehrmals in Österreich eingereist und wieder in seine Heimat zurückgekehrt.  Daraus kann geschlossen werden, daß er offensichtlich seine Heimat nicht aufgrund der bewaffneten Konflikte verlassen mußte und daher keinesfalls als Person an­gesehen werden kann, der ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet im Sinne des § 12 Aufenthaltsgesetz gewährt werden kann.  Dennoch hat das Bundesministerium für Inneres die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten mit Telefax vom 12.09.1995, ZI. 686.687/2-III/16/95, angewiesen, Kasim FAJIC die problemlose Einreise über den Grenzübergang Lavamünd zu gestatten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang nachstehende

 

Anfrage:

 

1.       Aufgrund welcher Erwägungen hat das Innenministerium trotz des oben dargestellten Sachverhaltes die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kämten angewiesen, die problemlose Einreise des Kasim FAJIC zu gestatten?

 

2.       Wer hat die Erteilung dieser Weisung veranlaßt?

 

3.       War dem Bundesministerium für Inneres im Zeitpunkt der Erteilung der Weisung bekannt, daß Kasim FAJIC bereits in der Vergangenheit mehrmals in Österreich ein­gereist ist und er daher nicht als de facto-Flüchtling angesehen werden konnte?

 

4.     Teilen Sie die Auffassung, daß diese Weisung gesetzwidrig war?

 

5.     Wie beurteilen Sie diese Weisung in strafrechtlicher Hinsicht?

 

6.     Weshalb wurde die Weisung erst mit Telefax vom 27.02.1996 widerrufen, obwohl dem Innenministerium bereits am 13.09.1995 von der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg mitgeteilt wurde, daß Kasim FAJIC bereits im Jahre 1994 in Österreich aufhältig war und seit 18.08.1995 im Besitz eines Touristensichtvermerkes, ausgestellt von der Österreichischen Botschaft in Zagreb, ist?

 

7.       Warum hat Kasim FAJIC trotz dieser Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Wolfs­berg einen Sichtvermerk als de facto-Flüchtling nach § l-I Aufenthaltsgesetz be­kommen?

 

8.       Warum wurde nach Ablauf der dennoch erteilten Aufenthaltserlaubnis keine weitere - ' ­Verlängerung erteilt?

 

9.     Wie oft ist Kasim FAJIC im Jahre 1995 nach Österreich ein- und ausgereist (genaue Angaben des jeweiligen Datums)?

 

10.   Welche Maßnahmen betreffend Kasim FAJIC wurden nach Ablauf der Aufenthalts­erlaubnis getroffen?